Schuldfrage?

Hallöchen,

ich hab mal eine frage. Undzwar folgendes: gehen wir mal davon aus es gab einen unfall, bei dem fahrzeug A das fahrzeug B beim spurwechsel gestriffen und vorne links beschädigt hat. Bei der Aussage an die polizei sagt Fahrer A, der Fahrer B wäre ihm bei einem ausparkvorgang reingefahren. Also steht hinterher aussage gegen aussage. So Fahrer B meldet den schaden der Versicherung von A, die schicken einen Gutachter welcher sagt A muss reingelenkt haben. 2 wochen später bekommt fahrer B dann einen Bußgeldbescheid, da er beim ausparken einen Unfall verursacht hat, wogegen er natürlich auch einspruch einlegen kann. Ist die schuldfrage hiermit geklärt, also kriegt fahrer B schuld oder kann man davon ausgehen, dass auch fahrer A einen Bescheid gekriegt hat, da ja 2 verschiedene aussagen gemacht wurden ?
und wie groß ist die wahrscheinlichkeit, dass das ganze vor gericht endet?

Danke und liebe Grüße

Wenn aus dem Gutachten hervorgeht, das A in B reingelenkt haben muss, kann B sich auf dieses Gutachten beziehen und somit sich von dem Auspark-Rämpler freistellen, da dieses ja dann nicht statt gefunden haben kann.

Hallo,

dass ein „einfaches“ Schadengutachten eine fundierte Aussage über den Hergang enthält, ist nahezu ausgeschlossen.

Alles andere kann hier nicht geklärt/beantwortet werden, allenfalls in Form einer Spekulation.

Grüße, M