Schule Hessen: Beurlaubungsregeln

Hi,

sei mir nicht böse, aber deine Beiträge lese ich äußerst ungern, weil sie mir einfach zu kompakt sind und zu wenige Absätze haben.

Das strengt mich echt an und ich muss mich echt überwinden, mich da durchzuwühlen. Dass du Lehrerin bist, verwundert mich in diesem Zusammenhang ganz besonders.

Also vielleicht antworte ich später noch, momentan ist mir das zu stressig.

ms

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Hi,

tja, wenn man genauer geregelt haben möchte, wie und wann zu beurlauben ist oder nicht, dann muss man auch mal mit längeren Texten fertig werden :wink:
Wollte eigentlich grad noch mal kürzen, aber da hattest du schon geantwortet. Such is life.

Die Franzi

Hallo,

In Hessen entscheidet der Klassenlehrer. Ist man mit dem
Entscheid nicht einverstanden, gibt es die Möglichkeit über
Schulleiter, stellv. Schulleiter, Vertrauenslehrer etc.
nachzufragen.

das macht auch Sinn, und ich gehe davon aus, dass das meistens so gehandhabt wird.

Trenn mal „gut“ von „beliebt“.

Nunja, kann man, muss man aber nicht. Ein beliebter Schüler wird die Gunst eher auf seiner Seite haben, auch wenn er eher ein schlechter Schüler ist. Ohne den Lehrern was unterstellen zu wollen, aber Menschen sind i.d.R. stark von ihren Emotionen gesteuert.

In unserer Schule wird die Entscheidung bei längerem
Fernbleiben immer davon abhängig gemacht, wie gut/schlecht der
Schüler ist.

Schon klar, allerdings stelle ich dann ganz provokativ die Frage. Steht einem schlechten Schüler nicht zu beurlaubt zu werden, wenn üblicherweise andere auch dafür beurlaubt werden? Vielleicht gerade dem schlechten Schüler könnte etwas gegönnt werden. Er steht ja unter Dauerdruck. Gestern kam ein guter Bericht im ZDF über Kinder und den Leistungsdruck.

Wer gut ist wird belohnt, wer nicht mithalten kann (warum auch immer), wird bestraft. Das ist doch eine der Miseren in unserem System. Der hat es nicht verdient, der aber schon. Hintergründe werden weder berücksichtigt, noch präventiv damit umgegangen.
Statt den schlechten Schüler zu unterstützen und zu fördern, damit er auch mal Erfolge und damit Motivation erfährt, wird er bestraft.

Nein, aber es sendet ein falsches Signal an den Schüler und
auch an die anderen Schüler.

Ja. Das Signal etwas unrechtes zu tun, indem man seine Pflicht verletzt. Wichtig ist doch aber auch in welchem Kontext das passiert, in welchem Maße und aus welchem Grund. Wie man abwägt, wem und ob man jemandem schadet. Ausnahem sind Ausnahmen und Ausnahmen muss und darf es im Leben geben.

Wichtig ist es zu lernen, dass man rote Ampeln nicht übertreten darf, es aber doch mal tut, man dabei aber gut überlegen muss in welcher Situation, warum und wer dadurch gefährdet wird. Verantwortungsbewusstes Handeln besteht für mich eben nicht darin, immer alle Regeln und Vorschriften zu befolgen, sondern darin, ein Maß dafür zu bekommen, wo die Grenzen liegen.

Aber wieder aus der Praxis: an unserer Schule wurde noch kein
Beurlaubungsgesucht abgelehnt, allerdings sind die Anfragen
immer sinnvoll (ob ehrlich, weiß ich nicht) begründet und die
Eltern sprechen mit dem Klassenlehrer, um sich zu versichern,
dass Aufgaben gemacht werden. Ich habe bei 160 Schülern im
Jahr letztes Jahr keine 10 Anträge beantwortet, es ging in 8
Fällen um einen oder max. 2 Tage, in zwei Fällen um eine
längere Zeit.

Ich denke auch, dass vernünftige und interesseierte Eltern eher selten Probleme haben werden und das auf den meisten Schulen auch nicht willkürlich gehandhabt wird. Grundsätzlich ausschließen würde ich es allerdings auch nicht.

Das fällt aber alles unter Fernbleiben. Und genau hier greift

Um diesen geht es hier ja. und dieser welcher ist goosi zu wenig konkretisiert, womit er auch Recht hat. Ermessensspielraum wird üblicherweise eingegrenzt und definiert, um nicht zu sagen von oben vorgegeben.

