Hallo allerseits!
Angenommen, man vermietet eine Wohnung für 3 Monate. Sind angefallenen Werbungskosten u.a. Schuldzinsen für das gesamte Jahr oder nur der Anteil entsprechen diesen 3 Monate abziehbar?
Gruß
EB
Hallo allerseits!
Angenommen, man vermietet eine Wohnung für 3 Monate. Sind angefallenen Werbungskosten u.a. Schuldzinsen für das gesamte Jahr oder nur der Anteil entsprechen diesen 3 Monate abziehbar?
Gruß
EB
Kommt drauf an was die restlichen Monate mit der Wohnung war.
Die restliche Monate war die Wohnung leer.
Die restliche Monate war die Wohnung leer.
Und hat drauf gewartet, dass sie vermietet werden kann?
Dann sind die Kosten für 12 Mte abzugsfähig.