Schuldnerberatung schlägt Vergleich vor

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, ein Gläubiger ist im Besitz eines Vollstreckungsbescheides.

Nun erhält er Post von einer privaten Schuldnerberatung,die der Schuldner beauftragt hat. Die Schuldnerberatung möchte einen Vergleich mit allen Gläubigern schließen, um die Privatinsolvenz zu vermeiden. Es wird ein minimaler Betrag (ca. 2% der Gesamtforderung) angeboten.

Wie sollte sich der fiktive Gläubiger verhalten? Sollte er zustimmen, oder es auf eine Insolvenz ankommen lassen?

Was wäre denn für den Schuldner der Vorteil, wenn die Gläubiger einem Vergleich zustimmen?

Besteht eine Chance für den Gläubiger, dass der Titel im Falle einer privaten Imsolvenz nicht wertlos wird?

Auf den angebotenen Betrag kann man getrost verzichten, zumal auch noch angenommen werden soll, dass in 72 Monatsraten bezahlt wird.

Vielen Dank für die Tipps.

Schönen Abend.

Peter

Hallo Peter,

man nimmt, was man kriegen kann.
Man vermeidet Schritte, die zu nix führen.

Das ist doch eigentlich alles.

Gruß!

Horst

Hallo,

ein Vergleichsangebot von unter 10% ist eigentlich eine Frechheit. Trotzdem sollte man die Gesamtumstände würdigen. Wenn der Schuldner noch relativ jung ist und einen ordentlichen Beruf erlernt hat, kann man eher hoffen, daß er irgendwann mal einsieht, daß ein Leben mit dem Gerichtsvollzieher auf Dauer keinen Spaß macht. Immerhin zeigt schon die Tatsache, daß er zur Schuldnerberatung gegangen ist, daß er seine Lebenssituation bereinigen will. Die Alternative zum Vergleich ist für den Schuldner die Insolvenz. Dabei erhält der Gläubiger vermutlich überhaupt nichts, und der Schuldner ist nach ein paar Jahren Gängelei wieder schuldenfrei. Das ist für den Gläubiger sozusagen eine staatlich genehmigte Enteignung.

Um zu beurteilen, ob man ein solches Vergleichsangebot annehmen sollte, muß man also abwägen, wieviel es dem Schuldner voraussichtlich wert sein wird, die 6 Jahre Gängelei durch das Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Gruß Ebi

2% sind mehr als nichts
Wenn der Gläubiger auf Insolvenz besteht, geht er meistens leer aus. Denn dann gehen von der Masse erst mal die Gebühren für den Insolvenzverwalter weg.

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Wie läuft das eigentlich wenn nicht alle fiktiven Gläubiger dem Vergleichsangebot zustimmen?
Mal angenommen ein Teil nimmt die gebotene Summe an und der Rest lehnt ab. Muss der Schuldner dann Insolvenz anmelden?

Ich könnte mir bei einer Ablehnung des angebotenen Betrages folgendes vorstellen:

Variante 1: Die Gläubiger die zugestimmt haben erhalten die angebotene Summe. Der Gläubiger mit dem Vollstreckungsbescheid lehnt ab und hält erst mal die Füsse still.
Der Schuldner kommt nach einiger Zeit zu Geld und schwupps wird der Vollstreckungsbescheid wieder was wert.

Andere Variante: Der Schuldner meldet Privatinsolvenz an. Während der siebenjährigen Wohlverhaltensphase kommt er zu Geld (Erbschaft, Lottogewinn, etc.). Auf einmal ist der Vollstreckungsbescheid wieder im Spiel.

Dritte Variante: Nichts von alledem tritt ein. Das Geld ist weg. Auch die ursprünglich angebotene Vergleichssumme. Das würde aber nichts ausmachen, weil die monatlichen Raten in den nächsten 72 Monaten nicht einmal einen Euro betragen würden.

Der Schuldner hat den Gläubiger echt geärgert. Ein paar Unannehmlichkeiten bei einer Privatinsolvenz würde der Gläubiger dem Schuldner gönnen. Wenn es nicht alles nur theoretisch wäre!

Was sagt Ihr dazu?

Schönes Wochenende.

Peter

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Wie läuft das eigentlich wenn nicht alle fiktiven Gläubiger
dem Vergleichsangebot zustimmen?
Mal angenommen ein Teil nimmt die gebotene Summe an und der
Rest lehnt ab. Muss der Schuldner dann Insolvenz anmelden?

Wenn 51% der Gläubiger mit 51% der Schulden-Summe zustimmen, reicht das aus.

Variante 1: Die Gläubiger die zugestimmt haben erhalten die
angebotene Summe. Der Gläubiger mit dem Vollstreckungsbescheid
lehnt ab und hält erst mal die Füsse still.
Der Schuldner kommt nach einiger Zeit zu Geld und schwupps
wird der Vollstreckungsbescheid wieder was wert.

So ist es.

Andere Variante: Der Schuldner meldet Privatinsolvenz an.
Während der siebenjährigen Wohlverhaltensphase kommt er zu
Geld (Erbschaft, Lottogewinn, etc.). Auf einmal ist der
Vollstreckungsbescheid wieder im Spiel.

Wenn der Schuldner während der WVP zu Kohle kommt, kommt der pfändbare Teil der Kohle zur Masse. Diese wird jährlich prozentual auf die Gläubiger verteilt. Der Vollstreckungsbescheid kommt nicht mehr ins Spiel.

Dritte Variante: Nichts von alledem tritt ein. Das Geld ist
weg. Auch die ursprünglich angebotene Vergleichssumme. Das
würde aber nichts ausmachen, weil die monatlichen Raten in den
nächsten 72 Monaten nicht einmal einen Euro betragen würden.

Der Schuldner hat den Gläubiger echt geärgert. Ein paar
Unannehmlichkeiten bei einer Privatinsolvenz würde der
Gläubiger dem Schuldner gönnen.
Was sagt Ihr dazu?

Schuldner ärgern die Gläubiger immer! Bei 90% der Insolvenzen sind diese Schulden nämlich selbst verschuldet. Leider sind die Unannehmlichkeiten für die Schuldner nicht so schlimm. Wie schon ein Vorredner sagte: Die Privatinsolvenz ist eine legale Enteignung der Gläubiger.

Danke für die Infos