Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ich soll von meinem Siefvater eine Mietimmobilie überschrieben bekommen, da dieser vermeiden möchte, dass seine leiblichen Kinder bei Erbschaft einen Pflichtteil erhalten. Klar ist, dass hierfür nach Überlassung noch 10 Jahre bis zur Erbschaft vergehen müssen weshalb ein fiktiver Verkauf ein Alternative wäre. Allerding mit dem Nachteil, dass Grunderwerbssteuer fällig wird.
Da ich noch selbstgenutzes Wohneigentum besitze welches mit einem Darlehen belastete ist könnte ich dann allerding mein Darlehen auf die Mietimmobilie umschulden und die zinsen steuerlich geltend machen.
Nun meine Frage:
Könnte ich auch im Fall einer Überlassung das Darlehen umschulden und die Zinsen absetzten? Ich kann dann ja theoretisch kein Darlehen für den Kauf der Immobilie rechtferigen.
Oder interessiert es das FA bei der Absetzung von Darlehenszinsen gar nicht wieviel und ob ich für die Immobilie bezahlt habe?
Vielen Dank für die Antwort.
Gruß,
Marc