Schuldfrage bei einem auffahrunfall?

hey leuts,

hab mal ne frage zu auffahrunfällen.
ich habe vor 16 jahren in der fahrschule gelernt, dass der der auffährt immer schuld hat. eben gerad meinte ne bekannte das dieses nicht mehr so ist u. erzählte mir von einem unfall in leipzig bei dem der auffahrende nicht die volle schuld bekam (das voraus fahrende fahrzeug hat wohl vergessen einen richtungswechsel anzuzeigen).
imo stimmt das nicht, bei einer ‚notvollbremsung‘ muss ich auch nicht blinken.
könnt ihr mich mal bitte ‚aufklären‘.
grüße
the_cruel

Hallo!

(das voraus fahrende fahrzeug hat wohl vergessen einen
richtungswechsel anzuzeigen).
imo stimmt das nicht, bei einer ‚notvollbremsung‘ muss ich
auch nicht blinken.

Bei einer Notvollbremsung musst du nicht blinken, aber bei einem Richtungswechsel oder?

Gruß
Tom

ich habe vor 16 jahren in der fahrschule gelernt, dass der der
auffährt immer schuld hat.

Das wäre ja noch schöner…Wenn also einer beim Einfahren auf eine Straße pennt und die Vorfahrt nicht beachtet bin ich voll schuldig, wenn ich ihm hinten raufkrache? Soso…
(Wäre mir übrigens letztens fast passiert. Oma am Steuer.)

hallo,

also, das auto, welches vor mir fährt, verpennt fast die abfahrt. macht dann eine vollbremsung um sie doch noch zu schaffen. blinkt aber nicht, und deswegen fahre ich hinten auf.

wer hat also schuld?

ich hoffe ich habe es jetzt eindeutiger erklärt!
grüße
t_C

hallo,

also, das auto, welches vor mir fährt, verpennt fast die
abfahrt. macht dann eine vollbremsung um sie doch noch zu
schaffen. blinkt aber nicht, und deswegen fahre ich hinten
auf.

wer hat also schuld?

Gegenfrage: Warum solltest du schuld haben, wenn dein Vordermann ohne berechtigten Grund eine Vollbremsung hinlegt?
Da wäre höchstens eine Mitschuld akzeptabel, für den Fall, dass du zu wenig Abstand hattest.

Abend

Da wäre höchstens eine Mitschuld akzeptabel, für den Fall,
dass du zu wenig Abstand hattest.

Er hatte, sonst wäre er nicht aufgefahren!!!

Stefan

wer hat also schuld?

Gegenfrage: Warum solltest du schuld haben, wenn dein
Vordermann ohne berechtigten Grund eine Vollbremsung hinlegt?
Da wäre höchstens eine Mitschuld akzeptabel, für den Fall,
dass du zu wenig Abstand hattest.

und wo steht das? und wo finde ich die passenden paragraphen dazu?
cu
t_c

du hast fast recht! es war nämlich eine sie. :wink:

t_c

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wer hat also schuld?

Gegenfrage: Warum solltest du schuld haben, wenn dein
Vordermann ohne berechtigten Grund eine Vollbremsung hinlegt?
Da wäre höchstens eine Mitschuld akzeptabel, für den Fall,
dass du zu wenig Abstand hattest.

und wo steht das? und wo finde ich die passenden paragraphen
dazu?

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_04.php Absatz 1:
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Außerdem http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_09.php :
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

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Hallo!

hab mal ne frage zu auffahrunfällen.
ich habe vor 16 jahren in der fahrschule gelernt, dass der der
auffährt immer schuld hat.

Er muss - wie bereits gesagt - jederzeit in der Lage sein, rechtzeitig zu bremsen, um ein Auffahrunfall zu vermeiden.

eben gerad meinte ne bekannte das
dieses nicht mehr so ist u. erzählte mir von einem unfall in
leipzig bei dem der auffahrende nicht die volle schuld bekam

Nicht die volle Schuld ist ja etwas anderes als keine Schuld. Eine Bekannte von mir fuhr auf ein Auto auf, das auf einer vierspurigen Bundesstraße ohne Standstreifen rechts parkte, weil die alkoholisierte Fahrerin über die Leitplanke zum Pinkeln gegangen war. Meine Bekannte bekam hier auch nicht die volle Schuld zugesprochen.

Gruß, Michael

ganz wage Erinnerung…
Hoi cruel!

