Schuldner macht eine Insolvenz. Darf die Bank trotzdem an den Bürgen herantreten???
In dem Bürgschaftsvertrag steht die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Ab wann gilt die Verjährung???
danke.
lg
Schuldner macht eine Insolvenz. Darf die Bank trotzdem an den Bürgen herantreten???
In dem Bürgschaftsvertrag steht die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Ab wann gilt die Verjährung???
danke.
lg
Natürlich wird und darf die Bank an den Bürgen heran treten. Mich wundert nur, dass die Bank das bis jetzt nicht gemacht hat.
Denn den Bürgen muss man würgen:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/buergschaft.html
Um hier genauere Aussagen zum Bürgschaftsvertrag zu machen müssen man denselbigen sichten.
Wenn wirklich eine Verjährungsfrist dort eingetrtagen ist gehe ich davon aus, dass diese ab Datum Vertrag läuft.
Hallo Katharina,
meiner Meinung nach darf die Bank den Buergen heranziehen. Wenn der Buergschaftsvertrag eine Laufzeit von 5 Jahren hat beginnt die Frist mit der Unterschrift des Buergschaftsvertrages oder mit Beginn der Buergschaft.
Hallo
wenn eine bank eine forderung hat gegenüber einem schuldner, darf sie an den schuldner herantreten um die forderung einzutreiben. wenn die forderung der Bank abgesichert wurde durch einen bürgen, kann die bank dann an den bürgen herantreten,