Schuldlos negativ bewertet

Hallo Experten,
ein Verkäufer hat mich bei ebay negativ bewertet, da ich angeblich die Versandkosten nicht gezahlt habe (obwohl er mir die Ware schon geschickt hat!!). Ich kann aber per Kontoauszug beweisen, dass ich den Gesamtbetrag überwiesen habe (er kann offensichtlich nicht so gut lesen). Ebay schickt mir trostmails („wir können nichts machen, einigen Sie sich mit dem Verkäufer“), der Verkäufer reagiert aber nicht auf mails und Anrufe.
Lohnt der Gang zum Anwalt (Gesamtbetrag war 47,50 €)?
Muss der Verkäufer dann die Anwaltskosten übernehmen(im Recht bin ich auf jeden Fall) ?

Vielen Dank im Voraus
franzhapper

Wer ohne Schuld ist…

Lohnt der Gang zum Anwalt (Gesamtbetrag war 47,50 €)?

Auf jeden Fall. Und zwar zu einem Spitzenanwalt aus München oder Hamburg mit einem Stundensatz von 500 €. Flankierend würde ich BILD, WISO, sämtliche Politmagazine des deutschen Fernsehens über das skandalöse und existenzvernichtende Vorgehen des Verkäufers informieren, eine Petition an den Bundestag richten, Gerhard Schröder persönlich um Vermittlung bitten und schon mal die Adresse des Kriegsverbrechertribunals in Den Haag raussuchen.

Viel Erfolg.

Ciao, Wotan

@Wotan: Wenn du so essentiell arbeitest wie du hier antwortest kann man deinen Chef ja nur beglückwünschen.

Für die Normalen: Ich finde es sehr ärgerlich, wenn man grundlos negativ bewertet wird. Ich wollte eigentlich nur eine Auskunft von jemandem, dem das gleiche passiert ist. Und ja, wenn der Verkäufer nicht wenigstens mal seinen Kontoauszug überprüft und die Bewertung zurücknimmt würde ich Ihn auch per Anwalt dazu zwingen. Was soll denn so ein Verhalten? Wir kennen doch alle dieses mulmige Gefühl, nur ungern bei einem negativ bewerteten Verkäufer zu kaufen. Für mich ist das Rufschädigung, auch wenns für manchen eine Lapalie ist.

In der Hoffnung auf eine Nicht-Witzbold-Antwort
franzhapper

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Du kannst mit Zustimmung des anderen eine Bewertung streichen lassen
Hier findest Du Rat & Tat wie das alles geht
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI
Ebenso hast Du die Chance bewertungen mit ner Antwort zu versehen
http://pages.ebay.de/services/forum/f

Gruß
Blue

Alles schon geschehen.
Aber was tun, wenn der Andere nicht reagiert (reagieren will)?

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Hallo!

Lohnt der Gang zum Anwalt (Gesamtbetrag war 47,50 €)?

Wird wohl darauf hinauslaufen müssen; da Du einen konkreten Sachverhalt schilderst und keine allgemeine Frage stellst, bleibt den Anwälten bei wer-weiss-wass.de leider nur übrig, Dich entweder zu veralbern oder traurig mit den Schultern zu zucken…

Hallo,
erst mal danke für deine Auskunft. Warum darf man denn keine konkreten Sachverhalte schildern ? Hätte ich etwa „einem guten Freund von mir ist folgendes passiert“ vorwegschreiben müssen?

Wird wohl darauf hinauslaufen müssen; da Du einen konkreten
Sachverhalt schilderst und keine allgemeine Frage stellst,
bleibt den Anwälten bei wer-weiss-wass.de leider nur übrig,
Dich entweder zu veralbern oder traurig mit den Schultern zu
zucken…

Alles schon geschehen.
Aber was tun, wenn der Andere nicht reagiert (reagieren will)?

Mh dann hast Du nur die Chance zu warten.
Versuch ihn doch mal telefonisch zu erreichen und mit ihm pers. zu sprechen,oftmals hilft das

Hätte ich etwa „einem guten
Freund von mir ist folgendes passiert“ vorwegschreiben müssen?

Hätte das die Angelegenheit abstrakter gemacht? Wohl kaum. Ich hätte die Frage gestellt, wie es denn so ist, wenn jemand eine negative Bewertung mit nachweislich falscher Begründung erhält.

