Hallo, mich würde folgender fiktiver Fall interessieren:
Zwei ehemalige Pächter einer Gaststätte haben bei einer Brauerei Schulden (Gesamtschulden 15000 €)
Die Brauerei hat zwei Vollstreckungstitel erwirkt(je 15000 €).
Gesamtschuldnerisch haftet zwar jeder für 15000 €,aber jetzt meine Frage:
Ein Schuldner hat zwischenzeitlich die Privatinsolvenz angemeldet und „ausgesessen“. D.h. die Brauerei hat in einem Fall auf ihre Forderung verzichten müssen. Hat der verbliebene Schuldner jetzt die ganzen 15000 € zu bezahlen, oder nur die Hälfte oder ist die Schuld gegen die Brauerei ganz getilgt?
Vielen Dank für die Mühe und mit freundlichen Grüßen!
Müller