Schuldig oder nicht?!

Hi Leutz!

Habe heute ne kleine Kratze gebaut, das ganze lief so ab:

Mache gerade meinen Zivi und musste,wie jeden Tag, bei einer Dame das Mittagessen anliefern. Ich parkte rückwärts auf einem Grundstück ein wie ich es alltäglich mache. Ich verrichtete meine Tat, kam zurück zum Fahrzeug(Firmenwagen)und stieg ein. Ich startete das KFZ und fuhr an die angrenzende Straße(30 Zone, ziemlich eng und von Fahrzeugen links und rechts zugeparkt). Ich musste mich langsam hineintasten da ich die Straße nicht einsehen konnte. Ich blinkte links, schaute links,da war frei. Von rechts kam ein Radfahrer den ich sah, schaute nochmal nach links um mich zu vergewissern das nichts kommt und fuhr wenige zentimeter auf die Straße um nochmal nach rechts zu sehen, das ich losfahren konnte. Blieb stehen und auf einmal kam von rechts ein Fahrzeug mit quietschenten,bremsenden Reifen angefahren und rasierte mir das Nummernschild ab. Bei ihm ist der Kotflügel ein wenig gestaucht. Er fuhr demzufolge auf der falschen Straßenseite
was die Polizei recht wenig interessierte, mir die Schuld gab, mich um 35€ Verwarnungsgeld ärmer machten. Sie sagten ich hätte dem von rechts kommenden die VORFAHRT gewähren müssen, hätte ich ja aber wenn er auf der Gegenfahrbahnseite fährt? Das tut nichts zur Sache meinten sie und der Fall war somit für sie erledigt!

Auszug aus STVO
(§2STVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.)

Kann mir da jemand sagen ob ich da schuld bin oder nicht?
Was ich machen kann oder nicht?
Es ist zwar ein Firmenwagen, aber wer das kennt weiß ja, dass aus einer glitzekleinen Maus immer ein riesiger Elefant gemacht wird.
Deshalb benötige ich eure Hilfe.

Greetz Simmel

Thx.

Sie haben tatsächlich Recht. Allerdings hätten sie dem anderen auch ein Verwarnungsgeld abnehmen können. Du hättest übrigens nicht bezahlen brauchen/sollen. So hast Du im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfolgung Deine Schuld zugegeben.
Mit der Haftungsfrage muss das abernicht übereinstimmen, d.h. Du könntest im Gerichtsverfahren nur anteilig haften müssen.

M.

lern erstmal autofahren!
hallo, ich kommentiere mal mittenrein:

Ich parkte rückwärts auf einem

Grundstück ein wie ich es alltäglich mache. Ich verrichtete
meine Tat, ( immerhin nicht deim geschaeft… ) kam zurück zum Fahrzeug(Firmenwagen)und stieg ein.
Ich startete das KFZ und fuhr an die angrenzende Straße(30
Zone, ziemlich eng und von Fahrzeugen links und rechts
zugeparkt).

prinzipiell: wenn du von einem grundstueck kommst, dann hat die strsse von allen seiten vorfahrt!

Ich musste mich langsam hineintasten da ich die

Straße nicht einsehen konnte.

aha!! reintasten, wenn man nichst sieht - so geht das also… oh mann, wer hat dir das denn beigebracht?

Ich blinkte links, schaute

links,da war frei. Von rechts kam ein Radfahrer den ich sah,
schaute nochmal nach links um mich zu vergewissern das nichts
kommt und fuhr wenige zentimeter auf die Straße um nochmal
nach rechts zu sehen, das ich losfahren konnte. Blieb stehen
und auf einmal kam von rechts ein Fahrzeug mit
quietschenten,bremsenden Reifen angefahren und rasierte mir
das Nummernschild ab.

komisch, eben war die strasse von links noch frei… hast du evtl was uebersehen, falsch eingeschaetzt?

Bei ihm ist der Kotflügel ein wenig

gestaucht. Er fuhr demzufolge auf der falschen Straßenseite
was die Polizei recht wenig interessierte, mir die Schuld gab,
mich um 35€ Verwarnungsgeld ärmer machten.

er wird schon einen grund gehabt haben, nicht so zu fahren, wie du es erwartest.

