SChuldner verschwunden wie Inkasso

Hallo

folgende fiktive Geschichte

Jemand hat einen größeren Betrag offen.Rechnung wird geschickt,Mahnung erfolgt und derjenige gibt EV ab.Nun Jahre später versucht man den mal weider an Summe zu erinnern .Inkasso Büro findet Adresse aber dort angeblich nicht wohnhaft

Also ist weitere EV nicht durchführbar.WIe kann man dem jetzt etwas zustellen oder reicht verschwinden in Deutschland um Schulden zu vergessen??

hallo

bei keiner ladungsfähigen Adresse kann man nix zustellen ,das ist nun mal so…

lG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also keine Möglichkeit über Polizei,öffentliche ZUstellung oder ähnliches??

Hallo,

mit dem Titel, für die § 900 ZPO erforderlich ist, drängt es ja aufgrund der 30jährigen Verjährungszeit nicht so und so wären gebührenpflichtige EMA- Anfragen nicht ausschichtslos, wenn aber auch unter Umständen langwidrig. Vergessen würde ich es beim Scheitern aller Versuche im Vormonat des Endes der Verjährungsfrist und zähneknirschend die Forderung ausbuchen.

Es könnte ja angenommen werden, dass der Schuldner Sozialleistungen bezieht, dies setzt die ordnungsgemäße Einhaltung von Meldevorschriften (An- und Abmeldung) voraus.

Viele Grüße.

Also keine Möglichkeit über Polizei,öffentliche ZUstellung
oder ähnliches??

wo keine Adresse = nix Zustellung ist doch wirklich nicht so schwer??

Der Kater

1 „Gefällt mir“

Hallo

Hallo,

mit dem Titel, für die § 900 ZPO erforderlich ist, drängt es
ja aufgrund der 30jährigen Verjährungszeit nicht so und so
wären gebührenpflichtige EMA- Anfragen nicht ausschichtslos,
wenn aber auch unter Umständen langwidrig. Vergessen würde
ich es beim Scheitern aller Versuche im Vormonat des Endes der
Verjährungsfrist und zähneknirschend die Forderung ausbuchen.

Es könnte ja angenommen werden, dass der Schuldner
Sozialleistungen bezieht, dies setzt die ordnungsgemäße
Einhaltung von Meldevorschriften (An- und Abmeldung) voraus.

dann kann man sich wieder ne EV samt allen Kosten aufs Klo hängen, zum täglichen ärgern…

Viele Grüße.

Der Kater
der sich damit auch auskennt

wo keine Adresse = nix Zustellung ist doch wirklich nicht so
schwer??
Der Kater

Bitte? Dieses Forum ist eigentlich der beste Beweis dafür, dass wir ein
Rechsberatungsmonopol brauchen, damit nicht jeder Hausmeister
und Lackierer Auskünfte geben kann.

Selbstverständlich gibt es eine öffentliche Zustellung, siehe § 185 ZPO.

Im konkreten Fall stellt sich allerdings die Frage, was der Gläubiger von einer Zustellung hat. Sein Geld bekommt er dadurch nicht.
Sinnvoll ist natürlich Einwohnermeldeamt-Anfrage, und je nach Höhe des Betrages und der Vermutung, dass der Schuldner inzwischen Geld hat, der Einsatz einer gut vernetzten Detektei.

Viele Grüße,

Trobi

1 „Gefällt mir“

wo keine Adresse = nix Zustellung ist doch wirklich nicht so
schwer??
Der Kater

Bitte? Dieses Forum ist eigentlich der beste Beweis dafür,
dass wir ein
Rechsberatungsmonopol brauchen, damit nicht jeder Hausmeister
und Lackierer Auskünfte geben kann.

Selbstverständlich gibt es eine öffentliche Zustellung, siehe
§ 185 ZPO.

und der Schuldner geht jeden Tag aufs Gericht gucken, ob Ihm öffentlich was zugestellt wurde… :smile: den Schuldner zeig mir mal :wink:

LG
Mikesch

Selbstverständlich gibt es eine öffentliche Zustellung, siehe
§ 185 ZPO.

und der Schuldner geht jeden Tag aufs Gericht gucken, ob Ihm
öffentlich was zugestellt wurde… :smile: den Schuldner zeig mir
mal :wink:

Natürlich nicht, aber das ist ja gerade der Clou.
Nach einem Monat gilt das Schriftstück als zugestellt UNABHÄNGIG von der tatsächlichen Kenntnisnahme des Empfängers.

Trobi

Mikesch …, du musst dir doch darüber im Klaren sein, dass die von trobi zitierte Norm auch einen Sinn hat. Wozu sich darüber lustig machen? Niemand verlangt von dir tiefgreifende Kenntnisse im Zustellungsrecht. Aber vielleicht sollte man sich dort, wo man merkt, dass man auf dem Holzweg ist, auch ein bisschenzurücknehmen.

Was der Sinn der öffentlichen Zustellung ist, hat trobi ja schon erklärt.

Meint jedenfalls:
Levay

1 „Gefällt mir“

Selbstverständlich gibt es eine öffentliche Zustellung, siehe
§ 185 ZPO.

und der Schuldner geht jeden Tag aufs Gericht gucken, ob Ihm
öffentlich was zugestellt wurde… :smile: den Schuldner zeig mir
mal :wink:

Natürlich nicht, aber das ist ja gerade der Clou.
Nach einem Monat gilt das Schriftstück als zugestellt
UNABHÄNGIG von der tatsächlichen Kenntnisnahme des Empfängers.

und was nutzt das dem Gläubiger??? Am letzten Tag vor Ablauf der 30 Jahre, sonst aber nix, ausser neuen Kosten

Trobi

Mikesch

Mikesch,

einfach sein lassen,

Deine in abfälligem Ton geschriebene Antwort auf die
Frage nach der Möglichkeit einer öffentlichen Zustellung

„wo keine Adresse = nix Zustellung ist doch wirklich nicht so schwer??“

ist schlichtweg Unsinn. Darauf habe ich hingewiesen.

Das solltest Du einfach akzeptieren und in Zukunft vielleicht
ein klein wenig zurückhaltender mit Deinem Laienwissen sein
(von einer Entschuldigung für falsche Auskünfte träume ich nur).

Gruß, Trobi

2 „Gefällt mir“

Hallo Trobi

Mikesch,

einfach sein lassen,

Deine in abfälligem Ton geschriebene Antwort auf die
Frage nach der Möglichkeit einer öffentlichen Zustellung

„wo keine Adresse = nix Zustellung ist doch wirklich nicht so
schwer??“

ist schlichtweg Unsinn. Darauf habe ich hingewiesen.

Den Vorteil der öffentlichen Zustellung (ausser evtl.Fristwahrung)
für den Gläubiger hast du aber nicht nachgewiesen. Also ein untaugliches Instrument, um den Schuldner in der Situation ausfindig bzw. zahlungswillig zu machen. Danach wurde doch gefragt…
Deshalb finde ich das in der Situation für den Gläubiger als vernachlässigbar (Titel ist ja vorhanden)

LG
Mikesch