polizeiliche Schuld???
Hallo!
Beide sind schuld. Zum einen bekommt der, der ohne triftigen
Grund bremst, z.B. auch an einer grünen Ampel, obwohl der
Kreuzungsbereich nicht voll ist, eine Teilschuld. Aber
derjenige, der auffährt, weiß ja in dem Moment nicht, warum
der Vordermann bremst.
Deshalb hat er immer mit einer Bremsung zu rechnen. Es hätte
ja auch was auf der Straße liegen können.
Soweit so gut.
Es ist immer zu unterscheiden zwischen polizeilicher und
versicherungstechnischer Schuld. Die Polizei klärt, wer
überhaupt eine Ursache gesetzt hat und das kann schon sein,
daß der Hintermann keine Schuld bekommt, dennoch aber von der
Versicherung eine Teilschuld gekommt.
Das ist aber schöner juristischer Mumpitz. Die Zuständigkeit der Polizei im Zusammenhang mit dem Unfall beschränkt sich auf öffentlich-rechtliche Belange. Soweit es um das schadenersatzrechtlich relevante (zivilrechtliche) Verschulden geht, klärt die Polizei überhaupt nichts und hat auch nichts zu klären. Die Polizei hat den Unfall aufzunehmen zur Beweissicherung - wer dann das Verschulden trägt entscheidet ausschließlich das Zivilgericht, aber keinesfalls die Polizei (das wäre sogar eine Menschenrechtsverletzung).
Was soll den außerdem bitte eine „polizeiliche Schuld“ sein? Ist das die Privatmeinung des einschreitenden Polizeibeamten? Wahrscheinlich schon, denn ich wüsste nicht was das sonst sein sollte. Es gibt auch keine „versicherungstechnische“ Schuld und schon gar nicht gibt es einen Unterschied zwischen polizeilicher und versicherungstechnischer Schuld.
Mich ärgern solche Auskünfte, weil ich aus Erfahrung weiß, dass Unfallgeschädigte nach dem Unfall oft falsch handeln, weil ihnen am Unfallort oder danach von der Polizei rechtlich falsche Ratschläge oder Auskünfte erteilt werden - das dürfte aber eigentlicht nicht passieren.
Gruß
Tom