Hallöchen,
ich hab mal eine frage. Undzwar folgendes: gehen wir mal davon aus es gab einen unfall, bei dem fahrzeug A das fahrzeug B beim spurwechsel gestriffen und vorne links beschädigt hat. Bei der Aussage an die polizei sagt Fahrer A, der Fahrer B wäre ihm bei einem ausparkvorgang reingefahren. Also steht hinterher aussage gegen aussage. So Fahrer B meldet den schaden der Versicherung von A, die schicken einen Gutachter welcher sagt A muss reingelenkt haben. 2 wochen später bekommt fahrer B dann einen Bußgeldbescheid, da er beim ausparken einen Unfall verursacht hat, wogegen er natürlich auch einspruch einlegen kann. Ist die schuldfrage hiermit geklärt, also kriegt fahrer B schuld oder kann man davon ausgehen, dass auch fahrer A einen Bescheid gekriegt hat, da ja 2 verschiedene aussagen gemacht wurden ?
und wie groß ist die wahrscheinlichkeit, dass das ganze vor gericht endet?
Danke und liebe Grüße