Sie sagten ich

hätte dem von rechts kommenden die VORFAHRT gewähren müssen,
hätte ich ja aber wenn er auf der Gegenfahrbahnseite fährt?
Das tut nichts zur Sache meinten sie und der Fall war somit
für sie erledigt!

das hast du sicherlich falsch verstanden: wie schon oben gesagt: vorfahrt haben ALLE auf der strasse gegenüber dem aus der einfahrt kommenden.

also: typische anfaengerfehler! sei froh, dass es so glimpflich und billig abgeht.

und wenn du naechstes mal nicht weisst, wie du aus der einfahrt kommst, weil du nichts sehen kannst:

lass dich ein/ausweisen! bitte jemanden , der auf der strasse geht, den verkehr zu stoppen. wenn da niemand jemals vorbeikommt: stell dein warndreieck oder sonstwas mitten auf die strasse… bleib notfalls sogar auf der engen strasse mit warenblinkanlage stehen und husch mit dem essen zum kunden rein…

langsam raustasten ist das duemmste, was du machen kannst, und wenn zwei „taster“ aufeinandertreffen, dann geht es meist boese aus…
gruss
khs

Mir ist mal was ähnliches passiert: wollte von einem Parkplatz/Parkhaus auf eine - scheinbar - übersichtliche Straße einbiegen. Um die Ecke kam dann ein Motorradfahrer (wie sich später rausstellte zu schnell) um die Ecke und landete auf meiner Kühlerhaube (ich wäre am liebsten im Boden versunken, da er sich dabei das Bein brach). Mir wurde auch gesagt, dass ich den fließenden Verkehr damit behindert hätte und der fließende Verkehr immer Vorfahrt hat. Nach ausführlicher Beratung beim Rechtsanwalt (hatte damals KFZ-Rechtschutz und bin im ADAC, der auch nochmal die erste Rechtsberatung finanziert - fals man das nicht selbst kann) wurde die Schuld aber halbe-halbe aufgeteilt … da der Motorradfahrer mit angepasster Fahrweise (hier geringere Geschwindigkeit) den Unfall hätte vermeiden können. Kommentar der Richterin: „Sie müssen immer mit der Dummheit der Anderen rechnen.“ Da ich Fahranfängerin in der Probezeit war bekam ich „nur“ die Mindest-Geldstrafe und eine Nachschulung.

Vielleicht wäre eine Rechtsberatung hilfreich …

CU Aggie

Hi!

Zum Thema Schuld wurde ja schon alles gesagt.
>Du kannst es auf sich berughen lassen und die Versicherungen das unter sich aushandeln lassen (unbedingt sofort einen Unfallbericht schreiben und an die Versicherung schicken, das ist wichtig!!!) oder aber ein Faß aufmachen, was aber m.E. bei einem offenbar eher geringen Schaden keinen Sinn macht. Eine Teilschuld bekommst Du ja ohnehin.

Zum Thema Kommentare der Polizisten: nach meiner Erfahrung ist es zwar sinnvoll, die Einschätzung der Polizei abzufragen, allerdings sollte man die Antworten nict zur Releigion erheben. In den 13 Jahren, die ich nun die Straßen unsicher mache, habe ich noch keine auch nur annähernd brauchbare Einschätzung von Polizisten erhalten, vor Gericht kam es grundsätzlich komplett anders, als erwartet.
Dazu muss ich sagen, dass ich eben sehr viel auf der Autobahn unterwegs bin, ich also ab und an von gewissen Oberlehrern Anzeigen erhalte, welche bislang ausnahmslos entweder zur Einstellung des Verfahrens oder zur Verurteilung des Anzeigenden führten. Die Polizisten, die zunächst auf der Polizeistation die Befragungen durchführten, schätzten das jedes mal anders ein.

Grüße,

Mathias

Hi!

Ich musste mich langsam hineintasten da ich die

Straße nicht einsehen konnte.

aha!! reintasten, wenn man nichst sieht - so geht das also…
oh mann, wer hat dir das denn beigebracht?

Wie machst Du das denn?

Bei ihm ist der Kotflügel ein wenig

gestaucht. Er fuhr demzufolge auf der falschen Straßenseite
was die Polizei recht wenig interessierte, mir die Schuld gab,
mich um 35€ Verwarnungsgeld ärmer machten.

er wird schon einen grund gehabt haben, nicht so zu fahren,
wie du es erwartest.

…was für eine Begründung.

Sie sagten ich
hätte dem von rechts kommenden die VORFAHRT gewähren müssen,
hätte ich ja aber wenn er auf der Gegenfahrbahnseite fährt?
Das tut nichts zur Sache meinten sie und der Fall war somit
für sie erledigt!

das hast du sicherlich falsch verstanden: wie schon oben
gesagt: vorfahrt haben ALLE auf der strasse gegenüber dem aus
der einfahrt kommenden.

…vorausgesetzt, sie lassen die gebotene Vorsicht walten…

also: typische anfaengerfehler! sei froh, dass es so
glimpflich und billig abgeht.

Ich wiederhole: wie verhältst Du Dich in einer solchen Situation?

und wenn du naechstes mal nicht weisst, wie du aus der
einfahrt kommst, weil du nichts sehen kannst:

lass dich ein/ausweisen! bitte jemanden , der auf der strasse
geht, den verkehr zu stoppen. wenn da niemand jemals
vorbeikommt: stell dein warndreieck oder sonstwas mitten auf
die strasse… bleib notfalls sogar auf der engen strasse mit
warenblinkanlage stehen und husch mit dem essen zum kunden
rein…

…und nun freuen wir uns alle noch auf einen realitischen Vorschlag.

langsam raustasten ist das duemmste, was du machen kannst, und
wenn zwei „taster“ aufeinandertreffen, dann geht es meist
boese aus…

Anders geht das im wahren Leben nicht.
als Großstadtbewohner kennt man das.

