Schuldverhältnis

Hier eine kurze Gschichte: Person A will mit Person B Urlaub machen. Person A schlägt ein Reiseziel und ein Hotel vor, Person B beauftragt Person A, zu buchen. Gesagt, getan. Person A zahlt die gesamte Anzahlung, Person B erstattet ihren Anteil. Nach 4 wochen hat Person B es sich anders überlegt und will nicht mehr in Urlaub. Person A soll stornieren. Person A ist aber krank und kann nicht allein in Urlaub. Außerdem hat sie schon einige Vorbereitungen getroffen, für die finanzielle Aufwendungen notwendig waren. Sie such eine Ersatzperson. Die Umbuchung kostet nur 30,–euro, die Person B auch bezahlt. Person A muss aber für die ERsatzperson An- und Abfahrt zu Flughafen zahlen, da diese aus einem anderen Bundesland anreist, sowie für 2 Nächte Unterbringungs- und Verpflegungskosten.

Ist Person B, die vom Vertrag zurückgetreten ist, schadenersatzpflichtig???

Danke für alle Antworten und Meinungen.

Eva D.

Meine Meinung: Was kann B dafür, wenn A der Ersatzperson die Anreise zum ehemals vereinbarten Startpunkt spendiert? Man könnte doch davon ausgehen, dass die Ersatzperson für ihren eigenen Urlaub auch ihr eigenes Geld ausgibt.

Meine Meinung: Was kann B dafür, wenn A der Ersatzperson die
Anreise zum ehemals vereinbarten Startpunkt spendiert? Man
könnte doch davon ausgehen, dass die Ersatzperson für ihren
eigenen Urlaub auch ihr eigenes Geld ausgibt.

Also Person A spendiert diese Anreise nicht gern, muß aber an die Ersatzperson Zugeständnisse machen. Person A ist schwerbehindert und benötigt dringend diese Ersatzperson als Begleitung!