Schuldzinsen für Immobilie

Hallo!
Bin auf der Suche nach etwas anderem im Netz über eine Seite mit Steuertipps gestolpert, überfliege, was da steht und finde:
„Zahlen Sie als Immobilieneigentümer Schuldzinsen und sonstige Finanzierungskosten (z.B. Disagio) für Kredite, die zum Kauf, Bau, Aus-, An- oder Umbau, zur Aufstockung usw. oder zur Instandhaltung und Modernisierung der Immobilie aufgenommen wurden, können Sie in Höhe des Arbeitszimmeranteils die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen.“

Ich dachte immer, wenn man zum Erwerb einer Immobilie einen Kredit aufnimmt, gilt die Abzahlung als Umschichtung von Vermögen und ist nicht absetzbar, nicht einmal anteilig auf das Arbeitszimmer bezogen?

Gruß,
Eva

Die Kosten des Arbeitszimmers kannst du absetzen, egal ob du mietest oder im Eigentum wohnst. Du ermittelst die anteiligen Kosten des Zimmers am gesamten Haus, beispielsweise 10% der Miete oder eben 10% von Zins, Abschreibung, Versicherung usw.

Allerdings ist der Abzug auf 1.250 € begrenzt, außerdem müssen die sonstigen Voraussetzungen gegeben sein (kein anderer Arbeitsplatz dafür, keine andere Nutzung über 10% usw).

Servus,

Eva ist selbständige Übersetzerin, da spielen die 1.250 € keine Rolle.

Schöne Grüße

MM

Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit, ja, das kann sein.

Hallo Eva,

unterscheide zwischen Tilgung (das ist bloß der Rücklauf des Geldes, das vorher von der Bank gekommen ist) und Zinsen (das ist das, was der Kredit den Kreditnehmer kostet).

Wenn ein Selbständiger die gesamten anteiligen Kosten eines betrieblich genutzten Zimmers geltend macht, muss er halt auf der anderen Seite Obacht geben, dass bei einer künftigen Veräußerung des Hauses die geltend gemachten Abschreibungen und eine eventuelle Wertsteigerung des Arbeitszimmers auch wieder (steuerpflichtiger) Ertrag sein werden. Unproblematisch ist das nur bei Betriebsaufgabe im Alter ab 55: Da gibt es einen komfortablen Freibetrag, der das puffert.

Schöne Grüße

MM

Danke Dir ! Ich bin 61, also komfortabel gepuffert g
Gruß,
Eva

Richtig.

Zu Logik: Wären auch die Tilgungen absetzbar, so müsste folgerichtig die Aufnahme des Darlehens als Einnahme versteuert werden müssen.

Das gesamte Darlehen kann der Freiberufler nicht prozentual geltend machen? Der Hauskauf dient ja zur Sicherung der Erwerbstätigkeit .

Was meinst du mit „das geamte Darlehen“?

Der Hauskauf wird im Übrigen wohl zum größeren Teil dazu dienen, dort drin zu wohnen.

Du hast recht, war eine dumme Frage … Wollte nur alle Eventualitäten abklären.

Gruß,
Eva