Schuldenklärung

Hallo. Habe zwei fragen an euch. Meine ehemalige Mitbewohnerin ist verpflichtet, mir jeden 1 des Monats Geld zu überweisen. Es ist auch schriftlich festgehalten worden. Sie halt mich immer wieder hin. Ist jetzt schon seit 5 Wochen fällig. Welche Möglichkeit habe ich jetzt? Desweiteren habe wir zusammen eine nebenkostenabrechnung zu zahlen . Ich habe schob einiges gezahlt, Sie noch nichts. Im notfall muss ich es komplett zahlen? Was kann ich danach tun?

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sie zur Zahlung schriftlich auffordern,dann mahnbescheid, vollstreckungsbescheid und letztlich alles selber zahlen, weil die wohl keine kohle mehr hat

Hallo,

mit ist nicht klar, ob ihr eine Wohnung gemeinsam als WG bewohnt oder nicht mehr (ehemalige Mitbewohnerin). Für den Fall, dass ihr noch eine WG seid und du die Hauptmieterin, kannst du ihr fristlos kündigen, da sie mit mehr als 2 Mieten im Rückstand ist. Du kannst das Vermieterpfandrecht geltend machen, d.h. alles in ihrem Zimmer, was der Pfändundung unterliegt (alles, was nicht unbedingt zum Leben gebraucht wird), einkassieren und verkaufen. Wenn du Hauptmieterin bist, bist du für den Vermieter natürlich voll haftbar, auch für die Nebenkostenabrechnung. Um die Untermieterin brauch er sich nicht zu kümmern.
Aber unabhängig davon schuldet sie dir das Geld und zahlt nicht. Du kannst die Forderung in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen, auch ohne Rechtsanwalt. Danach kannst du bei der Mitbewohnerin durch den Gerichtsvollzieher pfänden lassen. Gehe zu deinem Amtsgericht an deinem Wohnort und lasse dich vom Rechtspfleger über das Mahnverfahren beraten.
Wenn du nur ein geringes Einkommen hast, kannst du, unter Vorlage eines Einkommensnachweises, einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen. Damit gehst du zu einem Anwalt deiner Wahl und lässt dich von ihm juristisch beraten. Er kann auch mit Prozesskostenhilfe für dich tätig werden. D.h. er rechnet mit der Staatskasse ab, da dein Einkommen zu gering ist.
Sende ihr zurest einen Brief, in welchem du deine gerichtlichen Schritte ankündigst. Vielleicht bekommt sie dann Angst und zahlt.
Viele Grüße
MIcha

Antowrt:

am besten zum Mieterverein gehen (gibt es in jeder größeren Stadt)Adressen im Telefonbuch. Als Mitglied wird man kostenlos von Anwälten beraten.

Viele Grüße

Hallo Leslion,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich des Mietrückstandes nicht weiter helfen.

Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch beim Thema Schulden und Unfallrecht. Auf diesen Gebieten kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.

Benötigen Sie Unterstützung hinsichtlich der finanziellen Situation und für Verhandlungen mit der Bank, dann empfehlen Sie Ihrer ehemaligen Mitbewohnerin die Eurofinanz Kapitalmanagementgesellschaft (www.eurofinanz-kredit.de). Dort bekommt sie Hilfe.

Viel Erfolg!

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Guten Abend, danke für Ihr Vertrauen, mich zu fragen.

DA gibt´s nun zunächst zu klären :
Haben Sie einen Vertrag mit Ihrer Mitbwohnerin - und ist der schriftlich festgelegt - Ihre Forderung also
beweisbar ? Fall ja, machte es Sinn, dass Sie sich (in welcher Form immer) darauf berufen. Sonst : Miese Aussichten.
Nun wieß ich auch nicht, ob dies nun eine reine Mitbewohnerschaft ist, oder eine nähere persönliche Beziehung besteht. Sonst, mal als Richtlinie : Nicht la´nge warten - rausscheißen ! Ich sschreibe Ihnen dies als einer, der damit gewiss auch Schwierigkeiten hätte. Aber es gibt keine Alternative. „Schuldner“
werden dazu, indem sie eben Schulden anhäufen. Also:
Um Schaden zu begrenzen, muss man Härte zeigen.
Lassen Sie mich gern wissen, ob Sie Ihr Problem lösen konnten. Beste Grüße Peter Brückner
[email protected]

AUA - Genau an einer entscheidenden Stelle
hätte ein „m“ reingemusst - Entschuldigung !

Sorry, ich bin kein Experte ich interessiere mich für Staatsverschuldung und die Geschichte der Schulden, aber zu aktuellen Themen kann ich keinen Rat geben. Außerdem müsste man dazu euren Vertrag kennen. Notfalls Anwalt einschalten und verklagen!