Schuldner zahlt Raten unregelmäß, was tun ?

Wer weiß es und gibt mir den entscheidenden Rat?
Ich habe einem „Verwandten“ eine nicht unerhebliche Summe Geld geliehen!
Hierüber wurde ein Vertrag unterzeichnet der besagt, dass durch gleichbleibende Annuität (also Zins und Tilgung) das Darlehen in einer sich rechnerisch ergebenden Zeit zurückgezahlt werden soll! Diese Annuität wird vom Schuldner aber leider nicht eingehalten, er zahlt weder geldwertmäßig noch zeitlich wie vereinbart!

Da es sich um einen Verwandten handelt, habe ich bisher keine Konsequenzen gezogen und werde das wohl auch nicht so bald tun, aber eines macht mir doch Sorgen:
Von jeder Bank bekommt man einmal im Jahr eine Aufstellung mit den Werten des Darlehens zur Überprüfung. Es heißt dann da desweiteren: Wenn Sie nicht innerhalb von ?? Tagen/Wochen widersprechen, gelten die angegeben Werte als richtig und angenommen.

Muss ich als privater Darlehensgeber und Verwandter des Darlehensnehmers auch eine solche Darstellung abgeben und wenn ja, warum, in welchen zeitlichen Abständen und welche Form der Übermittlung reicht aus, um ggf. später den Nachweis führen zu können, dass ich hier auch wirklich in tätig geworden bin?

Ein eingeschriebener Brief reicht da wohl nicht, denn das Kuvert kann ja auch leere Blätter enthalten haben, denn ……….
……eine solche Aufstellung habe ich zwar mehrere
Male erstellt und zugesandt, aber leider keinen
Beweis dafür in Händen. Es sei sogar erwähnt,
dass der Schuldner darauf überhaupt nicht
reagierte! Das Darlehen läuft nun schon 7 Jahre
von den ursprünglich ausgehandelten 11 Jahren,
hat aber durch fehlenden Abtragungen und die
aber weiterlaufende Zinsen eine Höhe, die höher
liegt, als die Ursprungssumme!

Mit besten Dank im Voraus und einem freundlichen Gruß, Helmut-23994

Du bist nicht verpflichtet dem Schuldner eine Aufstellung wie eine Bank zuzusenden.

Empfehlenswert wäre es vielleicht, im Falle eines Rechtsstreites könnte dem Dokument eine Indiz- oder Beweisfunktion zukommen. Natürlich sollte man den zugang einer solchen Aufstellung beweisen können, dies geht z.B. mit einem Zeugen, der sieht was man dem Schuldner übergibt, oder im Fall eines Einschreibebriefs ebenfalls unter Zuhilfenahme eines Zeugen.

Gruß

Jörg

Hi Jörg,

allerbesten Dank für deine Hinweise; ich bin nun etwas beruhigter, denn weiß ich doch jetzt, dass ich zumindest keine rechtlichen Versäumnisse begangen habe.

Werde die nächste Aufstellung „eingeschrieben“ bei der Post „unter Zeugen“ abgeben !

Gruß Helmut

Hi
Werde die nächste Aufstellung „eingeschrieben“ bei der Post
„unter Zeugen“ abgeben !

Das nutzt gar nichts: einzig eine zweifelsfrei Zustellung als Postzustellungsurkunde oder zu ca. den selben Kosten über einen Gerichtsvollzieher ist ein wirklich wirkender Nachweis.

GV ist auch hier vorzuziehen: Schreiben in doppelter Ausführung an die Gerichtsvollzieher - Verteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts möglichst mit einer Genehmigung zur Lastschrift (Formular im Internet) - fertig und sicher. Kosten ca. Einschreiben/Rückschein.

Gruß
sterkrader-jung