Schuldner kein Geld, aber

Hallo Experten,

Folgender rein hypotetischer Fall ist mir gerade in den Sinn gekommen:

Person A ist verheiratet und hat ein Kind. Seine Frau arbeitet und er ist Hausmann, hat also kein Einkommen.
Das Familieneinkommen liegt unterhalb der Pfändungsgrenze.
Person A hat Schulden.
Das Auto der Familie (Golf3)läuft auf die Frau von A.
Nun hat A mit seinem Ebay-Account 4 Alufelgen bei eBay gekauft, die ihn ca 150€ gekostet haben.
Kann ein eventueller Gläubiger die Felgen pfänden lassen (Titel vorausgesetzt), mit der Begründung, daß die Felgen A gehören, weil sie auf seinen Namen gekauft wurden?

Ein einfaches Ja oder Nein würde mir schon genügen. Falls die Antwort Ja lauten sollte, würde mich natürlich eine Begründung freuen.

Gruß
Sticky

Der Gläubiger kann natürlich versuchen, die Felgen pfänden zu lassen, allerdings wird er meiner Meinung nach nicht sehr weit damit kommen. Der Schuldner wird sich darauf berufen, er habe die Felgen in seinem Namen für seine Frau und deren Fahrzeug gekauft und diese habe die Zahlung letztlich erbracht.

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Hallo Sticky,
woher wüsste der Gläubiger denn sowas, das der Schuldner auf seinen eigenen Namen die Felgen gekauft hätte?
Die Ehefrau hätte ja wohl den Ehemann damit beauftragt, und sofern es nicht vom Konto der Ehefrau bezahlt worden wäre, hätte sie ihm ja das Geld in Barzahlung zurückgegeben, oder ? Alles was am Auto der Ehefrau wäre, dürfte der Gläubiger somit nicht antasten, noch nicht mal hinterfragen, da Ehefrau nicht in der Schuld ist.

Lieben Gruß
Caschmi

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Hallo Sticky,
woher wüsste der Gläubiger denn sowas, das der Schuldner auf
seinen eigenen Namen die Felgen gekauft hätte?
Die Ehefrau hätte ja wohl den Ehemann damit beauftragt, und
sofern es nicht vom Konto der Ehefrau bezahlt worden wäre,
hätte sie ihm ja das Geld in Barzahlung zurückgegeben, oder ?

Nein, für so etwas gibt es die Vermutung des § 1362 BGB. Es kann also erstmal vermutet werden, dass es dem Ehemann gehört.

Alles was am Auto der Ehefrau wäre, dürfte der Gläubiger somit
nicht antasten, noch nicht mal hinterfragen, da Ehefrau nicht
in der Schuld ist.

Falsch! Alles was am Auto der Ehefrau ist, wird erstmal vermutet, dass es dem Ehemann gehört. Dies gilt auch gerade bei der Zwangsvollstreckung, § 739 ZPO. Es muss daher nicht hinterfragt werden, ob es der Ehefrau gehört, sondern die Ehegatten müssen sich selbst darum bemühen, darzulegen, dass das Auto allein der Ehefrau gehört. Tun sie das nicht, kann gepfändet werden.

Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn das Auto ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Ehefrau ist. Das kann wohl bei einem Auto regelmäßig bezweifelt werden.

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Hallo Andeas,
wie sieht das Ganze bei Gütertrennung aus?
Gruß
Caschmi

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wie sieht das Ganze bei Gütertrennung aus?

Hallo,

genauso. Der Güterstand hat darauf erstmal keine Auswirkung. Güterstand kommt i.d.R. erst in Frage, wenn es um die Auflösung der Ehe geht. Nur bei Gütergemeinschaft gibt es besondere Vorschriften bei der Pfändung.

Güterstand ist dem Gerichtsvollzieher erstmal genauso egal bei der Pfändung wie auch das Eigentum. Es kommt auf den Gewahrsam an. Wie schon geschrieben gibt es Gewahrsams- und Eigentumsvermutung für den Gerichtsvollzieher. Sonst wäre ja Vollstreckung bei Eheleuten nahezu unmöglich. Hier muss bei Vollstreckung in Eigentum des Nicht-Schuldner-Ehegatten dieser gegen die Vollstreckung vorgehen (Drittwiderspruchsklage). Da muss dann der Nicht-Schuldner-Ehegatte nachweisen, das es sein Eigentum ist. Also immer Rechnungen ausbewahren.

Btw. Pfändungen bei Ehegatten sind natürlich genauso beschränkt wie bei jedem anderen Schuldner auch. § 850 ZPO nimmt nahezu den gesamten Hausrat aus Pfändung aus. Hier kann der GV eh nicht zugreifen, deswegen muss man also Rechnungen und Eigentumsnachweise nur für pfändbare Gegenstände aufbewahren.

Mfg vom

showbee

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