angenommen man fährt in eine Strasse, entdeckt auf der Südseite der Strasse ein Hinweisschild , dass ab MONTAG dort eine Baustelle sein wird und dann das Parken verboten ist.
Auf der anderen Seite will man parken, mittels eines Anwohnerausweises.
Vorgewarnt sucht man die andere Strassenseite ab und entdekct dort kein Hinweisschild und Parkverbot. Also parkt man dann.
Man wird abgeschleppt.
Man beschwert sich und bekommt gesagt, es sei eine Beschilderung dortgestanden. Man selbst und die Beifahrerin widersprechne dem aber, da man ja durch die andere Strassenseite darauf hingewiesen, extra abgesucht habe.
Die Stadtverwaltung beruft sich auf schriftliche Stellungnahmen ihres Bauleiters und der Baufirma, die die Beschilderung aufgestellt hat oder haben sollte.
Es steht Aussage gegen Aussage…die eines Stadtangestellten gegen die eines Bürgers und seiner Frau.
Einen Fotobeweis kann die Stadt nicht vorlegen, dass die Beschilderung stand.
Hat man eine Chance durchzukommen und WIE ?
Ergänzung— Schuldlos abgeschleppt
Ergänzung:
Weitere Bürger werden theoretisch auch exakt am gleichen Tag und gleicher Stelle abgeschleppt, weil sie an keiner für sie relevanten Beschilderung vorbeiführen…einige akzeptieren die Kosten, andere legen Wiederspruch ein, erhalten eine Aussage, alles sei korrekt und schlucken es…
Wenn das mehreren passiert, dann kann man da natürlich gute Chancen haben. Ein Richter würde es wohl im REGELFALL auf eine nicht zureichende Beschilderung durch die Bauleitung bzw. deren Mitarbeiter schieben. Denn es muss schon klar und deutlich zu erkennen sein, wo genau man nicht parken darf.
Eine 100 % Chance gibt es nie. Nur bei mehreren Anwohnern kann man sehr wohl diese alle als Zeugen benennen. Dass bei 10 gleichen Aussagen das Gericht zu Gunsten der Stadt entscheiden würde, halte ich für unwahrscheinlich.
DIe Frage ist für mcih eher,
MUSS die Stadt beweisen, mit Fotos etc oder darf eine Aussage/Behauptung eines Mitarbeiters reichen ? Rechtlich gesehen,…wer ist in Beweisnot ?
Stadt oder Parkender ?
Die Daten der weiteren Abgeschleppten erfährt der Betreffende ja wohl nicht, asu Datenschutz.
Und wenn man es nicht auf einen Prozess ankommen lassen will…kann sich die Behörde wohl bedeckt halten.
Hallo,
abgeschleppt wird eigentlich nur, wenn ein Mensch in Uniform das
anordnet. Dieser wird sich vergewissern, dass en Schild dasteht, auf
dem auch steht, dass hier nicht geparkt werden darf. Hier sollte man
mal nachfragen.
Wenn der clevere Bauleiter das Schild natürlich aufgestellt hat, kurz
bevor er die entsprechende Behörde informiert hat, dann hat man selbst
schlechte Karten. Es sei denn, man kann das beweisen …
Richard
Ich finde es sehr bedenklich, wenn der Behörde bekannt ist, dass ein weiterer Bürger Widerspruch eingelegt hat (zumindest einer)-
der sich ebenso auf mangelnde rechtzeitige Beschilderung beruft.
DIES muesste ja eigentlich genügend ZWEIFEL bedeuten - selbst wenn der städt. Mitarbeiter behauptet, es sei rechtzeitig die Beschilderung aufgestellt worden.
Interessant wäre ja auch zu wissen, OB der städt. Mitarbeiter SELBST die rechtz. Beschilderung bestätigen können muss oder sein Hörensagen ausreicht.
Da es sich in deisem tehret. Fall ja um eine Baustelle handelt, ist fraglich, welchen Stellenwert das zu führende Bautagebuch der Baustelle hat.