Schuldzinsen auch für Grubo ?

Hallo,

X vermietet ein unbebautes Grundstück an Firma Y die dort selbst ein Lager baut. X hat bisher nur gehört dass Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie abziehbar sind ! Allerdings weiß X nicht, ob dies eben auch für unbebautete Grundstücke gilt !

X ist sehr dankbar über jede Antwort !! =)

Hallo!

Das gilt auch für Grubo!

Da das Wirtschaftsgut vermietet ist, sind sämtliche Kosten die damit in Zusammenhang stehen als Werbungskosten abzugsfähig. Das gleiche würde für ein Auto, für eine Kuh, oder auch für einen Pfannkuchen gelten, soweit diese vermietet sind.

Gruß

Jörg

Vielen Dank !!

Wobei die durchschittlichen Vermietungsaussichten für einen Pfannkuchen wohl doch recht bescheiden ausfielen =)