Schuldenerlass bei gesamtschuldnerischen Haftung?

Hallo, mich würde folgender fiktiver Fall interessieren:
Zwei ehemalige Pächter einer Gaststätte haben bei einer Brauerei Schulden (Gesamtschulden 15000 €)
Die Brauerei hat zwei Vollstreckungstitel erwirkt(je 15000 €).
Gesamtschuldnerisch haftet zwar jeder für 15000 €,aber jetzt meine Frage:
Ein Schuldner hat zwischenzeitlich die Privatinsolvenz angemeldet und „ausgesessen“. D.h. die Brauerei hat in einem Fall auf ihre Forderung verzichten müssen. Hat der verbliebene Schuldner jetzt die ganzen 15000 € zu bezahlen, oder nur die Hälfte oder ist die Schuld gegen die Brauerei ganz getilgt?

Vielen Dank für die Mühe und mit freundlichen Grüßen!

Müller

Das Schöne an der Gesamtschuld ist ja gerade, dass der Gläubiger von JEDEM die GANZE Leistung verlangen kann, also in diesem Fall von dem, der nicht insolvent ist. Derjenige, der in Anspruch genommen wird, hat dann gegen den anderen Gesamtschuldner einen Ausgleichsanspruch, den er aber nicht wird durchsetzen können, weil der ja insolvent ist.

Du siehst: Gesamtschuld bedeutet nicht zuletzt eine Verschiebung des Insolvenzrisikos.

Levay