Schuldfrage bei Unfall nicht geklärt, wer ist ?!

Hallo WWW´ler
Man nehme mal an:
Ein PKW (PKW1) fährt auf einer Vorfahrtsstrasse innerorts mit 50km/h. Kurz vor diesem biegt ein zweiter PKW2 von links auf die Vorfahrtsstrasse ein (auf die gleiche Richtungsfahrbahn). Da der eingebogene PKW nicht beschleunigt, entscheidt PKW1, PKW2 zu überholen. Als PKW1 gerade mit dem „Vorbeifahren“ beginnen will, lenkt PKW2 nach links ein,um in eine Einfahrt einzubiegen. Dadurch kommt es zur Kollision. PKW1 ist vorne rechts beschädigt und PKW2 am hinteren Radlauf links.
Man (und auch Frau) nehme weiterhin an, dass der PKW1-Fahrer aussagt: PKW2 hat nicht geblinkt (bzw. den Fahrtrichtungszeiger betätigt)
und PKW2 Fahrer aussagt er habe dies.

Wie wird hier wohl die Schuld verteilt sein?

Ist PKW1 Fahrer schuld, weil er nicht hätte überholen sollen?
Ist PKW2 Fahrer schuld, weil er nicht auf den rückwärtigen Verkehr geachtet hat?
Sind beide schuld, oder keiner?
Und eine finale Frage zum Abschluss:
Erkennt derjenige seine Schuld an, der den Strafzettel der Polizei bezahlt?

Ich bin gespannt auf eure Antworten und freue mich auf eure Diskussion!

Hallo,

erst mal vorab ich bin kein experte auf diesem gebietund lese gespannt mit!

Anmerkung von mir, ist der fahrer des pkw 2 ortsfremd?

Soweit ich weiß ist pkw 1 ein verschulden zu last zu legen da er eine da er innerorts überholt und somit ein gefährdung billigt .

Pasive Fahrweise ist evt. auch in betracht zu ziehen?

Bin gespannt wie die experten das beurteilen!

Gruß

Sascha

Hallo WWW´ler

Auch Hallo,

Man nehme mal an…

Man nehme weiterhin an, dass hier ein quasi identischer Unfall passiert sei. PKW 1 = 12.000.- € Sachschaden; PKW 2 = wirtschaftlicher Totalschaden (1.000.- €)
Das Ergebnis sei folgendes gewesen:

1.)
Der Fahrzeughalter von PKW 2 verlangt 100%; der Versicherer von PKW 1 bietet 20%.
Rennleitung hat beide Fahrer verwarnt. Beide haben das „Angebot“ abgelehnt.

2.)
Gemeinsames Treffen beim zuständigen Amtsgericht.
Bei PKW 2 ist Fahrer und Halter nicht identisch. Kläger ist Fahrzeughalter, Fahrer tritt als Zeuge auf. Er gibt an, er habe geblinkt, zusätzlich kurz vor dem Abbiegen Schulterblick. Unfall ausschliesslich von PKW 1 „wegen stark überhöhter Geschwindigkeit“ verursacht. Dies wird von Beklagtem (PKW 1 bestritten).

3.)
Gerichtlicher Vergleichsvorschlag: PKW 1 = 70 %; PKW 2 = 30%
Begründung sinngemäss:
Auf die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage von Fahrer 2 wird nicht näher eingegangen. Im Verkehr gibt es unterschiedlich gefährliche Fahrmanöver. Ein Überholvorgang ist generell gefährlicher, wie eine Abbiegevorgang. Deshalb eine höhere Gewichtung der Unfallbeteiligung von Fahrer 1.

Der Vergleich wurde von beiden Parteien angenommen.

Gruß Keki

Hallo WWW´ler
Man nehme mal an:
Ein PKW (PKW1) fährt auf einer Vorfahrtsstrasse innerorts mit
50km/h. Kurz vor diesem biegt ein zweiter PKW2 von links auf
die Vorfahrtsstrasse ein (auf die gleiche Richtungsfahrbahn).
Da der eingebogene PKW nicht beschleunigt, entscheidt PKW1,
PKW2 zu überholen. Als PKW1 gerade mit dem „Vorbeifahren“
beginnen will, lenkt PKW2 nach links ein,um in eine Einfahrt
einzubiegen. Dadurch kommt es zur Kollision. PKW1 ist vorne
rechts beschädigt und PKW2 am hinteren Radlauf links.
Man (und auch Frau) nehme weiterhin an, dass der PKW1-Fahrer
aussagt: PKW2 hat nicht geblinkt (bzw. den
Fahrtrichtungszeiger betätigt)
und PKW2 Fahrer aussagt er habe dies.

Wie wird hier wohl die Schuld verteilt sein?

Hi,

gute Frage, weil in der Frage schon eine Antwort liegt, es dürfte verteilt werden.

Ist PKW1 Fahrer schuld, weil er nicht hätte überholen sollen?

Wenn die Verkehrslage unklar war, hätte er nicht überholen dürfen. Mit solchen Manövern muss in solchen Situationen gerechnet werden.

Ist PKW2 Fahrer schuld, weil er nicht auf den rückwärtigen
Verkehr geachtet hat?

Der wo abbiegt hat eine doppelte Umschaupflicht, Spiegel und Blick über die Schulter. Hat er das nicht gemacht, könnte ihm die Hauptschuld treffen.

Sind beide schuld, oder keiner?

Die Frage sollte wohl lauten, wer zahlt das meiste am Schaden.
So aus der Ferne nicht zu beurteilen, da kommt es auf feine Feinheiten an.
Aber mal geraten 1/3 Schuld Überholer 2/3 Schuld Abbieger kann aber sehr stark abweichen, hängt noch von einigen anderen Faktoren ab. Wurde geblinkt, hatte sich der Abbieger schon nach links eingeordnet. Wurde der Überholvorgang rechtzeitig und deutlich angekündigt.

Und eine finale Frage zum Abschluss:
Erkennt derjenige seine Schuld an, der den Strafzettel der
Polizei bezahlt?

Könnte mir gut vorstellen das da beide einen Strafzettel bekommen haben. Aber der Strafzettel alleine sagt noch nichts aus, selbst bezahlen bedeutet keine Anerkenntnis der Schuld. Eher schon der Unfallbericht der Polizei wo der Verursacher genannt wird.

Es wird die Quote am Verhandlungstisch ausgehandelt. Da ist ein guter Anwalt mit Verhandlungsgeschick, wenn der Schaden höher liegt, sein Geld wert.

ADAC hat Listen mit spezialisierten Anwälten.

Q-Gruß

Danke!
Ich danke euch für eure Einschätzungen zu dem geschilderten Fall.

Gute N8 und viele Grüsse!