Das wäre kontraproduktiv, weil dann Eltern denken könnten: oh,
wir haben unser Kontingent nicht ausgeschöpft - es würde zu
mehr Fehlzeiten kommen.

Stimmt! Bei einigen Eltern muss man mit so viel Blödheit rechnen :frowning:

Wurde bei uns noch nie verwehrt, und ich kann mich auch an
keinen Fall erinnern innerhalb der Gesamtschule (2000+
Schüler), wo das verwehrt wurde.

Fände ich persönlich auch unangemessen. Auch bei einem „Störer“. Liegt sicher daran, dass ich persönliche und soziale Kontakte sehr hoch bewerte. Und je nach dem sogar höher als einen versäumten Schultag.

Keinesfalls darf die Versagung der Beurlaubung
aber den Touch einer Disziplinarmaßnahme oder Bestrafung
haben.

Auch so einen Fall kenne ich nicht.

Es geht doch hier nicht darum, wer was wie kennt, oder nicht. Es gibt vielleicht unzählige Leute, die das anders kennen als du. Also bringen uns deine Erfahrungen auch nicht weiter, denn sie sind nicht repräsentativ und wir können alle nur mutmaßen.

Sollte wirklich ein schlechter Schüler bzw. seine Eltern
nachfragen, dann wird das vielleicht genutzt, um auf
Schwachstellen hinzuweisen.

Was soll das? Das ist sowieso die Pflicht der Schule und hat mit einer Anfrage auf Sonderurlaub nichts zu tun. Wenn die Schule erst dann aktiv wird, na danke :wink:

Das desinteressierte Elternhaus fragt erst gar nicht nach
Beurlaubung, sondern macht, wenn überhaupt, nur eine
Krankmeldung.

Das ist durchaus denkbar.

Da hast du Stefans und meinen Einwand falsch verstanden.
Ich erlebe gerade, dass Teenager vieles, was sie aus der
Schule kennen (das laxe Umgehen mit Fehlzeiten ist ein Fall),
auf die Arbeits/Lehrstelle übertragen.

Dann haben sie diese Grundeinstellung aber aus dem Elternhaus mitbekommen und hat sich vermutlich über Jahre verfestigt. Ich rede hier immer noch von Einzelausnahmen, nicht von einer grundsätzlichen Einstellung in Bezug auf Pflichterfüllung.

Abgesehen davon: bei einer Schule, wo viel Teamarbeit gemacht
wird, stört das Fehlen eines Einzelnen durchaus.

Sagte ich etwas anderes?

ms

Hi,

Ach, wie willkürlich ich doch bin :wink:

Qutsch. Es muss situationsbedingt entscheiden werden. Alle über einen Kamm scheren ist meistens wenig zielführend.

Du schilderst auch Extremfälle.

Der Punkt ist doch, dass man - sollte wirklich willkürlich gehandelt werden - völlig machtlos der Schule/dem Lehrer ausgeliefert ist.
(Ja ok, man könnte evtl. klagen, oder Beschwerden einlegen. Was das dann oft nachsichzieht, kann sich jeder selbst ausmalen, wenn man einem Lehrer ans Bein ge*** hat. Egal ob zu recht oder unrecht)

Sicher das ist im Leben oft so, dass man jemandem „ausgeliefert“ ist.
Genau darum sollte man sich auch genau überlegen, ob, wann, warum man sich über etwas hinwegsetzt und ob man bereit ist die Konsequenzen zu tragen. Sei es ein Bußgeld, oder noch mehr Ungunst des Lehrers und noch mehr Willkür des Lehrers, weil man es wagte, seine Macht und Autotität nicht zu befolgen.

ms

Hallo,

hat das jemand behauptet? Geht es hier nur um Fehlen vor den
Ferien? Geht es hier nicht um das Thema Beurlaubung allgemein?

Warum so aggressiv auf einmal?
Und wenn du irgendwo schreibst, dass Gemeinden/Schulträger dazu nutzen, ihren Haushalt aufbessern, dann sprechen wir auch von den „kleinen Verfehlungen“, denn soviele Dauerschwänzer gibt es wirklich nicht.
Auch denke ich daran, dass letztes Jahr die Meldung rumging, dass auf dem Flugplatz Stuttgart Familien mit schulpflichtigen Kindern aus den Reihen gewunken wurden und nach ihrer Beurlaubung von der Schule gefragt wurden.

