Hallo,
eine Frage zum Thema Lohnsteuer.
Prinzipiell ist der Schuldner der Lohnsteuer der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber behält diesre vom Brutto-Arbeits-Lohn ein und führt sie (im Normalfall) an das Finanzamt ab. Nun gibt es aber auch Fälle, in denen das nicht passierte und das FA wollte hinterher vom AN, da er ja Schuldner der LSt ist, immer noch die nicht gezahlte Lohn/Einkommensteuer haben, obwohl der AN diese ja an den AG abgeführt hat.
Gibt es für den AN irgendeine Möglichkeit sich bezüglich dieser „Zwickmühle“ abzusichern? Schließlich kann der einzelne AN nicht überprüfen, ob sein AG die LSt tatsächlich und in voller Höhe abgeführt hat. Gleichzeitig hat der AN aber keine Möglichkeit sich von der gängigen Praxis (einbehalt der LSt durch den AG) auszuschließen. Selbstverständlich kann der AN den AG später in Regress nehmen und Schadenersatz verlangen, aber meistens ist bei diesen Firmen dann ja eh nichts zu holen und der AN kommt in ganz schöne Schwierigkeiten, da er unter Umständen LSt von 2 oder mehr Jahren an das Finanzamt nachzahlen soll (zuzüglich eventuell bereits gezahlter Rückerstattungen).
Dadurch sind bereits AN in die Privatinsolvenz gekommen.
Daher die Frage:
Besteht hierbei die Möglichkeit durch z.B. regelung im Arbeitsvertrag, dass mit Einbehalt der Lohnsteuer vom Bruttoarbeitslohn, die Lohnsteuerschulden auf den AG übergehen. Eine Zession oder Forderungsabtretung laufen ja ähnlich, da wird die Forderung halt an einen dritten abgetreten und muss an diesen gezahlt werden.
Eine Bürgschaft durch den AG bringt wohl nicht viel, denn bei Firmen die die LSt nicht abführen ist eh selten was zu holen (egal ob Bürge oder nicht)
Gibt es also irgendwie eine Möglichkeit durch welcher der AN sich diesbezüglich absichern kann?
Gruß
Stefan