Schuldenhaftung

haftet man komplett für alle schulden die der ex in der ehemaligen gemeinsamen wohnung erstellt wirklich komplett???

oder kann es fair durch 2 geteilt werden???

Huhu,

wurde der Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet, haften alle Unterzeichner der Gesamthandgemeinschaft gesammtschuldnerisch.

schöne Grüße

hi.
also standen beide drin…im Januar wurde sie ausm Mietvertrag entlassen und er führte ihn weiter fort

sie zeigt ja wille und will die hälfte begleichen…obwohl selbst das zu viel is da sie nur für 2-3 Wochen dort lebte

Hallo nancymutzel,

Du scheinst sehr aufgebracht über diesen fiktiven Fall (FAQ:1129). Das macht es Dir scheinbar schwer, den fiktiven Sachverhalt zu beschreiben.

Eine Frau hat im Januar 2-3 Wochen mit einem Mann in einer Wohnung gewohnt.

  • Wie lange war der Meldezeitraum? (diese 2-3 Wochen oder länger?)
  • Wer hat sie dann aus dem Mietvertrag entlassen? (der Vermieter?)
  • Welche Art von Schulden hat der Mann gemacht? (Mietschulden? Beschädigung der Mietsache?)
  • Wann wurden diese Schulden gemacht (während sie im Vertrag war, vorher, nachher?), bzw. wann und von wem wurden Forderungen erhoben?

Gruß
achim

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hallo Achim…
ja bin ich sehr.

erst wurde eine einvernehmliche Vertragsänderung zur Löschung aus dem gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben.

dies wurde aber von der Verwaltung nicht anerkannt…
es musste eine komplette Kündigung geschrieben und von beiden Mietern unterzeichnet werden. was nicht einfach war seine Unterschrift zu bekommen.

dann nutzten sie die 3 Monate Kündigungsfrist und entliesen sie erst im Januar '15 .
er führt seit dem den Mietvertrag nun allein fort.

sie war nur für die 2-3 Wochen dort gemeldet.dann verschwand sie ohne hab und gut.
mit dem vermieter konnte man absolut nich reden ging alles nur über die Verwaltung…
ich zitiere den verwalter: „eure Probleme gehen mich nichts an dafür bezahle ich meine Verwaltung“. weil ihm erklärt wurde das sie zwecks häuslicher gewalt verschwand…(ihr fehler sie war nicht bei der Polizei).

in der zeit wo sie noch bis Januar im Mietvertrag zwanghaft mit drin war sind nun mittlerweile 3 mieten von je 415,- offen und es kam nun noch eine betriebskostenabrechnung wo 286,- nachgezahlt werden sollen…die forderung wird auch laut Verwaltung nicht gesplittet da sie wenn er nich zahlt komplett dafür haften solle.

langsam frag ich mich wirklich wo unsere Justiz mal noch gerecht ist…
selbst beim beratungsgespräch vom Anwalt werden 50,- verlangt damit se mir dann wieder sagen „du bist alt genug weist was eine Unterschrift is, Pech gehabt.“

erst wurde eine einvernehmliche Vertragsänderung zur Löschung
aus dem gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben.

Einvernehmlich mit welchen Partein?

dann nutzten sie die 3 Monate Kündigungsfrist und entliesen
sie erst im Januar '15 .
er führt seit dem den Mietvertrag nun allein fort.

Das was im Innenverhältnis abgesprochen wurde hat nichts mit dem Verhältnis Mieter / Vermieter zu tun.

mit dem vermieter konnte man absolut nich reden ging alles nur
über die Verwaltung…

Dafür ist die verwaltung auch da

in der zeit wo sie noch bis Januar im Mietvertrag zwanghaft
mit drin war sind nun mittlerweile 3 mieten von je 415,- offen
und es kam nun noch eine betriebskostenabrechnung wo 286,-
nachgezahlt werden sollen…die forderung wird auch laut
Verwaltung nicht gesplittet da sie wenn er nich zahlt komplett
dafür haften solle.

Ist soweit auch richtig

sie mit ihm…aber diese einvernehmliche Löschung wurde nicht anerkannt.

die Wohnung musste komplett gekündigt werden damit er den Mietvertrag dann allein fortführen konnte

die Verwaltung verwies sie ja an den vermieter da sie das mit ihm absprechen sollte .

