Schulder geht in Insolvenz. Aufrechung der Kosten

Hi,

ich „darf“ gerade ein Blatt namens „Forderungsanmeldung für Insolvenzgläubiger“ ausfüllen.

Dort muß ich auch die Kosten aufführen. Fraglich ist hier, welche das sind. Der Kunde hat ein noch laufenden Vertrag. Ist dieser automatisch mit der Insolvenzeröffnung gekündigt oder kann ich die Kosten auch geltend machen, die angefallen wären, wenn der Kunde bis zum Schluß gezahlt hätte.

Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

die Anmeldung der Kosten werden durch einen Anwalt ermittelt. Das kostet Ihnen Geld und diese Kosten können Sie auch geltend machen, was allerdings nicht besagt, dass Sie auch nur einen Cent sehen.
Wir haben dem Anwalt fast 500 Euro bezahlt und keinen Cent gesehen. Nach 6 (ich glaube ab 2012 sogar nach drei Jahren ist der Schuldner schuldenfrei und Sie bleiben auf Ihre Kosten sitzen. So ist es uns ergangen.
Normal können Sie die laufenden Kosten eines Vertrages auch anmelden, aber wenn sich einer in der Insolvenz befindet genießt er besonderen Schutz, wie Sie ohne dem Geld aus kommen, da fragt keiner nach.
Gruss

Hallo! Wenn der Schuldner einen laufenden Vertrag hat, der noch nicht erfüllt wurde, könne alle aus diesem Vertrag geltenden Forderungen angesetzt werden. Der Insoverwalter prüft ohnehin und streicht gern, also lieber alles geltend machen ! Da es i.d.R. lange dauert bis man Geld sieht, laufen die Forderungen dann eh auf…

Hallo Mit Kosten sind die Insovenzkosten( Verfahrenskosten, Insolvenzberatung,eventuell Rechtsanwalt gemeint Um die laufenden Verträge kümmert sich der Insolvenzverwalter. Die Verträge sind nicht automatisch gekündigt da laufende Einkommen zur Insolvenzmasse gehören. Ich hoffe ich habe weitergeholfen. Gruß

hi
bin ich leider überfragt.
denke mal nen wohnungsmietvertrag ist nicht gekündigt, denn irgendwo wird der ja wohnen müssen !
nen solariumsvertrag - wird nicht gerade als lebensnotwendig eingestuft und zukünftig wird er die besonnungssessions auch nicht mehr wahrnehmen - also so nach meinem dafürhalten hälst du als forderung das was er an leistung bezogen hat, könntest ja auf vertragserfüllung bestehen bis zum ordentlichen endzeitpunkt oder einer ordentlichen kündigung. dann wird er aber die zugesagten leistungen wohl einfordern können, auch wenn du dann nur das geld demäß anteiliger befriedigung aus der masse erhälst also mit erheblichen abschlägen - denk doch mal nach ob du das willst !
der solariumsvertrag ist ein beispiel, um dir einen lösungsansatz deutlich zu machen !
aber so wirklich ahnung habe ich nicht !
Gruß
michael

Guten Morgen,

es kommt darauf an, um welchen Vertrag es sich handelt.

Es schadet aber nichts, wenn Sie „alles“ anmelden. Schlimmstenfalls wird Ihnen der Insolvenzverwalter das, was Sie zu viel angemeldet haben, bestreiten (also streichen).

Viel Glück.

Hallo Lordicon,

mit Anmeldung einer Insolvenz sind zunächst mal keine Verträge automatisch gekündigt. Die Frage ihrerseits ist jedoch, je nachdem um was für einen Vertrag es sich handelt, nicht selbst die Kündigung auszusprechen…
Die entstandenen Kosten können zumindest nur bis zum dem Tag der Anmeldung der Insolvenz geltend gemacht werden. Kosten die in der Zukunft entstehen nicht. Dies müßte dann separat, je nachdem wie die Kosten anfallen geltend gemacht werden. Bei einem laufenden Insolvenzverfahren gestaltet sich dies jedoch schwierig, vor allem weil man damit rechnen muß auf den Kosten sowieso sitzen zu bleiben. Wer zuerst seine Kosten anmeldet wird nämlich auch zuerst bedient!

Vielleicht mit dem Insolvenzverwalter sprechen oder selbst einen entsprechenden Anwalt aufsuchen, je nachdem um wieviel Kosten es geht.

Alles Gute

Gruß Lore

sorry, keine Ahnung