Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag
Dieses mal geht es um einen etwas naiven jedoch sehr hilfsbereiten Nachbarn.
Er ist Bosnier, Kriegsflüchtling, hatte derzeit in Göppingen gelebt und einen Kredit in Höhe von 10.000 DM aufgenommen.
Er wurde irgendwann aber abgeschoben.
Seit 3 Jahren ist er wieder hier, legal, verheiratet, ein kleines Kind, Alleinverdiener und fleißig.
Sept.2010 bekommt er eine Rechnung von seiner ehemaligen Bank über 5300 Restschuld.
Die Verjährungsfrist von drei Jahren ist bereits abgelaufen gewesen.
Meinem Rat binnen drei Wochen ab Erhalt des Schreibens, „Einrede der Verjährung“ geltend zu machen, ist er nicht gefolgt.
Er bat die Bank um eine genaue Aufstellung.
Heute bekommt er eine neue Forderung, mit Androhung von gerichtlichen Schritten, Lohnpfändung und alles weitere aus der untersten Schublade.
Hat er nun die Verjährung verpasst, weil er die Einrede der Verjährung nicht fristgerecht geltend gemacht hat ?
Die Verjährung ist Ende 2009 eingetreten.
mich hat deine Anfrage erreicht. Leider muss ich dir mitteilen, dass ich beruflich momentan sehr eingebunden bin (Ausland) und dir darum keine ausführliche Antwort geben kann. Ich würde dich bitten, dich an einen anderen Experten zu wenden, oder aber deine Frage im Forum zu stellen. Dort wird dir ebenfalls sehr schnell geholfen
Liebe/-r Experte/-in,
…Er ist Bosnier, Kriegsflüchtling, hatte derzeit in Göppingen
gelebt und einen Kredit in Höhe von 10.000 DM aufgenommen.
Er wurde irgendwann aber abgeschoben.
Seit 3 Jahren ist er wieder hier, legal, verheiratet, ein
kleines Kind, Alleinverdiener und fleißig.
Sept.2010 bekommt er eine Rechnung von seiner ehemaligen Bank
über 5300 Restschuld.
Die Verjährungsfrist von drei Jahren ist bereits abgelaufen
gewesen.
Meinem Rat binnen drei Wochen ab Erhalt des Schreibens,
„Einrede der Verjährung“ geltend zu machen, ist er nicht
gefolgt.
Er bat die Bank um eine genaue Aufstellung.
Heute bekommt er eine neue Forderung, mit Androhung von
gerichtlichen Schritten, Lohnpfändung und alles weitere aus
der untersten Schublade.
Hat er nun die Verjährung verpasst, weil er die Einrede der
Verjährung nicht fristgerecht geltend gemacht hat ?
Die Verjährung ist Ende 2009 eingetreten.
Das ist jetzt ganz schwer zu beantworten.
Wieso ist die Verjährung eingetreten? Einrede der Verjährung bedarf es nicht extra, wenn die Verjährung von Gesetz wegen eintritt und nicht durch irgendetwas gehemmt wird. Hier wäre z. B. § 204 BGB zu nennen.
Nur weil jemand - mal boshaft formuliert - im Ausland „verschwindet“ soll der Gläubiger keine Chancen mehr haben? Hemmungstatbestände erfassen auch Situationen, in denen es dem Gläubiger unmöglich oder unzumutbar ist, seine Rechte geltend zu machen. Wenn nun der Schuldner für den Gläubiger nicht „greifbar“ ist, kann hierdurch schon die Hemmung der Verjährung eingetreten sein…
Wenn die Verjährung sicher eingetreten ist, wäre die Einrede nicht notwendig.
Leider kann ich mit den Angaben nicht wirklich weiterhelfen. Vielleicht Frage weiterreichen oder Angaben konkretisieren? Danke.