Hallo!
Bin auf der Suche nach etwas anderem im Netz über eine Seite mit Steuertipps gestolpert, überfliege, was da steht und finde:
„Zahlen Sie als Immobilieneigentümer Schuldzinsen und sonstige Finanzierungskosten (z.B. Disagio) für Kredite, die zum Kauf, Bau, Aus-, An- oder Umbau, zur Aufstockung usw. oder zur Instandhaltung und Modernisierung der Immobilie aufgenommen wurden, können Sie in Höhe des Arbeitszimmeranteils die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen.“
Ich dachte immer, wenn man zum Erwerb einer Immobilie einen Kredit aufnimmt, gilt die Abzahlung als Umschichtung von Vermögen und ist nicht absetzbar, nicht einmal anteilig auf das Arbeitszimmer bezogen?
Gruß,
Eva