Wobei ich eher glaube, dass dieses Instrument gerade für die
Fälle vor den Ferien angewandt wird. Das war ja mW überhaupt
der Grund zur Einführung der Bußgelder.

Eben.

Du wolltest doch wissen, wie hoch die Bußgelder sind, und das
habe ich dir geliefert. Ich bin nicht hier, um diese eine
Bemerkung wegen der Aufbesserung der Kassen zu verteidigen :wink:

Ja, wollte ich wissen, und die Zahlen haben meine Meinung bestätigt, dass es sich nicht um große Summen handelt.

Sehe ich schon. Gefährlich (im Sinne der Anklage :wink: ) wird
es halt, wo dem Kind vermittelt wird,
a) dass man sowas einfach selbst entscheiden kann (vgl. mit
dem Beispiel, was dann einem Lehrling basiert, der diese laxe
Haltung verinnerlicht hat)

Du gehst du anscheinend davon aus, dass sowas an der
Tagesordnung steht und kein Einzelfall ist.

Nein, ich gehe davon aus, dass Teenager/Schüler sich immer alles so hinbiegen, wie sie möchten (was durchaus verständlich ist), aber dann ganz schnell auf die Nase fallen, weil sie denken, es ginge im Arbeitsleben genauso locker zu wie in der Schule.

Verantworten und entscheiden tun das die Eltern, nicht das
Kind. Das ist schon ein kleiner Unterschied. Was ich
verantworte und entscheide, steht meinem Kind noch lange nicht
zu.

Schön. Ich nehme nicht an, dass du schon Teenager hast.

Ich bin der Meinung, dass einmaliges Nichtbeachten von Regeln
mit Sicherheit nicht dazu führt, dass ein ansonsten
pflichtbewusstes Kind zum Schwänzer, oder unzuverlässigem
Lehring und Arbeiter wird.

Wir drehen uns im Kreis. Ich wollte dir nur zeigen, warum einige so ablehnend auf deine Haltung reagiert haben.

Was mir an der Diskussion missfallen ist, dass so getan wird,
dass ein Elternteil, der sein Kind mal schwänzen lässt
grundsätzlich unfähig ist und das moralisch dermaßen
aufgebauscht wird. Tut mir leid, aber das finde ich lächerlich
und überzogen. Da wird mir zu wenig differenziert und pauschal
abgeurteilt.

Man könnte jetzt auch sagen, dass du (wegen einem schlechten Gewissen?) die Ablehnung total über-empfunden hast. Habe ich z.B. nicht so gesehen und in meinem Fall sicher nicht so geschrieben.

Zwar einerseits ein blödes Argument (mal gespannt was jetzt
wieder alles von der Leserschaft kommt).

Warum bist du so aggressiv? Wir haben unterschiedliche Standpunkte, das kann man doch ausdiskutieren, ohne diesen Tonfall.

Geld- und Lehrermangel ist moralisch
also weniger verwerflich, als Bindung und Pflege sozialer
Kontakte, Förderung einer Begabung?

Das sind Äpfel und Birnen. Ich entschuldige nirgendwo Lehrermangel. Aber warum soll der eine Fehler einen anderen entschuldigen?

Geldmangel gilt bei der Schule als Argument für
Unterrichtsausfall, aber bei den Eltern nicht als Argument
durch früheres Abreisen Geld zu sparen?

Das ist wirklich nicht zu vergleichen. Dann kann ich nämlich konsequenterweise argumentieren, dass ich aus Geldmangel die Kinder gar nicht in die Schule schicke und arbeiten lasse. Deshalb gibt es Schulpflicht.
Umgekehrt: ich bin nicht mit allem einverstanden, wofür der Staat meine Steuern ausgibt. Das entschuldigt aber keine Steuerhinterziehung.

Ich weiß, ist weit
hergeholt, vielleicht versteht mich ja der eine oder andere,
was ich damit ausdrücken möchte.#

Ehrlich? Es kommt so rüber, als stelltest du deine Entscheidung über alles und wehrtest Kritik damit ab, dass du auf andere Fehler hinweist.

und
b) wenn das Kind dazuangehalten hat wird, in der Schule über
die Abwesenheit zu lügen.

Ja ok, das ist natürlich blöd, obwohl das ja nicht zwingend so
sein muss, wenn gar nicht gefragt wird.

  1. Welcher gute Lehrer fragt nicht: „Geht es dir heute wieder besser? Was war denn los?“ und welches normale Kind erzählt nicht, von der tollen Hochzeit von Tante Reni?

