Hallo SchokoEi
danke für Deine Anfrage.
Leider bin ich hier überfordert.
Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht / Button „SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es rechtsgenau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter: www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
Eines kann ich dazu anmerken:
Ein Mitverschulden ist dem Autofahrer jedoch auch zu machen. Dies folgt aus der sogenannten Betriebsgefahr des KFZ: Die Radfahrerin war unmotorisiert unterwegs, der Autofahrer hingegen mit einem Auto, von dem objektiv betrachtet eine größere Gefahr ausgeht. Da ich nicht alle Details kenne, kann ich die Haftungsquote nicht genau prognostizieren.
Ich gehe mal davon aus, dass dies strafrechtlich verfolgt wird:
Sollte wider Erwarten keine Einstellung erfolgen, sollten Sie, wenn Sie zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung geladen werden oder ein Strafbefehl gegen Sie ergeht) einen Rechtsanwalt mit einer Akteneinsicht beauftragen, damit Sie sich angemessen verteidigen können.
Viel Glück
kraroma