Schuldschein verjährung

ein schuldschein wurde 2002/2003 unterschrieben. der
schuldschein beinhaltet kein datum.
ein teil der schuld wurde damals durch arbeitsstunden abgetragen. nun
kommt nach 9 jahren ein schreiben, mit der forderung auf zahlung des
restbetrages innerhalb der nächsten 2 wochen. ist
der schuldschein so überhaupt gültig bzw. ist dieser nicht schon
verjährt?

bei deiner schilderung kann dir das keiner beantworten.

ein schuldschein ist zunächst einmal nur eine urkunde über eine eingegangene verpflichtung.
in einem schuldschein kann zusätzlich ein schuldanerkenntnis liegen.
bei einem darlehen etwa dient der schuldschein grundsätzlich nur beweiszwecken, begründet also keine neue verbindlichkeit.
ob das hier der fall ist, weiß man nicht.

liegt hingegen ein abstraktes schuldanerkenntnis (§§ 780f. bgb) vor, dann beginnt die verjährung von neuem, § 212 Nr.1 bzw. § 212 Abs.2 bgb. für diesen anspruch aus dem aSA gilt die 3 jährige verjährungsfrist, § 195 bgb.

ergo: es spricht viel dafür, dass der ursprüngliche anspruch bereits verjährt ist.
wenn ein aSA vorliegt, dann ist der daraus eigenständige anspruch verjährt, wenn keine hemmung oder ein neubeginn der verjährung vorliegt, §§ 202ff. bgb.