Wie kann es sein,das sich ein Schuldner (Deutscher)ins EU-Ausland absetzt und deutsche Gerichte sind nicht in der Lage eine Klage zuzustellen?
Wie kann es sein,das sich ein Schuldner (Deutscher)ins
EU-Ausland absetzt und deutsche Gerichte sind nicht in der
Lage eine Klage zuzustellen?
Wie soll das Gericht das machen, wenn die genaue Adresse nicht bekannt ist? Wenn Du von absetzen sprichst, gehe ich mal davon aus, dass er seine Adresse nicht gemeldet hat, sonst wäre er ja einfach umgezogen.
Grüße
Holygrail
Der Beklagte hat sich in D abgemeldet mit einer neuen Adresse in F. Ein deutsches Gericht kann aber im Ausland nicht zustellen.Hier in dem Fall das Landgericht .
PS. Hat er direkt nachdem das Mahnverfahren eröffnet war,Widerspruch eingelegt und Wohnsitz verlegt.
Hallo!
Ein deutsches Gericht kann aber im Ausland nicht
zustellen.
Du musst aber schon dazu schreiben, wenn Dein Beispielfall vor dem Zweiten Weltkrieg spielt. Aktuell gilt Verordnung Nr. 1393/2007.
Hallo,
es besteht wie ich meine noch die Möglichkeit, die Klage im Wege der sog. öffentlichen Zustellung zuzustellen. Voraussetzung hierfür ist zunächst, daß der Aufenthaltsort des Beklagten nachweisbar nicht zu ermitteln ist (durch Melderegisteranfrage etc.).
Dann wird das Gericht die Klage in einem Schaukasten im Gerichtsgebäude für 3 Monate aushängen, um so - zumindest theoretisch - dem Beklagten die Gelegenheit zu geben, Kenntnis von der Klage zu nehmen und zu dieser gegebenenfalls Stellung zu nehmen. Meldet dieser sich nicht, wird er im Wege des Versäumnisurteils zur Zahlung verurteilt.
Somit hätte der Kläger dann einen rechtskräftigen Titel in der Hand, der dann meines Wissens 30 Jahre Gültigkeit hat.
LG
Danke für die Antwort.Die öffentliche Zustellung geht nur bis
Amtsgericht.In diesem Fall liegt die Zuständigkeit aber beim LG.