der liebe A hat unstrittig Geld vom bösen B zu bekommen. B beteuert auch seit mehreren Wochen per mail, das Geld überwiesen zu haben. Mal war die Bank schuld, mal die Post, mal ein Zahlendreher…
Der liebe A hat keinen Nerv mehr darauf… möchte aber nicht bei Anwalt
für eine Erstberatung gleich 200 Euro hinlegen. Welchen kostenfreien Weg kann A gehen, um an sein Geld zu kommen?
Gibt es alternativ günstige Inkasso-Büros, denen A die Forderung abtreten kann?
Man setze den Schuldner schriftlich und nachweislich in Verzug.
Man beauftrage einen Rechtsanwalt, der dafür eine Geschäftsgebühr bekommt, welche der Schuldner wegen des Verzugs erstatten muss.
Wieso die Leute glauben, dass Inkassobüros billiger sind, verstehe ich nicht. Im Gegenteil: Sie sind oft teuer, und dann kann nur so viel vom Schuldner ersetzt verlangt werden, wie ein Anwalt gekostet haben würde.
Wieso die Leute glauben, dass Inkassobüros billiger sind,
verstehe ich nicht. Im Gegenteil: Sie sind oft teuer, und dann
kann nur so viel vom Schuldner ersetzt verlangt werden, wie
ein Anwalt gekostet haben würde.
Der liebe A hat keinen Nerv mehr darauf… möchte aber nicht
bei Anwalt
für eine Erstberatung gleich 200 Euro hinlegen.
Dann soll der liebe A einfach mal die Witzwelt verlassen („Was kosten zwei einfache Fragen?“ - „200 Euro, und die zweite Frage bitte?“) und in unserer, realen Welt einen Anwalt fragen, was es denn so kosten würde, ihn zu vertreten, und ob er einen Vorschuss zu leisten habe.
Danke für Deinen Post!
Heisst das, dass der Gläubiger NICHT in Vorleistung beim Anwalt gehen muss?
Inkasso: Klar, dass A auf einen Teil seines Geldes verzichten müsste.
Nur wieviel ungefähr war dem guten A nicht klar.
greetz,
irgendwieundsowieso
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
oder kaufe sich im Zeitschriftenhandel für ein paar Euros
einen Mahnbescheid.
Man kauft sich im Zeitschriftenhandel einen Mahnbescheid *lol*
Grundsätzlich kann man solche Sachen durchaus ohne Anwalt machen, wenn man sich ausreichend zu helfen weiß und mit solchen Sachen umgehen kann. Daran scheiterts halt hin und wieder und das kann durchaus fatale Folgen haben. Da hätte ich ein paar Geschichten auf Lager…
Man geht zum Anwalt und vereinbart wie welches Honorar zu zahlen ist. So einfach ist das.
Wofür Inkassobüros Geld verlangen weiß ich nicht, die können nämlich nur Briefe schreiben und nicht mehr. Alles andere ist Werbeblabla.
Mir fallen nur zwei Situationen ein, in denen man allenfalls ein Inkassobüro brauchen könnte, entweder das Inkassobüro bietet irgendwelche Zusatzleistungen an, wenn ein Schuldner beispielsweise unauffindbar ist oder so oder aber das Inkassobüro verrechnet sein Honorar nur im Erfolgsfall und wenn man sowieso keinen Rechtsstreit beginnen würde (das gibts ja auch, vor allem wenn man sowieso mit der Uneinbringlichkeit rechnet).
öhm… welchen Mist könnte denn der gute A „bauen“ ???
Gruss
irgendwieundsowieso
Nicht jeder weiß, wie ein Mahnbescheid richtig ausgefüllt wird, und wenn dann Monierungen vom Gericht kommen, kann’s lange dauern. Außerdem kostet der Mahnbescheid Gerichtskosten, nicht zu vergessen. Das Online-Verfahren is aber recht idiotensicher, find ich, weil ständig Hinweise gegeben werden.
fragen, was es denn so kosten würde, ihn zu vertreten, und ob
er einen Vorschuss zu leisten habe.
und zudem gäbe es ja auch die Möglichkeit, dass nur der liebe A meint, ihm würde das Geld zustehen, der „geldgierige 200 Euro“ Anwalt ihm aber schnell davon abrät und für diesen guten Ratschlag tatsächlich nur ein paar Euro kassiert.
