Schuldner ohne festen wohnsitz

aus einem rechtsstreit ist eine schuld enstanden, die bisher nicht be-glichen wurde,da der schuldner seinen wohnsitz ändert, um einer zwangs-vollstreckung zu entgehen. der wohnsitz ist bekannt, aber nicht gemeldet, briefe werden nicht angenommen. was ist rechtlich möglich?
kann der gläubiger eine rechnung an den schuldner stellen? was ist zu
beachten?

Hallo!

Wo der SChuldner gemeldet ist, ist für die Zwangsvollstreckung zweitrangig. Ich habe schon einen Gerichtsvollzieher in die Gaststätte geschickt, in der der Schuldner häufiger anzutreffen war als zu Hause.

aus einem rechtsstreit ist eine schuld enstanden, die bisher
nicht be-glichen wurde,da der schuldner seinen wohnsitz
ändert, um einer zwangs-vollstreckung zu entgehen. der
wohnsitz ist bekannt, aber nicht gemeldet, briefe werden nicht
angenommen. was ist rechtlich möglich?

Rechtstreit und Schuld, etwas „nebelös“, für mein Verständnis, um richtig zu verstehen, damit man richtig beantworten kann:

Gibt es einen Titel, also ein Urteil/Vollstreckungsbescheid?
Wenn ja, den Gerichtsvollzieher dort hinschicken, wo der Schuldner sich aufhält, der Schuldner muss dort nicht gemeldet sein; hilfreich für den GV wäre der Hinweis: wohnt bei Freundin XXXX

kann der gläubiger eine rechnung an den schuldner stellen?

Wenn Titel/Urteil/Vollstreckungsbescheid vorliegt, was soll das dann mit der Rechnung ? Ich verstehe es nicht,…
Falls kein Titel/Urteil/Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann man überalll Rechnungen verschicken, nur welchen Sinn soll dies dann haben; hier wären weitere Infos erforderlich…

was ist zu ::beachten?

Vielelicht die obigen Fragen kurz beantworten, dann weiß man, um was es geht und ist gerne hilfsbereit ;–)

schönen Tag noch