Es gab da vor ein paar Jahren mal eine heisse Diskussion um die Haftungsfragen im Strassenverkehr.
Bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber die Schlüsselworte waren „Gefährdungshaftung“ oder „Betriebshaftung“ oder jedenfalls so ähnlich.
Nach den damaligen Änderungen wurde heftig darüber diskutiert, dass man stets bei INbetriebnahme eines KFZ ein Risiko eingeht.
Bei Auffahrunfällen wurde darüber diskutiert, dass ca. 20% des (warum auch immer) nicht vermiedenen Schadens auch an dem ansonsten „unschuldigen“ Fahrzeugführer hängenbleiben, solange sich die Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Unfalls bewegt haben.

Ich bekomme das nicht so gut sortiert, wie ich es jetzt gerne würde.
Bildlich: fährst DU einem auf der Autobahn hinten drauf, kann es sein, dass der Vordermann mit 20% dabei ist.
Fährst Du auf jemanden auf, der still vor einer roten Ampel steht, bist DU alleine dran.

Google mal nach „Verkehrshaftung“ oder eben „Betriebs- bzw. Gefährdungshaftung“
Ist schon ein paar Jahre her :frowning: müsste ca. 2003… gewesen sein…

Viel ERfolg!

Ulli

Beide sind schuld. Zum einen bekommt der, der ohne triftigen Grund bremst, z.B. auch an einer grünen Ampel, obwohl der Kreuzungsbereich nicht voll ist, eine Teilschuld. Aber derjenige, der auffährt, weiß ja in dem Moment nicht, warum der Vordermann bremst.
Deshalb hat er immer mit einer Bremsung zu rechnen. Es hätte ja auch was auf der Straße liegen können.
Es ist immer zu unterscheiden zwischen polizeilicher und versicherungstechnischer Schuld. Die Polizei klärt, wer überhaupt eine Ursache gesetzt hat und das kann schon sein, daß der Hintermann keine Schuld bekommt, dennoch aber von der Versicherung eine Teilschuld gekommt.

polizeiliche Schuld???
Hallo!

Beide sind schuld. Zum einen bekommt der, der ohne triftigen
Grund bremst, z.B. auch an einer grünen Ampel, obwohl der
Kreuzungsbereich nicht voll ist, eine Teilschuld. Aber
derjenige, der auffährt, weiß ja in dem Moment nicht, warum
der Vordermann bremst.
Deshalb hat er immer mit einer Bremsung zu rechnen. Es hätte
ja auch was auf der Straße liegen können.

Soweit so gut.

Es ist immer zu unterscheiden zwischen polizeilicher und
versicherungstechnischer Schuld. Die Polizei klärt, wer
überhaupt eine Ursache gesetzt hat und das kann schon sein,
daß der Hintermann keine Schuld bekommt, dennoch aber von der
Versicherung eine Teilschuld gekommt.

Das ist aber schöner juristischer Mumpitz. Die Zuständigkeit der Polizei im Zusammenhang mit dem Unfall beschränkt sich auf öffentlich-rechtliche Belange. Soweit es um das schadenersatzrechtlich relevante (zivilrechtliche) Verschulden geht, klärt die Polizei überhaupt nichts und hat auch nichts zu klären. Die Polizei hat den Unfall aufzunehmen zur Beweissicherung - wer dann das Verschulden trägt entscheidet ausschließlich das Zivilgericht, aber keinesfalls die Polizei (das wäre sogar eine Menschenrechtsverletzung).

Was soll den außerdem bitte eine „polizeiliche Schuld“ sein? Ist das die Privatmeinung des einschreitenden Polizeibeamten? Wahrscheinlich schon, denn ich wüsste nicht was das sonst sein sollte. Es gibt auch keine „versicherungstechnische“ Schuld und schon gar nicht gibt es einen Unterschied zwischen polizeilicher und versicherungstechnischer Schuld.

Mich ärgern solche Auskünfte, weil ich aus Erfahrung weiß, dass Unfallgeschädigte nach dem Unfall oft falsch handeln, weil ihnen am Unfallort oder danach von der Polizei rechtlich falsche Ratschläge oder Auskünfte erteilt werden - das dürfte aber eigentlicht nicht passieren.

Gruß
Tom

1 Like

Tom
Da hast Du wohl was mißverstanden. Die Polizei stellt schon vor Ort anhand der schilderungen fest, wer die Hauptursache zum Unfall gesetzt hat. Derjenige bekommt eine Verwarnung oder Anzeige und dann geht das ganze in die versicherungsrechtliche Angelegenheit über. Hier kann es dann soweit kommen, daß der von der Polizei als nicht unfallverursachender Beteiligter dennoch einen Teil seines Schadens selbst tragen muß. Z.B. wenn er den Unfall nicht vermieden hat.

