Schuldzinsen absetzbar nach Schenkung e. Objekts ?

Hallo und Guten Abend,

Schuldzinsen für ein vermietetes Objekt sind ja bekanntlicher Weise steuerlich absetzbar.

Wie verhält sich der Sachverhalt aber, wenn das Wohneigentum von einem Elternteil auf ein Kind überschrieben wurde, den Eltern dabei ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingeräumt wird ? Das Darlehen zur Instandhaltung des Objektes wurde vor der Umschreibung bereits auf den zukünftigen Eigentümer aufgenommen. Kann dieser die Schuldzinsen ab Zeitpunkt der Eigentumsübertragung steuerlich geltend machen ?

Danke für Antworten.

Juergen

Wie verhält sich der Sachverhalt aber, wenn das Wohneigentum
von einem Elternteil auf ein Kind überschrieben wurde, den
Eltern dabei ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingeräumt wird
? Das Darlehen zur Instandhaltung des Objektes wurde vor der
Umschreibung bereits auf den zukünftigen Eigentümer
aufgenommen. Kann dieser die Schuldzinsen ab Zeitpunkt der
Eigentumsübertragung steuerlich geltend machen ?

Ich mag mich irren, vielleicht können ja noch andere was dazu sagen, aber werden in diesem Fall die Einkünfte wegen des Nießbrauchs nicht den Eltern zugerechnet?

Und dann wären die Schuldzinsen des Kindes ohne Auswirkung.

So ist es.
Die Schuldzinsen sind bei den Eltern nicht absetzbar, da die ja keine Schuldzinsen zahlen, und beim Kind nicht, mangels Einkünften.
Genauso verhält es sich übrigens mit den Instandhaltungsaufwendungen selbst.

Da hätte man wohl vorher fragen sollen…