Schuldfrage

Liebe/-r Experte/-in,
in meiner wohnung ist während meiner Abwesenheit (Arbeit) die Wohnungstür von der Polizei aufgebrochen worden, weil die Mieter im Haus Gas gerochen haben. Ein Rohr in der Wand hatte ein Leck, dann kam die Gasrechnung von 2000 ,- €. Die Hausverwaltung hält sich raus und sagt es wäre meine Schuld! Ich muss das bezahlen. Nun wurde ich vom Gericht zur Vorsprache eingeladen. Ich war bei einem Anwalt zur Informationseinholung. Sein Argument, ich hätte wenig Chancen gegen die Forderung der Gasrechnung anzugehen, aber was kann ich nun tun? Was würdet ihr. liebe Experten, mir raten??? Vielen Dank für die Hilfe

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, ich würde noch eine zweite Meinung bei einem anderen RA einholen.

Hallo,
es ist schwer nachzuweisen, wieviel Gas aus dem Leck entwichen ist. Da hat der Anwalt sicherlich recht. Als Mieter ist man auch verpflichtet, eine Person bei Abwesenheit beim Vermieter anzugeben, damit man in Notfällen Zutritt in die Wohnung gewähren kann.
Ich würde es mal über die Haftpflichtversicherung versuchen. Ob das geht weiß ich aber nicht

Hallo verehrte Userin,
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen *richtigen* Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine persönliche Stellungnahme:*
Wenn Sie das Loch in der Gasleitung nicht verursacht haben (also eine evtl. Durchrostung vorlag), dann brauchen Sie in keinem Falle die Reparatur des Gasrohres zu bezahlen (*Instandhaltungspflicht* des Vermieters) und natürlich auch nicht die Gasrechnung von 2000,- Euro.
Allerdings kann *bei einem Tag* der beruflich bedingten Abwesenheit niemals ein Gasverbrauch in der betr. Höhe entstanden sein - das kommt mir schon merkwürdig vor !
Gruß USKO

Hallo Jessica-
also, dann mauss erst einmal bewiesen werden, dass SIE Schuld sind. Wie bitte soll man als Mieter feststellen, dass in der Wand ein Gasrohr kaputt ist?? Komisch ist allerdings, dass das gasrohr in der Wand gelegen hat, im Normalfall sind die Rohre auf der Wand.
Seidenn, Sie sind erst eingezogen, haben Bohrungen vorgenommen und ein Rohr versehentlich angebohrt-dann müssen SIe das zahlen, aber sonst natürlich nicht. Was bitte haben SIe für einen Anwalt??? Ist er ein Freund Ihres Vermieters-der Antwort nach könnte man es meinen…
MfG
Waldi64

Hallo,

ja das ist eine schwierige Angelegenheit. Meiner Meinung nach ist ein Rohrbruch bei vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache Kosten der Instandhaltung. Diese Kosten hat der Vermieter zu tragen.
Ich würde unverbindlich noch einen anderen Anwalt befragen. Und erstmal schriftlich Widerspruch beim Vermieter / Rechnungssteller einlegen. Nicht das es noch zu einem Mahnverfahren wegen Zahlungsverzug kommt.

Viel Glück!

Hallo Jessica,
Meines Erachtens gehören die Leitungen, die unter Verputz verlegt sind, wie für Wasser, kalt wie Warm und Heizung, Gas, Elektrizität und ähnliches als Bestandteil des Wohngebäudes.
Daraus ergibt sich, dass der MieterIn keinen unmittelbaren zugriff auf diese Installationen hat.
Für die Instandhaltung und Instandsetzung dieser Installationen fallen eindeutig in den Bereich des Vermieters. Dieser muss auch sicherstellen, dass dies Leitungen, wie in dem Leitungsbruch für Gas in deiner Wohnung von Zeit zu Zeit auf Dichtigkeit überprüft werden. In der Regel geben die Gaswerke entsprechende Verpflichtungen bei Vertragsabschluss an die Abnehme und die in der Regel vom Vermieter beauftragte Installation Firmen, die in der Wartung der Gasanlagen übertragen wurden. Dies weis ich aus persönlicher Erfahrung.
Bitte setze dich diesbezüglich mit dem Gaslieferanten in Verbindung, die dir auch die Rechnung gesendet haben. Hiebei gehr es ja auch schließlich um erhebliche Gefahren für Leib,Leben und Sachen der Mieter. Meines Erachtens kann sich da ein Betreiber solcher Anlagen (Vermieter und Lieferant) nicht herausstehlen. Über entsprechende Auskünfte die Sicherheit betreffen kannst du auch beim TÜV erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Hallo,
da die Gasleitung zum Haus und damit zur Wohnung gehört, ist der Vermieter für ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. er hat nach dem Mietrecht die grundsätzliche Verantwortung, dass die Wohnung vertragsgerecht genutzt werden kann. Er ist für Erhalt und Sicherung dieses Zustandes verantwortlich, also auch für dabei entstehenden Schaden. Ihr bisheriger durchschnittlicher Verbrauch ist allenfalls Basis für eine Abrechnung. Lassen Sie sich nichts anderes einreden!! Zahlen sie nur das was Sie anerkennen, denn Rückforderungen müssten Sie dann gerichtlich durchsetzen.
Gruß suver

Hallo,

Rohre sind Vermietersache. Wenn die nicht richtig gewartet werden bzw. Altersschwach sind und dadurch es zu Schäden kommt, hat er dies zu tragen und nicht der Mieter.

Da verstehe ich auch nicht den Anwalt. Was evtl. geht, ist es beim Gasanbieter zu bezahlen und sich das Geld vom Vermieter wiederzuholen, aber dass auf jeden Fall VORHER anwaltlich klären.

Gruß

Das Rohr ist Eigentum des Vermieters. Der Eigentümer muss auch für eventuelle Schäden aufkommen. Das betrifft nicht nur die Reparatur , sondern auch den eventuellen Verlust von Gas.