Grundsätzlich kann man solche Sachen durchaus ohne Anwalt
machen,
na also
In meinem Link zum Onlinemahnbescheid ist eine Hilfedatei und dieser Hinweis:
Hotline:
Bei fachlichen - nicht technischen! - Fragen zum gerichtlichen Mahnverfahren oder insbesondere zu bereits beantragten Mahnverfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Mahngerichte: Ansprechpartner
wenn man sich ausreichend zu helfen weiß und mit
solchen Sachen umgehen kann. Daran scheiterts halt hin und
wieder und das kann durchaus fatale Folgen haben. Da hätte ich
ein paar Geschichten auf Lager…
Da hast du schon recht, und dein Hinweis ist sicher in einigen Fällen begründet.
Aber deswegen ist mein Hinweis, sich auch einen Mahnbescheid besorgen und es selbst zu machen zu können, noch lange nicht lächerlich oder grob fahrlässig. Es ist eine Ergänzung zu dem Rat, sich einen Anwalt zu nehmen, weil dies ist nicht zwingend notwendig ist.
Wenn jemand mit dem Ausfüllen des Mahnbescheides nicht klar kommt, kann er ja immer noch zum Anwalt gehen, oder sich eben Hilfe bei den o.g. Ansprechpartnern holen.
Grundsätzlich muss der sich im Verzug befindliche Schuldner den Gläubiger von den Kosten des RA freihalten. Darauf kann auch geklagt werden.
Das Ganze funktioniert nur dann nicht, wenn der Schuldner eh pleite ist und nicht zahlen kann. Dann kann kein Inkassobüro und kein Anwalt der Welt das Geld mal eben so herbeiholen.
Sinn macht dann, z.B. ein notarielles Schuldanerkenntnis und somit einen Titel zu erwirken oder über das Mahnverfahren oder eine Einigung mit dem Schuldner, dass er sich nicht auf Verjährung berufen werde, damit eben, wenn er wieder Geld hat, die Forderung nicht verjährt ist bzw. die Verjährung der Geltendmachung nicht im Wege steht.
Wenn jemand mit dem Ausfüllen des Mahnbescheides nicht klar
kommt, kann er ja immer noch zum Anwalt gehen, oder sich eben
Hilfe bei den o.g. Ansprechpartnern holen.
Das Gericht ist keine Rechtsberatungsstelle, sondern hilft allenfalls um den Antrag prozessordnungsgemäß einzubringen (vermute ich zumindest, dass das die deutschen Gerichte auch so machen wie unsere). Fehler können nicht nur beim Ausfüllen des Mahnbescheides passieren, es können auch materielle Fehler passieren.
Ich kann mich mal erinnern, dass ich als Beklagtenvertreter in die Verhandlung gegangen bin, den Klagsanspruch anerkannt habe und dann gleich auch noch Kostenersatz begehrt habe, den unser Mandant auch gekriegt hat. Ja sowas ärgert dann den Kläger, wenn er zwar recht kriegt, aber dann dem Gegner mehr Kosten ersetzen muss als seine Forderung war )) Es war ein reiner Fehler des Klägers…
Dann soll der liebe A einfach mal die Witzwelt verlassen („Was
kosten zwei einfache Fragen?“ - „200 Euro, und die zweite
Frage bitte?“) und in unserer, realen Welt einen Anwalt
fragen, was es denn so kosten würde, ihn zu vertreten, und ob
er einen Vorschuss zu leisten habe.
Mal sehr ernsthaft, weil Mandant im Klageverfahren (mittlerweile Berufung) gegen seinen ihn einst vertretenden Anwalt: Was kostet genau diese Frage?
Wenn du schon von Realität sprichst, ich könnte dir von einer sehr üblen Realität für einen Mandanten erzählen.