wenn man im Herbst 2003 als Mitgesellschafter in eine bestehende GbR eingetreten ist,
nach nur 6 Monaten im Rechtstreit mit dem ursprünglichen Eigentümer wieder ausgestiegen ist und von dem Zeitpunkt bis vor ca. einem Jahr nichts getiglt wurde, sind ja an Zinsen in etwa 1,08^7*x=1,71*x aufgelaufen.
Kann man dieses exorbitanten Zinaufkommen steuerlich noch geltend machen auch wenn man damals dies dem Finanzamt noch nicht mitgeteilt hat?(also dies jetzt noch nachzuholen müsste)
Und als was müsste dies nun im privaten Steurausgleich angegeben werden?