Guten Tag,
ich bin momentan in der Klassenstufe 11 eines Gymnasiums. Ich bin leider sehr überfordert und auch psychisch belastet, schreibe nur noch schlechte Noten.
Nun will ich im nächsten Schuljahr die FOS […] besuchen. Ich sehe ehrlich gesagt keinen Sinn mehr darin, das restliche Jahr aufs Gymnasium zu gehen, stattdessen will ich einige Praktika […] absolvieren.
Darf ich einfach die Schule abbrechen? Nimmt mich die FOS dann trotzdem, oder gibt es da irgendwelche Probleme? Oder darf ich das rechtlich gesehen gar nicht (ich bin 16 Jahre)…?
(Ich bitte sehr darum, mir nicht zu schreiben, dass ich lieber das Abi machen sollte. Denn das weiß ich sowieso.)
Hi
Auch wenn ich nicht weiß, wie es generell mit dem Übergang zur FOS aussieht, kann ich dir sagen, dass du nicht abbrechen darfst weil du bis zum 18. Lebensjahr schulpflichtig bist.
lg
Kate
Quatsch – ohne Bundesland!?
Hallo,
kann ich dir sagen, dass du nicht abbrechen
darfst weil du bis zum 18. Lebensjahr schulpflichtig bist.
Ohne das zugehörige Bundesland zu kennen, ist diese Aussage absoluter Nonsens!
In Bayern wäre er/sie - zumindest solange keine Ausbildung im dualen System begonnen wird - vorerst von der Berufsschulpflicht befreit (BayEuG Art 39 Abs. 3)!
Gruß
Wawi
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Hallo Wawi
Es ist nicht mein Problem, wenn sie ihr Bundesland nicht nennt.
Wer nicht in der Lage ist, die FAQ und Brettbeschreibung zu lesen, muss mit dieser Antwort leben.
Primär gilt Schulpflicht, alles andere sind Sonderregelungen, wenn sie was darüber wissen will, wird sie ihr Bundesland schon angeben.
lg
Kate
Hallo Kate,
Es ist nicht mein Problem, wenn sie ihr Bundesland nicht
nennt.
Wenn du antwortest ohne eine Grundlage für die Antwort zu haben schon.
Scheinbar scheinst du ja was zu wissen, was andere nicht wissen…
Primär gilt Schulpflicht, alles andere sind Sonderregelungen,
Kann man so nicht sagen, da man schon mal unterscheiden muss zwischen Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht.
Von Sonderfällen (zumindest mal bezogen auf das bayer. Gesetz) kann man kaum mehr reden, da mittlerweile mehr Schüler mittleren Abschluss und Abitur machen, als den Hauptschulabschluss.
Und ich sag es nochmal: in BY könnte er/sie problemlos abbrechen ohne aug Schulpflicht achten zu müssen! Nix Sonderfall!
wenn sie was darüber wissen will, wird sie ihr Bundesland
schon angeben.
Das denk ich auch 
Gruß
Wawi
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