2004 wurde eine leistung vertraglich vereinbart, die nicht erbracht wurde. 2005gab es ein versäumnisurteil in dieser Sache gegen den Beklagte. Nach anfänglicher ratenzahlung der gerichtlich festgestellten Schuld hatte der Beschuldigte die Zahlung eingestellt und Insolvenz angenmeldet. Seine geschäfte führte er fortan unter dem Namen seines Sohnes weiter. Hat der Gläubiger noch irgendwelche Ansprüche, die er gegen den Schuldner machen kann?
Aktuell wird das Geschäft als GmbH betrieben. Zum damaligen Zeitpunkt sind gerade keine Unterlagen zu finden. Eine GmbH war es aber wohl nicht. Im Versäumnisurteil ist leider auch nur vom „Inhaber“ geschrieben.
Änderung:
Aktuell wird das Geschäft als GmbH betrieben. Zum damaligen Zeitpunkt sind gerade keine Unterlagen zu finden. Eine GmbH war es laut alter E-Mail zumindest 2007. Im Versäumnisurteil ist leider auch nur vom „Inhaber“ geschrieben.
Dann war es das vermutlich vorher auch. Und der Schuldtitel richtet sich dann gegen diese GmbH und nicht gegen deren Inhaber privat - das ist ja grad der Sinn einer GmbH.
Ich VERMUTE, dass da nichts zu machen ist. Aber: ich bin kein Jurist!