Hallo.
Angenommen, ein Angestellter hat eine Eigentumswohnung, die er vermietet.
Weiterhin hat er sich ein Reiheneckhaus zur Eigennutzung auf Kredit gekauft.
Zur Finanzierung des Hauses hat er folgendes Modell gewählt:
Vorhandene Eigentumswohnung wird beliehen (als Eigenkapitaleinsatz), als Rest das Häuschen als Sicherheit eingesetzt. Es werden also zwei Kreditverträge abgeschlossen.
Preisfrage:
Kann der Arbeitnehmer für die Steuererklärung die Schuldzinsen der vermieteten Eigentumswohnung voll ansetzen (da ja extra hierfür Kreditvertrag), obwohl damit eine andere Immobilie abgezahlt wird?
Für Antworten dankbar.
Grüsse,
Simbabwe