Hallo liebes Forum,
mich würde interessieren, ob ein gemeinnütziger Verein (e.V.) Schuldverschreibungen ausgeben kann, z.B. an Sponsoren. Ist die Höhe der Schuldverschreibungen an irgendeine Richtlinie gebunden? Und muss die Schuldverschreibung Notariell beglaubigt werden bzw. benötigt man einen Emmitenten (z.B. eine Bank)?
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße.
Hallo,
eine Schuldverschreibung ist nichts anderes als ein Festverzinsliches Wertpapier. Sowohl Institutionen als auch Privatpersonen können Schuldverschreibungen ausgeben. Wenn die Schuldverschreibung von einer liquiden Institution kommt kann Sie auch gehandelt werden (wird auch oft gemacht). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht unbedingt erforderlich.
Die Frage ist was das bei einem Verein bringen soll, da ein Verein in der Regel keinen echten Gegenwert für das erhaltene Kapital erbringen kann. Der einfachste Weg ist ein simpler Darlehensvertrag zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer.
Ausführliche Beschreibung unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Verzinsliches_Wertpapie…