Hallo,
Deutsche Freunde haben geerbt, und zwar sind sie Erben inzwischen verstorbenen Verwandten, der im Jahre 1946 einen Betrag von damals 10.000 ATS verliehen hat - das Darlehen wurde mit einem Grundstücksanteil in Wien abgesichtert.
Die Frage ist jetzt die, wo man in Erfahrung bringen kann, welchen Wert dieser Betrag jetzt darstellt.
Vielleicht weiß jemand von Euch Rat - ich würde meinen Freunden das dann weiterleiten!
Grüße Annemarie
Hallo,
zunächst müsste man mal wissen, nach welchem Recht der Schuldschein ausgestellt worden ist. Kann sein, dass die Sache ggf. schon lange verjährt oder für kraftlos erklärt worden ist. Ansonsten sind ATS 10.000,-- weiterhin ATS 10.000,-- (nur eben umgerechnet in Euro, also etwa € 700,–). Interessanter könnten da schon die Zinsen sein (sofern vereinbart). Eine sonstige Wertanpassung erfolgt bei Darlehen nicht, und auch die Absicherung über das Grundstück bedeutet nur, dass im Zweifelsfall der Betrag aus der Vollstreckung in das Grundstück beigetrieben werden kann. Mit dem Wert des Grundstücks hat die Sache zunächst mal nichts zu tun.
Gruß vom Wiz
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