Wäre es nicht sehr viel sinnvoller, daß beim Tod des Schuldners dessen Schulden komplett erlöschen? Dann können die Nachkommen auch nachts wieder viel ruhiger schlafen.
Hallo,
man muss das Erbe ja nicht antreten. Dann können die Nachkommen auch ruhig schlafen.
Gruß
Samira
Basteln wir uns doch mal Beispiele:
- E hat 10.000 Euro. Er richtet bei G einen Schaden i.H.v. 1.000 Euro an. Er zahlt diesen Schaden und hat nur noch 9.000 Euro. Dann verstirbt er, und sein Erbe X erhält die 9.000 Euro.
Wäre E vor der Zahlung verstorben, und würden die Schulden dabei erlöschen, bekäme X 10.000 Euro und G bliebe auf seinem Schaden sitzen. Kann sein, dass X dann besser schlafen könnte, aber was ist denn mit den Interessen des G?
- G verkauft E ein Auto für 10.000 Euro und übergibt und übereignet es im Vertrauen darauf, dass E, vielleicht ein guter Freund, zahlen werde. Noch bevor es dazu kommt, wird E vom Blitz getroffen. G hat kein Auto mehr, und den Kaufpreis bekommt er auch nicht wieder. Der Erbe X hingegen hat das Auto und zusätzlich noch das, was eigentlich als Kaufpreis gezahlt werden müsste.
Nein, nein, das BGB hat sich für die Universalsukzession (§ 1922 BGB) entschieden, und das ist mind. gut vertretbar. Der Erbe tritt vollumfänglich in die Stellung des Erblassers ein, mit allen Rechten und Pflichten. Würde man ihm nur die Rechte geben, bedeutete das doch, dass die Rechte anderer beschnitten würden. Denn mit der Pflicht einer Person korrespondiert doch immer das Recht einer anderen Person.
Außerdem können Erben doch ruhig schlafen. Niemand zwingt sie, das Erbe anzutreten. Abgesehen davon gibt es ja auch die Möglichkeit, das Erbe anzutreten, und trotzdem nur mit der Erbmasse selbst für die Verbindlichkeiten zu haften.
Wäre es nicht sehr viel sinnvoller, daß beim Tod des
Schuldners dessen Schulden komplett erlöschen? Dann können die
Nachkommen auch nachts wieder viel ruhiger schlafen.
Huhu,
wäre es nicht sehr viel sinnvoller, daß beim Tod eines menschen dessen Vermögen komplett erlöscht? Dann können die Nachkommen auch nicht soviel unsinn mit dem geld machen.
Liebe Grüße
michael
Hallo,
schöner Zufall, geht in Richtung meiner Frage weiter unten…
Wenn jetzt aber der Erbe weder Vermögen noch Schulden haben möchte, aber unbedingt den Picasso von Mama, wie kommt er da dran?
Kann er im Nachhinein den Picasso quasi loskaufen? Aber wer bestimmt dann den Preis?
Und kann die Mutter durch ein Vermächtnis den Picasso ihrem Sohn vermachen und dieser erhält ihn dann, egal ob er das Erbe ausschlägt oder nicht?
Grüße
Fonz
Genau, ein Vermächtnis hat mit der Stellung als Erbe nichts zu tun. Das Vermächtnis kann bestimmt werden, und die Erbausschlagung ist dann unschädlich.
Hallo zusammen,
stellt sich nur die Frage, ob man darüber dann das Bild tatsächlich bekommt, denn normalerweise passieren solche Geschichten ja in der Situation eines überschuldeten Erbes, und da werden dann auch keine Vermächtnisse mehr ausgekehrt. Damit die erfüllt werden, muss der Nachlass ansonsten mindestens ausgeglichen sein. Also 1 Mio Schulden, und ein Bild mit drei Augen im Erbe bedeutet nicht, dass sich durch ein Vermächtnis die Schulden in Wohlgefallen auflösen, und man das Bild dann einfach so mitnehmen kann.
Gruß vom Wiz
Hallo,
wie funktioniert das dann?
Mutti ist also mit 1 Mio. verschuldet, Kind will das Bild mit den drei Augen. Wie bekommt sie es dann?
Muss sie es freikaufen?
Zu welcher Summe von wem an wen?
Und was für einen Sinn hat dann das Vermächtnis gegenüber dem Erbe?
Auf dem Schlauch stehende Grüße,
Fonz