Schuldner umgezogen

Hallo zusammen!
Aufgrund eines kleinen Falles im Freundeskreis hätte ich mal eine interessierte Grundsatzfrage:
Da ist jemand umgezogen und spart sich den Nachsendeantrag bei der Post. Er erhält 3 Wochen nach Umzug eine Mahnung für eine noch zu zahlende Rechnung. Die ist berechtigt, wird auch beglichen, von Interesse wäre hier, wie sowas prinzipiell abläuft. Konkret: Wie konnte betreffende Anwalt so kurz nach dem Umzug die neue Adresse ermitteln, wo doch das Einwohnermeldeamt keine Infos rausgeben darf?

Beste Grüße
Dieter

Huhu!

Wie konnte betreffende Anwalt so kurz nach
dem Umzug die neue Adresse ermitteln, wo doch das
Einwohnermeldeamt keine Infos rausgeben darf?

Darf es nicht? Wieso nicht?

Hi worldwidefab

Wie konnte betreffende Anwalt so kurz nach
dem Umzug die neue Adresse ermitteln, wo doch das
Einwohnermeldeamt keine Infos rausgeben darf?

Darf es nicht? Wieso nicht?

sorry, aber ich verstehe nicht, warum du mit einer Gegenfrage antwortest, obwohl du doch sicher ganz genau die richtige Antwort kennst :wink:

Ist doch unnötig und irgendwie und spamt letztlich auch die Beiträge mit unnötigen Nachfragen zu. Antwortest du gleich mit dem, was du weißt, braucht der Fragesteller nicht nachfragen.

@ Fragesteller
Wenn du dem Einwohnermeldeamt ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst, werden sie dir, bzw. deinem Anwalt Auskunft erteilen.

Gruß Marion

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Eine einfach Auskunft aus dem Melderegister kann jeder einholen (Meldegesetz), gestern selbst getan…

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sorry, aber ich verstehe nicht, warum du mit einer Gegenfrage
antwortest, obwohl du doch sicher ganz genau die richtige
Antwort kennst :wink:

Hallo Marion,
ich kann die Reaktion verstehen. Warum müssen in Fragen Behauptungen stehen? Eine kurze Pause zum Nachdenken kann dann mal gut sein.
Grüße
Ulf

Hallo!

Ist doch unnötig und irgendwie und spamt letztlich auch die
Beiträge mit unnötigen Nachfragen zu. Antwortest du gleich mit
dem, was du weißt, braucht der Fragesteller nicht nachfragen.

@ Fragesteller
Wenn du dem Einwohnermeldeamt ein berechtigtes Interesse
nachweisen kannst, werden sie dir, bzw. deinem Anwalt Auskunft
erteilen.

Ja sorry, aber dass die Behörden keine Auskunft geben dürfen, wie es der „Fragesteller“ als Tatsache mitgeteilt hatte (demnach bin ich der Fragesteller), war mir komplett neu. Sollte wirklich behördlicher Rechtsbruch zu meinem Alltag gehören?

Auch das mit Nachweis des berechtigten Interesses läuft zumindest in meiner Stadt nicht so. Da schreibt man hin, über wen man Auskunft haben will, zahlt 4 Euro und kriegt die Info.

Nur wenn der Schuldner der Weitergabe seiner Daten widersprochen hat, muss man ein wenig tiefer in die Argumentekiste greifen, um zu erfahren wo er jetzt - meistens im wahren Wortsinne - sitzt.

Hallo Ulf,

  1. weißt du ja ‚Du kannst mich Mal…‘ :wink:

Warum müssen in Fragen Behauptungen stehen?

Ich sehe dies nicht als Behauptung sondern als Fehlinformation.
Wenn er bei einem anwalt war, hätte er ihm ja auch sagen können, dass es kein Problem ist, die Adresse zu bekommen und die Fehlinfo hätte sich erledigt :wink:

Liebe!!! Grüße Marion :smile:

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Hallo!

Ja sorry, aber dass die Behörden keine Auskunft geben dürfen,
wie es der „Fragesteller“ als Tatsache mitgeteilt hatte
(demnach bin ich der Fragesteller), war mir komplett neu.
Sollte wirklich behördlicher Rechtsbruch zu meinem Alltag
gehören?

auch sorry!!!

Ich habe da wohl ein bisschen überreagiert, allerdings frage ich mich, warum diese Fehlinfo des Fragestellers zu Stande kam, obwohl er ja offensichtlich bei einem Kollegen von dir war :wink:

Grüßchen Marion

  1. weißt du ja ‚Du kannst mich Mal…‘ :wink:

Hallo Marion,
aber nicht auf dem Tisch. Der ist in deiner Ecke immer so voll. :wink:
Grüße
Ulf

Hallo,

Sollte wirklich behördlicher Rechtsbruch zu meinem Alltag
gehören?

mal ehrlich, du weißt doch, dass es so nicht ist. Du weißt, dass man eine Adresse ganz einfach herausfinden kann, dass es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt, dass Eltern nicht pauschal für ihre Kinder haften, dass man sich nicht von jedem in die Tasche schauen lassen muss usw. Du weißt das alles, weil du es gelernt hast.

Andere haben nicht Jura studiert und wenn irgendwo ein Schild steht „Eltern haften für ihre Kinder“ (oder „Mitarbeiter sind berechtigt, Kunden in ihre Taschen zu schauen“) dann glauben das viele erstmal, weil sie es nicht besser wissen - woher auch, denn Normalo hat kaum alle wichtigen Paragraphen zur Hand, weil er nicht mal wüsste, wo er die findet. Und selbst wenn er sich zusammenreimen kann, dass es so und so sein könnte hat er mit Sicherheit irgendetwas übersehen, was fachlich versierten wie dir natürlich auf den ersten Blick auffällt.

