Schuldrecht

Habe demnächst eine wichtige Prüfung und verstehe das Gesetz nicht :stuck_out_tongue_winking_eye:

Es geht um „Fristen um neues Schuldrecht“

Und zwar steht dort bei Mängelansprüchen(Sachmängel):

2 Jahre ab Ablieferung der Sache, 3 Jahre bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • gilt das nur bei Verbrauchsgüterkauf? Oder auch von Privatperson zu Privatperson? Ist bei Sachkauf (privat zu privat) Frist beliebig kürzbar bzw. sogar streichbar? Ist das nicht bei ebay so?! Oder steht da immer was in den AGB?

Produkthaftungsgesetz - Erlöschung von Ansprüchen 10 Jahre nach Inverkehrbringen, außer über den Anspruch ist ein Mahnverfahren/Rechtsstreit anhängig
Was heißen die 10 Jahre mal für Laien ausgedrückt? Und wo ist der Unterschied zu den 2 Jahren (s.o)?

Wär super, wenn mir jm. helfen kann. Ich bin kein Jurist…
Danke :smile:

Hallo,

dann sollte man auch mal ins Gesetz sehen, oder?

Für alle gilt erst einmal:
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html

Hinsichtlich der Beweislast und der Wirksamkeit abweichender Vereinbarungen gibt es Unterschiede, je nach dem ob ein Verbrauchsgüterkauf des Verbrauchers beim Unternehmer vorliegt oder nicht:
http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/478.html

VG
EK