Schuldzinsen für Finanzamt - Unklar

Hallo.
Angenommen, ein Angestellter hat eine Eigentumswohnung, die er vermietet.
Weiterhin hat er sich ein Reiheneckhaus zur Eigennutzung auf Kredit gekauft.
Zur Finanzierung des Hauses hat er folgendes Modell gewählt:

Vorhandene Eigentumswohnung wird beliehen (als Eigenkapitaleinsatz), als Rest das Häuschen als Sicherheit eingesetzt. Es werden also zwei Kreditverträge abgeschlossen.

Preisfrage:

Kann der Arbeitnehmer für die Steuererklärung die Schuldzinsen der vermieteten Eigentumswohnung voll ansetzen (da ja extra hierfür Kreditvertrag), obwohl damit eine andere Immobilie abgezahlt wird?

Für Antworten dankbar.

Grüsse,

Simbabwe

hallo,

entscheidend ist der finanzierungszusammenhang, nicht der sicherrungszusammenhang.

die schuldzinsen können dann in ansatz gebracht werden, wenn mit dem darlehen die vermietete wohnung bezahlt wurde. wurde mit dem darlehen die eigengenutzte wohnung bezahlt, sind die zinsen nicht abzugsfähig.

die sicherung des darlehens spielt keine rolle. sonst könnte man ja alle darlehenszinsen als werbungskosten (bei einkünften aus nichtselbständiger arbeit) in ansatz bringen, wenn man nur zukünftige lohnansprüche abgetreten und verpfändet hat…

mfg vom

showbee