Schuldrecht BT Hausarbeit HILFE!

Ich bräuchte dringen Hilfe/Anregungen/alles was euch zu diesem Sachverhalt einfällt:

Für einen Flug entscheidet sich die S für die Fluggesellschaft
des V. Aufgrund der Trunkenheit eines Passagiers muss die Maschine
auf dem Flug nach Hamburg aber in Hannover notlanden. Wegen des
Nachtflugverbots kann der Flug an diesem Tag nicht fortgesetzt
werden. Der V organisiert aber einen Bus, der die Passagiere des
Flugs sofort nach Hamburg fahren würde. Eine andere Beförderungs-
möglichkeit will der V nicht zur Verfügung stellen. S lehnt dies
aber ab und zieht es vor, in Hannover zu übernachten und am nächs-
ten Tag mit dem Zug nach Hamburg zu fahren.
Hat S gegen V einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die
Übernachtung und die Zugfahrt von Hannover nach Hamburg?

Es gibt mehrere Unklarheiten: Ist der einzige „prüfbare“ Anspruch das Recht auf Selbstvornahme? Ist der Mangel die Mankoleistung oder dass ein aluid geliefert wurde? Ist Mägelrecht vielleicht gar nicht anwendbar?

Bin für jede Anregung dankbar!

FAQ:3138