Schuldzinsen nur zeitlich begrenzt zurechenbar?

Hallo Ihr Wissenden,
ich stehe gerade vor einem Fragezeichen.
Ich habe eine ETW gekauft und die zwar erst privat vorfinanziert, weil es schnell gehen musste, später aber dafür einen Kredit aufgenommen. Sie ist vermietet, ich habe also Einkünfte daraus. Gleichzeitig bauen wir allerdings an unserem eigenen Haus rum und jetzt hat das Finanzamt es abgelehnt, uns die Schuldzinsen für die Wohnung anzuerkennen, weil sie meinen, der Kredit sei für das eigene Haus. Es steht in der Ablehnung kein Paragraph, sodass ich mal nachlesen könnte, wo steht, wie weit der Kauf und das Darlehen auseinander liegen dürfen. Der Kredit ist für den eigenen Umbau auch zu groß.
Könnt Ihr mir helfen?
Danke, Andrea

Hallo Andrea,

es ist immer dasselbe. Natürlich unterstellt das Finanzamt unlautere Umstände. Es muss eindeutig nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden können, welche Summen für welches Objekt verwandt wurden. Dazu muss ein Kreditvertrag mit dem privaten Geldgeber abgeschlossen und der Geldfluss eindeutig nachgewiesen sein. Als weiterer Beweis sollte auch der Nachweis für das eigene, selbst zu bewohnende Haus erbracht werden.
Legen Sie Einsprcuh ein und bringen Sie die Nachweise umfassend bei.

Hinweis: Ich gebe keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Ich teile nur meine Meinung, meine Sicht der Dinge mit.

Gruss
Friedrich Pausch

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