Hallo,
jemand hat eine Garage (auf Pachtgrund) gekauft und es wurde eine Ratenzahlung vereinbart. Nach kurzer Zeit wurden die Raten nicht mehr gezahlt. Recherchen ergaben dass er seit Jahren eine Privatinsolvenz am laufen hat.
Wie kann man an sein Geld kommen bzw. die Garage zurück bekommen?
Der Kauf hat stattgefunden als der Schuldner bereits in der Privatinsolvenz war - diese ist aber noch nicht abgeschlossen da sie erst 2014 aufgenommen wurde. Die Insolvenz wurde vom Schuldner nicht mitgeteilt.
Das der Schuldner Dir seine Insolvenz nicht mitgeteilt hat, ist uninteressant.
In jedem Fall kann man jetzt schon sagen, dass, nach dem mitgeteilten Sachverhalt, Deine Forderung nicht Teil des Insolvenzverfahrens ist. D.H. sollte Deinem Schuldner nach Ablauf der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung gewährt werden, wird Deine Forderung davon nicht erfasst.
Ob Du die Forderung derzeit zwangsweise über einen Gerichtsvollzieher einziehen kannst, hängt von der Phase des Insolvenzverfahrens ab, in der sich der Schuldner befindet.
Ganz allgemein gesagt, könntest Du einen Mahnbescheid erwirken und die Forderung über den zuständigen Gerichtsvollzieher beitreiben oder sogar die Garage über das Amtsgericht zwangsversteigern lassen.
Weiterhin gibt es bestimmt Regelungen im Kaufvertrag, die für so einen Fall gelten.
Wer ist eigentlich aktuell im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?
Meine Empfehlung: Mach einen Termin mit Deinem Notar oder einem Fachanwalt für Immobilienrecht. Der kann Dir kompetent weiter helfen.
Es wurde also innerhalb der Privatinsolvenz ein Dauerschuldverhältnis eingegangen.
Es gilt das gleiche wie bei Geschäften mit Personen unter 14 Jahren. Schwebend unwirksam.
Ein solches Verhalten dürfte - sofern geklagt wird - die Restschuldbefreiung eliminieren.