Solange man Mieter ist, hier also bis Januar 2015, haftet man für die gesamte Miete. Danach haftet man für nichts mehr.

Gruß

TET

sie mit ihm…aber diese einvernehmliche Löschung wurde nicht
anerkannt.

Wenn bei einem Vertrag zwischen drei Personen nur zwei Personen beschließen, diesen Vertrag ändern zu wollen, dann ist das nicht einvernehmlich. Es gab also keine einvernehmliche Lösung.

M.

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langsam frag ich mich wirklich wo unsere Justiz mal noch
gerecht ist…

„Gerecht“ heißt nicht „Das, was für mich am besten ist.“
Eine Lösung, bei der die Rechte einer Vertragspartei - nämlich des Vermieters - völlig ignoriert werden, für gerecht zu halten, ist eher ungerecht.

Der Vermieter hat nunmal einen Vertrag mit euch beiden geschloßen. Also kannst du dich nicht einfach rausmogeln und den Vermieter zum Leidtragenden eures internen Zerwürfnisses machen.

M.

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und wieso kommt der dann einfach so davon?!

muss man dafür so ******* sein das man einem nichts kann?

am ende gabs ja die komplette Kündigung und alleinige Weiterführung für ihn…
warum muss sie dann jetz noch für den mist aufkommen?

noch dazu sind es mietsschulden vom Dezember…wir haben jetzt fast mai warum zuckt sich dann die Verwaltung immer noch nicht und gibt ihr bescheid wenn es sie mitbetrifft da sie ja die dumme sein darf um das auszubaden?

Hallo nancymutzel,

Der Mann riskiert (im Gegensatz zur Frau) eine Kündigung seiner Wohnung, wenn er nicht zahlt. Er ist also entweder wirklich pleite oder pokert.

Vermieter/Verwalter hat ein Anrecht auf Miete. Für einen Zeitraum von 3(?) Monaten hat er 2 Mieter, die gesamtschuldnerisch haften. Ihm ist kein Vorwurf zu machen. Es gibt daher keinen Grund, es sich mit ihm zu verscherzen.

Die positiven Dinge:

  • Frau ist aus dem Mietvertrag raus (habe ich verstanden), der Schaden somit begrenzt.
  • Frau droht keine Kündigung der Wohnung durch Vermieter

Je nach finanzieller Situation von Frau sollte diese sich an eine Schuldner- oder Verbraucherberatung wenden um die Forderungen ggf. vorerst aufzuschieben. Sie muss m.E. nur dann nicht zahlen, wenn Mann z.B. angesichts einer Kündigung zahlt. Ggf. kann sie dies in einem freundlichen Gespräch mit dem Verwalter vorschlagen.

Gruß
achim

am ende gabs ja die komplette Kündigung und alleinige
Weiterführung für ihn…
warum muss sie dann jetz noch für den mist aufkommen?

Weil es ja die Mietschulden betrifft, die vor der kompletten Kündigung aufgelaufen sind. Oder meinst Du diese Schulden lösen sich nach erfolgter Kündigung in Luft auf?

noch dazu sind es mietsschulden vom Dezember…wir haben
jetzt fast mai warum zuckt sich dann die Verwaltung immer noch
nicht und gibt ihr bescheid wenn es sie mitbetrifft da sie ja
die dumme sein darf um das auszubaden?

Woher hat man denn die Info, das Mietschulden existieren?

und wieso kommt der dann einfach so davon?!

Weil sie ihn nicht verklagt hat?

Möglicherweise besteht im Innenverhältnis zwischen den beiden tatsächlich eine wirksame Vereinbarung - diese einzuklagen ist aber ihr Bier, nicht das des Vermieters.

M.

das is mir auch klar das die schulden dies nicht tun…
na von er Verwaltung selbst da sie mit denen noch im kontakt steht.

meinten aber das sie noch abwarten da er diese Woche nen Termin bei denen hat…

sie bekam aber z bsp für die dezembermiete keine Mahnung oder sonstiges…warum auch immer wenn es sie ja auch betrifft…

hi Achim…
naja sie is ja schon froh das es begrenzter schaden is…aber trotzdem viel Geld…

er pokert nich…er is der Meinung das es besser ist das Geld woanders los zu werden da ja die welt laut ihm nichts kostet.

aber wie verhält sich das,wenn er in eine privatinsolvenz gehen sollte?