Schuldenproblem

Hallo zusammen…
Stellt euch bitte mal folgendes Szenario vor….
2001 kaufen Herr A und Frau B ein Mehrfamilienhaus. Da sie kein Eigenkapital haben, wird das Haus über die Bank finanziert. Die Beiden bilden eine Eigentümergemeinschaft, zu jeweils gleichen Teilen. 2006 heiraten die Beiden, doch die Ehe hält nicht lange. 2011 wird die Ehe geschieden. In dem Mehrfamilienhaus sind inzwischen 2 Mietparteien, die keine Miete zahlen und Herr A kann als Alleinverdiener die Löcher nicht mehr stopfen. Frau B findet angeblich keine Arbeit und Herrn A gehen inzwischen die finanziellen Mittel aus, das Haus am Laufen zu halten.
Da Frau B keine finanziellen Mittel hat, schickt sie inzwischen sämtliche unbezahlte Rechnungen an Herrn A, der bemüht ist, sie zu bezahlen. Er hat sich inzwischen schon ein Darlehen deswegen aufgenommen. Auf Anfragen weigert sich Frau B, das Haus zu verkaufen. Sie will es absichtlich „den Bach runter“ gehen lassen.
Frage: Wie soll sich Herr A verhalten und welche Möglichkeiten bleiben ihm?
Wenn das Haus unter den Hammer kommen würde, bliebe immer noch eine Restschuld übrig. Können diese Schulden aufgeteilt werden, oder muss Herr A diese komplett übernehmen, da Frau B ja Mittellos ist (und inzwischen bei ihrem neuen Lebensgefährten lebt)?

Bin schon auf Eure Antworten gespannt…
LG,Imperator02371

Hi,

wenn eine Eigentümergemeinschaft(50/50?) besteht müssen die Rechnungen auch dementsprechend bezahlt werden.

Man sollte eine exakte Liste aufstellen mit allen Zahlungen die wann von wem für wen geleistet wurden um aufschlüsseln zu können wer welchen exakten Betrag wem schuldet. Dann auf zu einen Anwalt. Dieser stellt dann eine Forderung an den Miteigentümer. Dies konsequent durchziehen bis man einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann, der dann die andere Hälfte des Hauses pfändet. Ich hoffe mal, dass der andere Eigentümer schon so viel vom Kredit zurück gezahlt hat, dass sich dies lohnt. Vielleicht sind auch andere Vermögenswerte pfändbar. Aber auch dies sollte man vorher mit dem Anwalt besprechen.

Ich nehme mal an, dass eine Räumungsklage gegen die säumigen Mieter bereits eingeleitet wurde? Falls nein, schleunigst machen. Je eher zahlende Mieter drin sind desto besser.

MFG

PS: Wieso will der Miteigentümer das Haus runter kommen lassen?

Herr A hat Frau B vorgeschlagen, das sie ihm ihre Hälfte des Hauses überschreiben soll, da sie ihren finanziellen Verpflichtungen eh nicht nachkommen kann. Darauf schrieb Frau B, das sie das Haus lieber Zwangsversteigern lassen will. Das Problem ist, das die Finanzierung auf Beide läuft…

Hallo,

wenn eine Eigentümergemeinschaft(50/50?) besteht müssen die
Rechnungen auch dementsprechend bezahlt werden.

So? Kennst Du denn die vertraglichen Abmachungen?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

zu unterscheiden ist immer Außen- und Innenverhältnis einer solchen Eigentümermehrheit. Und das ist hier das Problem. Nach außen hin tritt hier gesamtschuldnerische Haftung ein, die dazu führt, dass sich ein Gläubiger einen geeigneten Schuldner aussuchen kann, gegen den er notfalls vollstreckt, wenn nicht freiwillig gezahlt wird. Im Innenverhältnis gilt dann das, was die einzelnen Eigentümer untereinander vereinbart haben. Nur hilft das natürlich nicht viel, wenn der eine beim anderen schlicht nichts holen kann.

Dann kann er da schön titulieren lassen, der andere geht geschmeidig in Privatinsolvenz oder gibt regelmäßig seine eidesstattliche Versicherung ab, dass bei ihm nichts zu holen ist, und das war es dann.

Wenn weniger als die Bankverbindlichkeiten bei der Zwangsversteigerung raus kommen, hat der leistungsfähige Partner hier ziemlich die A-Karte gezogen.

Gruß vom Wiz

Nun, mein (50/50?) würde jede normal denkende Person als Annahme interpretieren, dass beide die Hälfte zahlen müssen und dies auch so schriftlich festgehalten wurde.

Aber danke für einen wieteren unnützen Kommentar.

PS Du brauchst nicht darauf antworten

Hallo zusammen…
Frau B rief heute Herrn A an und teilte ihm mit, das sie nun doch bereit sei, aus dem Grundbuch zu treten…
Weiß zufällig jemand, was so eine Grundbuchänderung kostet?

LG,Imperator02371

Nun, mein (50/50?) würde jede normal denkende Person als
Annahme interpretieren, dass beide die Hälfte zahlen müssen
und dies auch so schriftlich festgehalten wurde.

Ah so.
Und wenn nicht, gibt man halt einen Haufen unnützes Geld für einen Anwalt aus, weil man Deinem Ratschlag folgt, oder was?

Aber danke für einen wieteren unnützen Kommentar.

Bitte, bitte. Deiner war eigentlich unnütz genug. Da dachte ich, meiner wär vielleicht angebracht, bevor irgendwer dem folgt, was Du hier so von Dir gibst.

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Hallo,

das sind Notar- und Gerichtskosten die nach Wert des zu übertragenden Anteils berechnet werden.

Hier übrigens noch zusätzlich Obacht: Wenn die Übertragung nicht im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung stattfindet - klären ob das noch möglich ist, und auf jeden Fall dann auch so im entsprechenden Antrag/Vertrag bezeichnen - dann wäre so eine Übertragung zwischen geschiedenen Ehegatten grunderwerbsteuerpflichtig!

Gruß vom Wiz

Bitte was soll falsch daran sein seine Unterlagen in eine geordnete Form zu bringen und dann bei einem Anwalt eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen?

Wie Du selbst gesagt hast kennen wir den Inhalt der Verträge nicht. Ein Anwalt kann einem genau erklären was für Möglichkeiten einem offen stehen.

Bitte was soll falsch daran sein seine Unterlagen in eine
geordnete Form zu bringen und dann bei einem Anwalt eine
Erstberatung in Anspruch zu nehmen?

Gar nichts. Das hast Du aber auch nicht geschrieben.

Wie Du selbst gesagt hast kennen wir den Inhalt der Verträge
nicht. Ein Anwalt kann einem genau erklären was für
Möglichkeiten einem offen stehen.

Das übrigens auch nicht.

Aber schön, dass wir drüber gesprochen haben.

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