Ok, das Risiko lügen
zu müssen ist schon hoch.
Die Frage bleibt, wie realistisch ist es, einem Kind gegenüber
zu behaupten, dass ein Leben ohne kleine Lügen und
Pflichtverletzungen möglich ist. Ich glaube es nicht. Schon
3-jährige lügen, ohne dass die Eltern ihnen das vorleben.

Erstens lügen Dreijährige nicht, das ist ein ganz anderer Mechanismus. Und zweitens ist es etwas anderes, ob Kinder lügen (und man vermittelt ihnen, dass das nicht gut ist - und NOTlügen sind für mich, was anderes, als mithilfe einer Krankheit sich Schulbefreiung zu erlügen), ob Kinder lügen und man toleriert es oder ob Kinder lügen, weil sie gesagt gekriegt haben: erzähls aber niemandem.

Aber dafür haben wir ja mal wieder kein Geld, obwohl seit
Jahrzehnten getönt wird, wie wichtig Bildung ist, und darin
unsere Zukunft liegt.

Ja. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß
Elke

Hallo,

Um diesen geht es hier ja. und dieser welcher ist goosi zu
wenig konkretisiert, womit er auch Recht hat.
Ermessensspielraum wird üblicherweise eingegrenzt und
definiert, um nicht zu sagen von oben vorgegeben.

Aber es ist doch konkret:
„Was tun, wenn ein wichtiges Familienfest ansteht? Aus besonderen Gründen – beispielsweise familiären Anlässen oder einer Beteiligung an Sportwettkämpfen – können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden.“
Das ist eindeutig: familiäre Anlässe, das sind Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen und vielleicht noch der runde Geburtstage von Großeltern. Sportwettkämpfe sind auch ziemlich eindeutig.
" Hierzu muss rechtzeitig von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen oder Schülern ein entsprechender Antrag gestellt werden, der die Gründe für die Beurlaubung erläutert."
Auch das ist wiederum eindeutig: es muss ein (schriftlicher) Antrag gestellt werden. Schriftlich übrigens weil sowas in die Schülerakte kommt (nicht um zu sammeln, sondern um die Schule versicherungstechnisch abzusichern, wenn dem Schüler während dieser Abwesenheit etwas geschehen sollte).
" Sofern diese nicht länger als zwei Tage andauern, liegt die Entscheidung hierüber bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Im Falle einer längeren Beurlaubung oder einer Freistellung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist die Schulleitung zuständig. "
Ebenfalls eindeutig, es regelt, wer die Erlaubnis erteilen darf.
„Schülerinnen und Schüler, die zur Erstkommunion gehen oder konfirmiert werden, können am darauf folgenden Montag dem Unterricht fernbleiben. Auch für Gottesdienste und Feiertage anderer Glaubensrichtungen können Anträge auf Beurlaubung bewilligt werden.“
Und hier nochmal - ganz konkret.
Und, es steht auch nichts darüber, ob ein guter oder schlechter SChüler gehen darf oder nicht, es heißt eigentlich: begründeten Antrag stellen --> ERlaubnis wird erteilt.

Es geht doch hier nicht darum, wer was wie kennt, oder nicht.

Entschuldige, ich arbeite nun mal an einer Schule und bin in einem Gremium, in dem man sich von Schulen aus dem ganzen Landkreis und bisweilen auch hessenweit trifft. Da werden solche Dinge auch besprochen und es ist ein bisschen mehr Erfahrung als nur die einer Mutter.

Es gibt vielleicht unzählige Leute, die das anders kennen als
du.

Bring Beispiele.

Also bringen uns deine Erfahrungen auch nicht weiter, denn
sie sind nicht repräsentativ und wir können alle nur mutmaßen.

Sie sind wie oben erwähnt, ein Stück repräsentativer als die einer einzelnen Mutter.

Was soll das? Das ist sowieso die Pflicht der Schule und hat
mit einer Anfrage auf Sonderurlaub nichts zu tun. Wenn die
Schule erst dann aktiv wird, na danke :wink:

Wer sagt, dass die Schule „erst dann aktiv“ wird, manchmal kommen Eltern aber erst zu einem persönlichen Gespräch, wenn sie etwas von der Schule wollen (es gibt Eltern, die nicht kommen, wenn ein Lehrer um eine Unterredung bittet).

Sagte ich etwas anderes?

Ja, eigntlich schon. Lies mal deinen Text: du sagtest, es stört in der Schule niemanden, wenn man mal fehlt.

Gruß
Elke