Grüße,

Mathias

3 Like

Hi,

meiner Meinung nach ist es eindeutig Deine Schuld.

Zum reintasten: du bist verpflichtet, dass wenn Du die Strasse nicht einsehen kannst, Du einen Sicherungsposten aufstellst. Das können Passanten o.ä. sein.

gruß, Thomas

Dafür einen *
Ich denke auch, daß Kuddels Ausführungen vielleicht auf dem Land machbar sind. Wenn ich immer wenn ich eine Straße nicht einsehen kann, weil zig Autos im Kreuzungsbereich parken, mein Warndreieck aufstellen würde, wäre ich schon x.000 mal ans Kreuz genagelt worden.

Praxisrelevante Vorschläge für genervte Großstädter sind aber weiterhin willkommen!

Gruß
Falckus

Jetzt mal zur Sache:
Grundsätzlich war das, was Simmelchen vor dem Crash da gemacht hat, ein Einfahren in den fließenden Verkehr von einem Grundstück aus. Und was da zu beachten ist, regelt doch wohl eindeutig der von Verkehrsrichtern heißgeliebte, aber von Verkehrsteilnehmern so oft schmählich behandelte und vernachlässigte § 10 StVO. Beim Einfahren in den fl. VK muß (!) die Gefährdung (und hier wird sogar von der Gefährdung, nicht von einer Schädigung gesprochen!) anderer VKT ausgeschlossen sein. Also??
Das mit dem Hineintasten (übrigens rechtlich schönes Gummi) ist im 8er angeführt und bezieht sich auf die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen. Hier sind aber Straßen-Einmündungen gemeint und keine Grundstücksein-/ausfahrten.
Es wäre dann aber schon von Vorteil gewesen, mal bei fehlender Sicht nach rechts oder links auszusteigen und über die geparkten Fzg. zu schauen, ob da nicht was kommt. Denn schon die Denkweise: Na ja, ich taste mich da mal vorsichtig rein! führt ja automatisch zum Weiterdenken: Wenn’s gut geht, o.k., und wenn einer kommt, dann peng!
Ich kenne sehr „liberale“ Verkerhsrichter, aber bei so einem Fall… da gibt’s wohl auf die Ohren :smile:)
Und die Sache mit dem Auto von rechts, das mit quietschenden Reifen anhielt… jeder Staatsanwalt oder Richter wird Dir darlegen, daß Du aufgrund der verdeckten Sicht gar nicht in der Lage warst, das Fahrzeug zu sehen resp. dessen Geschwindigkeit zu schätzen. Weiterhin hat auch ein Schock-Bremsen (bei dem von rechts kommenden Pkw-Fahrer aufgrund des plötzlichen Bemerkens Deines Vortastens gut möglich) auch bei geringer Geschwindigkeit zu einem Quietschen. Sieht also auch da schlecht oder besser nicht so gut aus!
So, und jetzt kommt noch die Frage mit der falschen Fahrspur - das kapiere ich aus Deiner Schilderung einfach nicht. Du sagst doch, die Straße sein eng und auf beiden Seiten zugeparkt. Gingen den zwei Fahrzeuge auf der freinen Fahrbahn aneinander vorbei?? Wenn nicht, dann haben wir nur eine (!) breite Fahrbahn, wo natürlich wenn möglich rechts zu fahren ist. Aber das müßte man schon wissen, um es zu beurteilen.
Also ich weiß nicht … so wie ich es sehe ist der Satz: Sind Sie mit einer Verwarnung von 35 € einverstanden? gar nicht so schlecht gewesen. Die Jungs von der Streife hätten sonst den ganzen Kram an die Bußgeldstelle geschickt, dort sitzt ein Rechtspfleger, der kann sich dann nur auf den pol. Anzeigentext und die Aussagen der Unfallgegner stützen und kommt vielleicht zu einem anderen Ergebnis, daß Dich das teurer kommt.
Mach Dir keinen großen Kopf darüber. Und Dein Arbeitsgeben wird sicher öfters mal so’n Miniding mit seinen Fahrzeugen haben.

Allerdings… was zuvor jemand geschrieben hat: Hinfahren, Anhalten, Warnblinkanlage an und Essen wegbringen … das würde ich nicht tun, denn Parken auf der Fahrbahn mit Behinderung unter mißbräuchlicher Benutzung der Warnblinkanlage wird TEUER, SEHR TEUER! Und da läßt die Streife nicht mit sich reden - wetten?

Gruß Zachi