Schuldner wohnt nicht an seiner Meldeadresse, wie kann der aktuelle Wohnort ermittelt werden?

Hallo,
ein Mahnbescheid kann nicht zugestellt werden weil der Schuldner nicht in seiner Mehrfamilien Immobilie wohnt, obwohl dort pol. gemeldet ist.
Die an den Schuldner adressierte Post wird von einem seiner Mieter zu einem Verwandten in einem anderen Ort nachgesendet.
Der Verwandte gibt aber an das er den Wohnort des Schuldners nicht kennt.
Welche Möglichkeit gibt es den Wohnort zu ermitteln?
Ich bin gespannt und dankbar für jede Mitteilung

Zunächst der Gemeinde mitteilen, dass derjenige nicht unter dieser Anschrift wohnt. Dann nach einer gewissen Zeit beim Meldeamt abfragen, wenn du Glück hast, wurde die neue Anschrift amtlich ermittelt.

Ansonsten bleiben die üblichen, investigativen Methoden, Nachbarn fragen, beim Arbeitgeber nachfragen etc.

Es gibt auch die Möglichkeit einer öffentlichen Zustellung (bitte mal Google bemühen).

Es ist ja schon mal erfreulich, dass der Schuldner Mieter hat. So ist schon mal Wohneigentum oder zumindest eine Mieteinnahme zum Pfänden da.
Irgendwo will der Schuldner ja die Miete kassieren, also muss er Spuren hinterlassen.

In dieser Richtung sollte man mal einen Rechtsanwalt einschalten. Leider kann man nach untergetauchten Schuldnern nicht so einfach polizeilich fahnden lassen.

Im extrem kann der Schuldner auch NIRGENDS gemeldet sein, wohnortlos in Deutschland, oder irgendwo im Ausland sich aufhalten, immer woanders, so dass keine Steuer anfaellt. Der erste Weg ginge zum Einwohnermeldeamt, die sollten wissen was sie oder andere Kollegen-Aemter in den Ausweis geschrieben haben.

Der gesuchte vermietet Wohnungen, also muss er auch Steuer zahlen. So einfach kann er nicht vollkommen untertauchen.

Obwohl das hier nicht die Frage ist, wäre anzumerken, dass ein Aufenthalt im Ausland nicht ausreicht, um sich der Besteuerung inländischer Einkünfte zu entziehen.

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???

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Die jetzige Wohnadresse des Schuldners bei einem Verwandten ist bekannt, er ist dort aber nicht gemeldet und sein Aufenthalt dort wir bestritten.

Oh wie hübsch! Eine Schnitzeljagd!

Und Tschüs

MM

Nur hilft es dem Gläubiger nicht, wenn der Schuldner dem Finanzamt seinen Aufenthaltsort bekannt gibt, denn das Finanzamt behandelt diese Information vertraulich.

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Hallo,

das verstehe ich nicht ganz. Besitzt der Schuldner keinen Briefkasten? So weit mir bekannt, kann der Postbote (in Deutschland) einen Mahnbescheid auch in den Briefkasten einwerfen oder auf dem Postamt hinterlegen und eine Info in den Briefkasten einwerfen. Der Mahnbescheid gilt damit als zugestellt.

Und selbst wenn es nur einen Briefkasten für alle Mietparteien gibt, kann der Mahnbescheid als wirksam zugestellt gelten. (Kommentar zu einem BGH-Urteil bei häufe.de)

Grüße
Pierre