Hallo!

Die Polizei stellt schon
vor Ort anhand der schilderungen fest, wer die Hauptursache
zum Unfall gesetzt hat. Derjenige bekommt eine Verwarnung oder
Anzeige

…eben - die öffentlich-rechtliche Seite, wie ich geschrieben habe, das ist ja die typische Zuständigkeit der Polizei. Wobei auch hier die Polizei genaugenommen keine Feststellungen trifft, weil eine Anzeige ist auch lediglich eine Information der Behörde und die Verwarnung zahlt der Verwarnte immer noch freiwillig und daher gibt es auch hier keine Feststellungen durch die Polizei, höchstens „Annahmen“. Um die Begriffe zu klären: ich meine natürlich Feststellungen im Rechtssinn und das sind nur Sachverhaltsfeststellungen, die bindenden Charakter besitzen. Im Übrigen ist die Frage des Unfallverschuldens keine Frage der Feststellungen, sondern eine Frage der rechtlichen Beurteilung auf Grund von (bindend getroffenen) Feststellungen.

und dann geht das ganze in die versicherungsrechtliche
Angelegenheit über. Hier kann es dann soweit kommen, daß der
von der Polizei als nicht unfallverursachender Beteiligter
dennoch einen Teil seines Schadens selbst tragen muß. Z.B.
wenn er den Unfall nicht vermieden hat.

Es kann sogar sein, dass derjenige, den die Polizei als Schuldigen ansieht vollkommen unschuldig ist und umgekehrt etc. Das ist auch keine versicherungsrechtliche Angelegenheit. Es gibt kein versicherungrechtliches Verschulden beim Verkehrsunfall. Wer wie das Verschulden trägt (und ob Verschulden überhaupt maßgeblich ist, weil wir ja beim Verkehrsunfall sind) ist eine ganz normale Sache nach BGB und StVG (in Ö mit weitgehend gleichem Inhalt ABGB und EKHG) - und danach richten sich in der Folge die Versicherungsleistungen.

Gruß
Tom

Gegendarstellung:
Fahrer A sieht bei starkem Schneefall und schneebedeckter, abschüssiger Straße eine Unfallstelle. Er pirscht sich vorsichtig (1. Gang Schubbetrieb) ran, bremst auch noch ein wenig und merkt pures Glatteis unterm Schnee. Gerät an die Bordsteinkante, dreht sich auf der eigenen Straßenseite um 180° in Zeitlupe, kommt kurz vor Unfallstelle zum Stehen.
Motor aus, Warnblinker an. Nächstes Fahrzeug (Fahrer B) kommt an, geiche Fehleinschätzung, fährt auf -> Front auf Front.
Fahrer A: kein Rechtschutz, verlangt Kohle von Versicherung B.

Nachspiel: Versicherung von Fahrer B (Auffahrer!) weigert sich zu zahlen wegen „Unvermeidbares Ereignis“. Fahrer B mit Rechtschutz-RA verlangt ebenfalls Schadenersatz: Versicherung von Fahrer A zahlt die Hälfte ohne zu mucken.
Fahrer B geht vor Gericht wegen Restzahlung und verliert mit Pauken und Trompeten.
Resultat: Fahrer A darf jetzt mehr Beiträge löhnen, Versicherung ist fein raus (erhöhte Rabatte halten sich die Waage mit halben Unfallkosten).
Fahrer A ist jetzt zum RA um wenigstens die Hälfte seines Schadens zu bekommen.
Mein persönliches Fazit in diesem Fall: das Rechtsbewusstsein der regulierenden Versicherung steht im proportionalen Verhältnis zur Höhe des zu regulierenden Schadens dividiert durch den resultierenden Rabattverlust.
Naja die armen Vers.unternehmen wollen ja auch leben…

und wer hat in diesem fall recht??

Tja das halbe/halbe wird man wohl kaum ändern können, nachdem Versicherung A schon gezahlt hat, es sei denn, Fahrer A verklagt seine Versicherung.
Betrachtet man das Urteil, das fast 100%ig der Argumentation von Fahrer A entspricht, sollte man meinen, dass A gute Chancen auf mehr Schadensersatz gehabt hätte.

und wer hat in diesem fall recht??