Schuldunfähigkeit ohne fliegende Dinosaurier?

Hallo Experten!

Wie sinnvoll und objektivierbar haltet ihr die Frage der juristischen Schuldunfähigkeit?

Bei Kindern oder geistig behinderten Menschen, auch bei Menschen, deren subjektive Vorstellungen ganz offensichtlich gestört ist (z. B.: jemand sieht auf der Straße fliegende Dinosaurier, die ihn bedrohen) scheint mir die Kategorisierung eindeutig.

Aber welchen Sinn macht sie bei Tätern wie dem norwegischen Massenmörder, der Menschen tötet, die er nicht kennt und glaubt, sein Land damit zu retten. Dass dieser Mensch psychisch extrem gestört ist, scheint mir sonnenklar, auch wenn er im Alltag vielleicht unauffällig ist.
Wie kann es da einen Expertenstreit geben?

Interessierte Grüße!
Karl

Hallo,

geistig „schwache“ Personen werden durch das Gesetz geschützt, da sie gegebenfalls das „Unrecht“ ihrer Tat nicht verstehen ( mal sehr einfach ausgedrückt).
Über dieses Thema wirst du viel lesen können, aber um es einfach auszudrücken, bei solchen Täten (wie der genannte) unterscheidet sich nur die Art und Weise, wie sie weggesperrt werden, wobei meiner Meinung nach, der Knast der „Klapsmühe“ jederzeit vor zu ziehen ist.

hth

Aber welchen Sinn macht sie bei Tätern wie dem norwegischen
Massenmörder, der Menschen tötet, die er nicht kennt und
glaubt, sein Land damit zu retten. Dass dieser Mensch
psychisch extrem gestört ist, scheint mir sonnenklar, auch
wenn er im Alltag vielleicht unauffällig ist.
Wie kann es da einen Expertenstreit geben?

Ich verfolge diesen Fall nicht genau, aber es gibt einen großen Unterschied, ob ich so gestört bin, dass ich eine solche Handlung begehe, obwohl ich einsehe, dass diese Handlung nicht rechtens ist, oder ob ich in meiner Verblendung glaube, rechtmäßig zu handeln.

Zumindest in Deutschland wäre das so geregelt:

„Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ StGB, §20

Sagen mir Stimmen, dass ich bei allen rosafarbenen Twingos die Heckscheiben einschlagen soll, dann würde ich ja ggf. noch so viel Steuerungsvermögen im Hirn haben, um zu erkennen, dass das verboten ist. Habe ich das und befolge die Anweisung, dann habe ich Schuld.
Kann ich nicht mehr erkennen, dass es verboten ist, oder wird der Zwang so groß, dass ich trotz Erkenntnis des Verbotes mich nicht mehr von der Tat abhalten kann, dann habe ich keine Schuld.

Du kannst dir vorstellen, dass von außen diese Unterschiede schwer zu erkennen sind.

Ceterum censeo:
Norwegen könnte sich mal überlegen, lebenslange Inhaftierung wieder ins Strafrecht zu übernehmen. (Wenn es denn stimmt, dass es da wirklich kein „echtes“ lebenslänglich gibt.)

Post scriptum:
Menschen, die nun die Todesstrafe fordern, haben nicht verstanden.
Die Überlegenheit des humanen Staates zeigt sich auch dadurch, dass er sich nicht auf das Niveau von Mördern herab lässt.

Hallo!

z. B.: jemand sieht auf der Straße fliegende
Dinosaurier, die ihn bedrohen)

Das sagt eigentlich nichts darüber aus, ob jemand fähig ist, zu erkennen, daß das, was er tut, als Unrecht angesehen wird. Nicht jeder „Verrückte“ ist automatisch schuldunfähig.

Wie kann es da einen Expertenstreit geben?

Vermutlich, weil die juristische Definition von Schuldunfähigkeit nicht ganz so simpel ist. Daß jemand eine „wahnsinnige“ Tat begangen hat, kann man auch nicht zwangsläufig als Beweis heranziehen, sonst könnten sich eine ganze Menge Verbrecher auf Schuldunfähigkeit berufen.

Gruß,
Max

Hallo Denker!

z. B.: jemand sieht auf der Straße fliegende
Dinosaurier, die ihn bedrohen)

Das sagt eigentlich nichts darüber aus, ob jemand fähig ist,
zu erkennen, daß das, was er tut, als Unrecht angesehen wird.
Nicht jeder „Verrückte“ ist automatisch schuldunfähig.

O.K., aber ein normgerechtes Verhalten stelle ich mir schon schwer vor, wenn man ständig Angst hat, auf der Straße aufgefressen zu werden…

Vermutlich, weil die juristische Definition von
Schuldunfähigkeit nicht ganz so simpel ist.

Das ist wohl wahr!

Daß jemand eine
„wahnsinnige“ Tat begangen hat, kann man auch nicht
zwangsläufig als Beweis heranziehen, sonst könnten sich eine
ganze Menge Verbrecher auf Schuldunfähigkeit berufen.

Das stimmt zwar, ist aber kein echtes Argument dagegen, Massenmörder grundsätzlich als schuldunfähig zu anzusehen. Die Frage bleibt, wer denn nun warum schuldunfähig sein soll! Ehrlich gesagt scheint mir da sehr viel gutachterliche Willkür zu herrschen!

Karl

Menschen, die nun die Todesstrafe fordern, haben nicht
verstanden.
Die Überlegenheit des humanen Staates zeigt sich auch dadurch,
dass er sich nicht auf das Niveau von Mördern herab lässt.

Dieses ganze Überlegehensstreben geht mir auf den Wecker. Wer will denn moralisch überlegen sein? Wenn ich einen Mord eines Wiederholungstäters verhindern kann, dann ist mir das den Preis der (ohnehin nur virtuellen) moralischen Überlegenheit locker wert.

Es gibt einige gute Argumente gegen die Todesstrafe, diese bigotte Gefühlsduselei gehört IMO nicht dazu.

Gruß

Anwar