Schule 6. Klasse und Querversetzung

Hallo zusammen,

mein Sohnemann ist von der 5 Klasse Real in die 6. klasse haupt querversetzt worden.

ich finde es unmöglich dass die Eltern kein mitspracherecht mehr haben, mir wäre es lieber gewesen wenn er die 5 klasse hätte wiederholen dürfen…

nun ja: ab nächstem jahr bekommen wir eine private realschule und auf meine nachfrage ob ich ihn mit entsprechenden besseren noten dort anmelden kann folgende auskunft:

Es ist nur im rahmen der schulgesetze möglich, d.h. er muss soweit gute noten schreiben, dass man ihn wieder eine schulform nach oben versetzen kann. dazu habe ich aber mit google überhaupt nichts gefunden.

ist vielleicht ein lehre unter euch, der mir sagen kann welche noten er in den hauptfächern haben muss oder gibt es bestimmungen, die man irgendwo nachlesen kann??

danke und gruss
heike

Liebe Heike,

ich finde es unmöglich dass die Eltern kein mitspracherecht
mehr haben, mir wäre es lieber gewesen wenn er die 5 klasse
hätte wiederholen dürfen…

Gemäß § 75 Abs. 5 des hessischen Schulgesetzes hättest Du einen Antrag darauf stellen können. Die Klassenkonferenz hätte dann darüber entschieden.

Welche Noten Dein Sohn schreiben müsste, kann ich Dir nicht sagen. Es ist auch so, dass weiterführende Entscheidungen durch Rechtsverordnung getroffen werden; wahrscheinlich ist es aber auch Ermessensspielraum der Klassenkonferenz, denn es wird auch eine Erwartung besserer Leistungen zugrundegelegt - einerseits. Andererseits erfolgte die Querversetzung Deines Sohnes nicht allein aufgrund schlechter Noten, sondern maßgeblich auch aufgrund von „Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung“ (§ 75 Abs. 3).

Bin leider weder Lehrerin noch aus Hessen. Ich empfehle Dir aber auf jeden Fall den Widerspruch. Der hat zwar keine aufschiebende Wirkung auf diese Entscheidung, trotzdem kannst Du damit eventuell etwas in der Schwebe halten und zwischenzeitlich ausführlichen Rat suchen. Erster Schritt wäre m. E. IMMER die zuständige Schulaufsicht.

Viele Grüße
Jana