Hier war eben ein Laie der Meinung, die Daten wären beim Einwohnermeldeamt sicherer als sie es sind. Irren kann man sich, deswegen ist man eben nur Laie.
Da hilft ihm ein „Da liegst du falsch, es ist so und so“ aber sicherlich mehr als eine Gegenfrage, die eigentlich nur darauf hinausläuft, den Fragesteller für dumm zu verkaufen.

Statt selbstherrlich vorzuführen, wie wenig der Laie doch weiß wäre es vielleicht angebracht, durch Weitergabe von Wissen Fehlinformationen zu beseitigen. Das würde auch eher dem Anspruch von w-w-w als Wissensforum gerecht.

Dein Artikel war nur der Auslöser, nicht der Grund. Aber wer sich angesprochen fühlt wird schon wissen warum.

Grüße
Sue

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@Sue und Marion,
hättet ihr bei den Naturwissenschaften auch so eine moralische Ader, wenn jemand behauptet, dass Amseln gelb sind, bevor die Frage kommt, wann sie brüten?
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

hättet ihr bei den Naturwissenschaften auch so eine moralische
Ader, wenn jemand behauptet, dass Amseln gelb sind, bevor die
Frage kommt, wann sie brüten?

ich kann es bei keinem Thema nachvollziehen, warum die, die etwas darüber wissen die, die etwas darüber lernen wollen (oder eben Fehlinformationen haben) herablassend behandeln.

Wo ist das Problem, jemanden freundlich darauf aufmerksam zu machen, dass Amseln eben nicht gelb sind?

Grüße
Sue

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und dafür gibt es sogar Beweisphotos. So ein Mist aber auch *g*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Huhu!

Wo ist das Problem, jemanden freundlich darauf aufmerksam zu
machen, dass Amseln eben nicht gelb sind?

Wo ist das Problem, zu akzeptieren, dass Juristerei in aller Regel keine Schwarz-Gelb-Malerei ist?

Es gibt durchaus Ausnahmetatbestände von der Regel, dass Adressdaten auf Antrag weitergegeben werden. Wenn dann jemand schreibt: „Das Einwohnermeldeamt darf keine Informationen rausgeben“ finde ich persönlich es netter und sinnvoller, eine Nachfrage zu stellen, als rundweg zu behaupten, ein solcher Fall sei unmöglich.

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Hallo Dieter,

und wenn der Schuldner umzieht, OHNE sich umzumelden, schickt der Anwalt eine Adressüberprüfungs-Postkarte an die bisherige Adresse.
Oft weiß der Postbote, wie die neue Adresse lautet :wink:

Gruß
WB

Hi,

Wo ist das Problem, jemanden freundlich darauf aufmerksam zu
machen, dass Amseln eben nicht gelb sind?

Wo ist das Problem, zu akzeptieren, dass Juristerei in aller
Regel keine Schwarz-Gelb-Malerei ist?

es geht lediglich darum, dass man auch so antworten kann, wie man selbst (als Laie) Antworten (von Experten) bekommen wollen würde.

Auf irgendeinem Gebiet wird man selbst auch mal Laie sein, spätestens dann wird man dankbar sein für Antworten, die einem weiterhelfen statt nur zu betonen, wie ahnungslos man ist.

Grüße
Sue

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Nett von dir
Hi Sue,
mal wieder schön zu sehen, dass es doch noch Leute gibt, die sich für Netiquette einsetzen. Ich persönlich habe das leider weitgehend aufgegeben- weil ich hier allerdings auch mal wieder erheiternd finde, dass eine falsche Info (Jaja, werte Haarespalter: Ich war doch tatsächlich so naiv, an letzte Reste von Datenschutz zu glauben…) vom hiesigen „Expertentum“ allen Ernstes als Affront aufgefasst wird.
Was soll’s- so sind halt Juristen, die Google nie verstehen werden (Be nice!)

Herzliche Grüße
Dieter

Hallo Angela,
das ist für mich als bislang melderechtlich unkundigen tatsächlich eine spannende Info. D.h. also, jeder Stalker, der die alte Adresse seines Opfers kennt, kann einfach mal freundlich beim Amt nachfragen (??)
Da kann ich als datenschutzinteressierter Laie für ein Weilchen nicht umhin, ein wenig schockiert zu sein…

Gruß & Dank
auch an den Wadlbeisser (den Trick kannte ich immerhin :wink:
Dieter

Huhu!

mal wieder schön zu sehen, dass es doch noch Leute gibt, die
sich für Netiquette einsetzen.

Danke für die Blumen. Aber ich hatte meine Nachfrage nun wirklich nicht dazu verwenden wollen, Dich daran zu erinnern, dass man nicht einfach etwas ins Blaue hinein behaupten sollte. Wie gesagt, es gibt ja durchaus Ausnahmetatbestände. In Zeugenschutzprogrammen zB kommt auch der beste Staranwalt nicht an die Adresse ran. Wer kann schon wissen, ob im Beispielfall so etwas angenomen werden soll? Da fragt man lieber mal nach.

Huhu!

das ist für mich als bislang melderechtlich unkundigen
tatsächlich eine spannende Info. D.h. also, jeder Stalker, der
die alte Adresse seines Opfers kennt, kann einfach mal
freundlich beim Amt nachfragen (??)

Es nennt sich nun mal nicht umsonst „öffentliches Meldewesen“.

Da kann ich als datenschutzinteressierter Laie für ein
Weilchen nicht umhin, ein wenig schockiert zu sein…

Man kann der Weitergabe seiner Daten widersprechen.

Und nebenbei, wenn man sich die neuesten Nachrichten anhört … in ein paar Jahren wird „Datenschutz“ wohl endgültig zum „Unwort des Jahres“ gewählt werden…