Liebe/-r Experte/-in,
Nachdem ich schon so viel - ausnahmslos!!! - Positives von dieser Plattform gehört habe, möchte ich nun auch aktiv werden. Und zwar geht es um einen Bekannten von mir (oder besser: Freund), dem es momentan überhaupt nicht so gut geht. Er ist arbeitslos, bezieht - ab und an - ALG II und sucht (neben einer neuen Beschäftigung) eine Wohnung. Dem entsprechend ist er bei unserer Gemeinde auch als wohnungslos gemeldet.
Neulich hat er mir verraten, dass er Probleme habe mit einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung. Ich (mit vier Semestern Jura anno dazumal) habe mir natürlich die Unterlagen zeigen lassen. Inhalt des strittigen Verfahrens ist eine Arztrechnung aus 2007, die er hat damals nicht umgehend begleichen können, weil akuter Notfall, aber nicht krankenversichert. Das hat er allerdings Ende des vergangenen Jahres getan, wie er mir bewiesen hat.
Danach hat sich der Rechtsanwalt des Arztes gemeldet und macht seine ausstehenden Kosten geltend - inklusive Adressenermittlung, die erfolglos gewesen sei, sonstige Auslagen, Zins und Zinseszins. Und trotz der Tatsache, dass die Rechnung mittlerweile beglichen war, hat der Rechtsanwalt meinem Freund den ursprünglich nicht zustellbaren Mahnbescheid in diesem Jahr noch geschickt, der in der Hauptsache längst erledigt war.
Spontan habe ich gesagt, es sei ein Unding, angesichts der Überlastung der Gerichte so etwas zu tun. Dann habe ich gemeint, der gegnerische Anwalt wisse doch, dass bei meinem Kumpel nichts zu holen sei. Und dann ist mir aufgefallen, dass als Adresse meines Bekannten die elterliche gewählt worden war, wo er aber seit ca. 25 Jahren nicht mehr wohnt.
An dieser Stelle ist mir eingefallen, dass ich - fast 30 Jahre ist es her - ein Mahnverfahren nur deshalb verloren hatte, weil ich im Mahnbescheid ein falsches Aktiv-Rubrum genannt hatte: nämlich mich. Ich hätte allerdings schreiben müssen: der Verein, vertreten durch den Vorstand, dieser wiederum vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand, also durch mich. Das war ein Lehrgeld!
Und so konstruiere ich jetzt, dass doch auch bei falscher Adresse des Schuldners schon allein der Formalfehler ausreichen müsste, die Klage abzuweisen. Meine persönliche Meinung ist ohnehin, dass der RA nur Kosten hochtreiben will, denn er weiß genau, dass bei meinem Freund nichts zu holen ist. Und für die 87,65 € kann man auch mal zurückstecken. Aber das ist nur meine Meinung.
Trotzdem bleibt im Rahmen unseres Rechtssystems das Geschmäckle: Der RA hatte einmal versucht, die Adresse des Schuldners über das Einwohnermeldeamt - das stellt er auch noch in Rechnung - zu ermitteln. Zum Zeitpunkt seiner zweiten Bemühung, als die Rechnung vom Schuldner beglichen war, hat er diese Recherche allerdings versäumt. Denn sonst hätte er gewusst, dass mein Freund über die Hilfsadresse einer wohltätigen Einrichtung in unserer Gemeinde zu erreichen gewesen wäre.
Mein Tipp an ihn ist also gewesen: Zieh das durch! Normalerweise hast du schon aus formaljuristischen Gründen obsiegt.
Habe ich jetzt etwas falsch gemacht?
Gruß Wilhelm