Aber welchen Sinn macht sie bei Tätern wie dem norwegischen
Massenmörder, der Menschen tötet, die er nicht kennt und
glaubt, sein Land damit zu retten. Dass dieser Mensch
psychisch extrem gestört ist, scheint mir sonnenklar, auch
wenn er im Alltag vielleicht unauffällig ist.
Wie kann es da einen Expertenstreit geben?
Ich verfolge diesen Fall nicht genau, aber es gibt einen großen Unterschied, ob ich so gestört bin, dass ich eine solche Handlung begehe, obwohl ich einsehe, dass diese Handlung nicht rechtens ist, oder ob ich in meiner Verblendung glaube, rechtmäßig zu handeln.
Zumindest in Deutschland wäre das so geregelt:
„Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ StGB, §20
Sagen mir Stimmen, dass ich bei allen rosafarbenen Twingos die Heckscheiben einschlagen soll, dann würde ich ja ggf. noch so viel Steuerungsvermögen im Hirn haben, um zu erkennen, dass das verboten ist. Habe ich das und befolge die Anweisung, dann habe ich Schuld.
Kann ich nicht mehr erkennen, dass es verboten ist, oder wird der Zwang so groß, dass ich trotz Erkenntnis des Verbotes mich nicht mehr von der Tat abhalten kann, dann habe ich keine Schuld.
Du kannst dir vorstellen, dass von außen diese Unterschiede schwer zu erkennen sind.
Ceterum censeo:
Norwegen könnte sich mal überlegen, lebenslange Inhaftierung wieder ins Strafrecht zu übernehmen. (Wenn es denn stimmt, dass es da wirklich kein „echtes“ lebenslänglich gibt.)
Post scriptum:
Menschen, die nun die Todesstrafe fordern, haben nicht verstanden.
Die Überlegenheit des humanen Staates zeigt sich auch dadurch, dass er sich nicht auf das Niveau von Mördern herab lässt.