Darauf wäre dann wohl die Antwort gefolgt, dass es schwer zu saegn ist und dieser Fall von Gerichten unterschiedlich bewertet wird. Richter könnten zB einwenden (mit Hinweis auf AG Koblenz v. 2. 4. 2004 - 142 C 330/04), dass man ja die Möglichkeit zur öffentlichen Antwort auf die Bewertung habe. Dagegen könnte man aber sagen, dass es ja nicht um Wertungen, sondern um unwahre Tatsachenbehauptungen geht. Dann denken sich die Richter aber irgend einen anderen Grund aus, oder auch nicht.

Vielleicht könnte ein guter Anwalt ja wirklich helfen, wenn’s denn wirklich wichtig ist. Wenn man mit dem Änderungsanspruch durchkommt, muss natürlich der Gegner die Kosten ersetzen.

1 „Gefällt mir“

vergiss das ganze einfach…
Kommentiere die Bewertung entsprechend, schreibe ein paar Sätze in deiner MICH-Seite darüber, und dann gehste ins Bett.
„Eine“ negative interessiert „keine Sau“ - und ich mach mir auch bei 96,4% noch keine Gedanken wenn die negativen über die ganze Ebay-Karriere verteilt sind - wären die 20 letzten Bewertungen negativ sieht das natürlich anders aus.

Gruß von dem, der sich immer wundert wie manche Leute seit 2 Jahren über 400 Bewertungen bekommen haben aber immer noch bei 100% sind…
Wenn ich da an Leute denke die mich bewertet haben, da gab´s schon Scherzbolde die negativ bewerten weil die Ware ganze 43 Stunden bis in den Briefkasten des Käufers brauchte (was natürlich 44 Stunden zu lange ist, man hat ja soford! überwiesen).

Konkrete Sachverhalte sind problematisch, weil dieses keine Beantwortung von allgemeinen Fragen mehr wäre, sondern eine Rechtsberatung. Und eine solche ist den entsprechenden Berufgsgruppen vorbehalten (vgl. Rechtsberatungsgesetz). Schließlich will man auch verlässliche Auskünfte erhalten. Eine möglichkeit der Schilderung wäre beispielsweise: A und B sind Handelspartner in einem Internetauktionshaus, welches über ein Bewertungssystem verfügt. Dabei bewertet B (Verkäufer) A (Käufer) nachweislich falsch. Fallfrage: Wie kann diese Bewertung rückgängig gemacht werden? Würde der Gang zum Anwalt lohnen?

Ist zugegebenermaßen umständlich, allerdings gibt es schon Foren, die, weil sie sich nicht fran gehalten haben, eine Abmahnung erhalten haben.

Gruß,

Philip

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Alles schon geschehen.
Aber was tun, wenn der Andere nicht reagiert (reagieren will)?

Werte ebenfalls negativ!
Dann ist er gezwungen zu reagieren.
„Vorsicht!!! Verkäufer wertet negativ, ohne auf den wirklichen Sachverhalt einzugehen“

Auch wenn Dir einige von Rachebewertungen abraten.
Manche verstehen keine andere Sprache
Gruß Michael

Ich kann Alexander nur zustimmen. Vergiss es einfach. Man hat halt hier und da immer wieder komische Gesellen dabei. Vor kurzem hat bei mir eine Dame Freitags was ersteigert und motzt mich Montags an, wo die Ware bleibt. Schließlich hätte sie bereits Freitags abends per Online-Banking das Geld überwiesen.

Danke…
an alle, die sich Zeit genommen haben

Hallo,

nun mal sachte. Bei der Frage „Lohnt der Gang zum Anwalt?“ handelt es sich um eine Suggestivfrage. Ein Ja oder Nein wird wohl kaum als unzulässige Rechtsberatung ausgelegt.

Gruß

Matthias

Konkrete Sachverhalte sind problematisch, weil dieses keine
Beantwortung von allgemeinen Fragen mehr wäre, sondern eine
Rechtsberatung. Und eine solche ist den entsprechenden
Berufgsgruppen vorbehalten (vgl. Rechtsberatungsgesetz).
Schließlich will man auch verlässliche Auskünfte erhalten.
Eine möglichkeit der Schilderung wäre beispielsweise: A und B
sind Handelspartner in einem Internetauktionshaus, welches
über ein Bewertungssystem verfügt. Dabei bewertet B
(Verkäufer) A (Käufer) nachweislich falsch. Fallfrage: Wie
kann diese Bewertung rückgängig gemacht werden? Würde der Gang
zum Anwalt lohnen?