Schuldschein zwischen 2 Privatleuten

Es wurde ein Schuldschein (etwa 750 Euro) ausgestellt, der meiner Meinung nach, alle relevanten Daten enthällt, wie zB: Name des Schuldners und Gläubigers, Anschrift (und ehemalige Anschrift) beider Parteien. Geburtsdatum und -ort bei der Parteien. Unterschrift des Schuldners, sowie handschriftlicher Name des Schuldners.
Das einzige was fehlt, ist das Datum, wann der Schuldschein ausgestellt worden ist. Allerdings liegen die original Quittungen anbei, weswegen der Schuldschein ausgestellt worden ist (April 2011).

Meine Fragen:Verjährt der Schuldschein im April 2014?
Der Schuldner ist unbekannt verzogen und meldet sich nicht. Ist es möglich gerichtlich / mit dem Anwalt das Geld einzuklagen / - forden? Falls ja, wer zahlt den Anwalt im Falle das der Gläubiger im Recht liegt.

Es wurde ein Schuldschein (etwa 750 Euro) ausgestellt, der
meiner Meinung nach, alle relevanten Daten enthällt, wie zB:
Name des Schuldners und Gläubigers, Anschrift (und ehemalige
Anschrift) beider Parteien. Geburtsdatum und -ort bei der
Parteien. Unterschrift des Schuldners, sowie handschriftlicher
Name des Schuldners.
Das einzige was fehlt, ist das Datum, wann der Schuldschein
ausgestellt worden ist. Allerdings liegen die original
Quittungen anbei, weswegen der Schuldschein ausgestellt worden
ist (April 2011).

Was mir hier fehlt ist die Vereinbarung über die Rückzahlung

Meine Fragen:Verjährt der Schuldschein im April 2014?

Sofern nichts unternommen wurde, was die Verjährung hemmen würde, würde die 3jährige Verjährungsfrist am 31.12.2014 enden.

Der Schuldner ist unbekannt verzogen und meldet sich nicht.

Google mal nach „schuldner unbekannt verzogen“ da findet man sofort eine Menge Infos.

Ist es möglich gerichtlich / mit dem Anwalt das Geld
einzuklagen / - forden? Falls ja, wer zahlt den Anwalt im
Falle das der Gläubiger im Recht liegt.

Was die Kosten angeht, die muss der Schuldner tragen weil man sich schadlos halten kann, sofern
-er gefunden wird
-er das Geld überhaupt hat
bis dahin muss der Auftraggeber in Vorkasse gehen.

Was die Kosten angeht, die muss der Schuldner tragen weil man
sich schadlos halten kann, sofern
-er gefunden wird
-er das Geld überhaupt hat

und sofern er vor Entstehung der Kosten überhaupt in Verzug war. Den kann ich bislang noch nicht erkennen.

Und mit der Verjährung ist das auch so eine Sache: http://www.schuldschein.org/verjaehrung.php

Hallo

Der Schuldner ist unbekannt verzogen und meldet sich nicht.

Egal was man tut, man benötigt eine ladungsfähige Anschrift.

Eventuell hilf eine Betrugsanzeige gegen XY Adresse: Unbekannt und anschließende Akteneinsicht. Das erklärt Ihnen aber dann Ihr Anwalt.

MfG Frank

Vereinbareung über die Rückzahlung lautet:
„Die Schuldsumme wurde von mir (Schuldner) aufgenommen und wird zurückgezahlt, sobald ich ein geregeltes Einkommen habe.“

Ist das „geregelte Einkommen“ jetzt Auslegungssache oder zählt da zB auch Arbeitslosenentgeld II zu?
Es ist bekannt das der Schuldner sich ein Haustier hällt, ein Mobiltelefon sowie Internet als auch ein monatliches Abo für ein Spiel (was ja alles vermeidbare Kosten in meinen Augen dastellt?!)