Schuldfrage

Hallo,
folgende Situation :

Ein Autofahrer A will nach rechts in eine Vorfahrtsstrasse einfahren,
normale Kreuzung, die Abzweigung ist rechtwinklig zur Vorfahrtsstrasse
angeordnet. Auf der Vorfahrtsstrasse ist eine Abbiegespur vorhanden.
Der Autofahrer schaut nach links, denn von rechts kann ja eigentlich
kein Auto kommen.
Eigentlich :smile:
Jedoch kam ein Autofahrer B, der wohl das Prinzip der Abbiegespur nicht
verstanden hat die Spur links neben der Abbiegespur kurzerhand in
eine Abbiegespur umfunktioniert. Autofahrer A wollte gerade losfahren, da sah er B und entschied sich dann doch nicht loszufahren.

Eigentlich wäre im Falle eines Unfalls A ja schuld, weil er nicht
geschaut hat ob die Strasse frei ist. Aber muss man denn
immer mit einem „Geisterfahrer“ rechnen ?

MfG

Hi,

so seltsam es klingt, auch wer auf einer Vohrfahrtsstraße auf der falschen Spur fährt, hat Vorfahrt.

Und auch wer nach Rechts abbiegt muss sich vergewissern das die Spur frei ist. Also nach Links schauen, und Rechts alles was im Weg ist umfahren gilt nicht.

Q-Gruß

Ich hab natürlich auch nach Rechts geschaut, aber nicht um zu
schauen ob da ein Auto kommt sondern um zu schauen ob der Verkehr
steht.
Vergessen hatte ich im OP übrigens noch die Sperrlinie, weiß nicht
ob es einen Unterschied macht. Ich denke irgendwie schon, denn
hätte der Herr sich an die Verkehrsregeln gehalten dann hätte er
garnicht auf „meiner“ Strassenseite sein dürfen. Kostet ja immerhin
30 Euro.
Gruss

Hi,

auch wenn er sich nicht an die Regeln hält, Vorfahrt ist Vorfahrt.

Ob und wie hoch im Falle eines Falles eine Mitschuld angerechnet wird, muss im Einzelfall entschieden werden.

Jedenfalls darf derjenige der einbiegt nicht darauf vertrauen das die Fahrbahn frei ist.

MfG.

Q-Gruß

Verrückt aber es stimmt, ich hatte die gleiche Situation… auch beim Rechtsabbiegen also dummerweise war ich Fahrer A… ich habe einen Unfall nicht vermeiden können aber da nur ich einen Schaden hatte (bin in nen Anhänger geknallt) brauchten wir keine Polizei. Ich habe mich aber privat bei einem Polizeibeamten informiert war ja doch neugierig, er meinte auch das auch der „Geisterfahrer“ Recht habe, weil er auf einer Vorfahrtsstraße auf beiden Spuren Vorfahrt hat auch auf der Gegenspur. Er hätte aber auch eine Teilschuld bekommen.

Liebe Grüße