Schuldschein

Person A hat zusammen mit Person B ein Haus gekauft. Nun möchte Person B, dass Person A für seinen Anteil einen Schuldschein unterschreibt, damit im Falle einer Trennung Person A keine Ansprüche an dem Haus stellen kann oder bei Tod von Person A das Haus nicht an Kinder aus der ersten Ehe von Person A fallen. Kennt jemand solch ein Vorgehen und wenn ja, ist das Vorgehen o.k.? Person A haftet genauso wie Person B für die Kreditsumme! Beide verdienen Geld, Person B aber mehr als Person A.

Danke!!

Romy40

Person A hat zusammen mit Person B ein Haus gekauft. Nun
möchte Person B, dass Person A für seinen Anteil einen
Schuldschein unterschreibt, damit im Falle einer Trennung
Person A keine Ansprüche an dem Haus stellen kann oder bei
Tod von Person A das Haus nicht an Kinder aus der ersten Ehe
von Person A fallen.

Geinsam kaufen und dann nichts gemeinsam besitzen ???

Christian

Ja darauf soll es wohl hinauslaufen, da Peraon B mehr Geld mit in die Ehe gebracht hat als Person A. Was gibt es bei Schuldscheinen allegemein zu beachten und ist so etwas o.K?

Gruß

Romy

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Ja darauf soll es wohl hinauslaufen, da Peraon B mehr Geld mit
in die Ehe gebracht hat als Person A. Was gibt es bei
Schuldscheinen allegemein zu beachten und ist so etwas o.K?

Gruß

Romy

Hallo Romy,

es gibt eigentlich nur eins zu beachten: sie nicht zu unterschreiben.

Gruß

Peter

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Die rechtliche Relevanz dieses Scheins ist dazuhin m.E. ziemlich fragwürdig.

Die Person kann für die Kinder m.E. soweiso keinen Erbverzicht rechtswirksam und was eventuelle Unterhaltsverzicht angeht, kommt man so aus einer Nummer auch nicht raus, wenn die Kohle erst mal von nem Amt käme.

Abgesehen davon sollte man den Wisch gernerell nicht unterschreiben.

Gruß Ivo

Hallo!

Die Person kann für die Kinder m.E. soweiso keinen Erbverzicht
rechtswirksam

Wenn Person B gern ausschließen möchte, dass nach dem Tode von A dessen Kinder Erben, ist das doch ganz einfach möglich - da hat A auch gar nichts mit zu tun, man kann sich ja mal die Mühe machen, auf ein Blatt Papier bestimmte Regelungen zu bringen und Testament drüberzuschreiben…wäre überhaupt kein Problem.

Abgesehen davon sollte man den Wisch gernerell nicht
unterschreiben.

Da frage ich mich in der Tat auch, welcher Teufel Person A nun reiten müsste, dass er da mitmacht…denn wenn ich Person A, verheiratet mit Person B wäre, und ein solches Anliegen an mich herangetragen würde, ich denke, da würde ich aus allen Wolken fallen. Wenn Person A allerdings den Eindruck macht, das wirklihc unterschreiben zu wollen, dann kann man doch gleich Nägel mit Köpfen machen, indem Person A in einem Anflug von Wahnsinn bezüglich seines Anteils die Auflassung an B erklärt, verbunden mit der Erklärung, weiterhin für die Finanzierung zu haften, mit der Verpflichtung, im gemeinsam bewohnten Haus nun die ortsübliche Miete an B zu zahlen und wenn man eh schon beim Notar ist, kann A ja auch gleich seine unehelichen Kinder enterben.

Frank

Hallo!

Die Person kann für die Kinder m.E. soweiso keinen Erbverzicht
rechtswirksam

Wenn Person B gern ausschließen möchte, dass nach dem Tode von
A dessen Kinder Erben, ist das doch ganz einfach möglich - da
hat A auch gar nichts mit zu tun, man kann sich ja mal die
Mühe machen, auf ein Blatt Papier bestimmte Regelungen zu
bringen und Testament drüberzuschreiben…wäre überhaupt kein
Problem.

Ach ja… wenn ausser dem Haus nicht viel da ist, kann schon der Pflichtteil den Verkauf des Hauses notwendig machen… aber das ist ein anderes Thema.

Hallo!

Ach ja… wenn ausser dem Haus nicht viel da ist, kann schon
der Pflichtteil den Verkauf des Hauses notwendig machen…
aber das ist ein anderes Thema.

Moment Moment, es soll ja drum gehen, dass beim Tode von B der A erbt, danach aber nicht dessen Kinder erben. Und weil die gegenüber B ja sowieso nicht Pflichtteilsberechtigt sind, kann man das zum Beispiel mit einer Nacherbschaft hinbekommen. Es erbt A, wenn dieser stirbt, erbt Person X.

Frank