Hallo,
In Hessen entscheidet der Klassenlehrer. Ist man mit dem
Entscheid nicht einverstanden, gibt es die Möglichkeit über
Schulleiter, stellv. Schulleiter, Vertrauenslehrer etc.
nachzufragen.
das macht auch Sinn, und ich gehe davon aus, dass das meistens so gehandhabt wird.
Trenn mal „gut“ von „beliebt“.
Nunja, kann man, muss man aber nicht. Ein beliebter Schüler wird die Gunst eher auf seiner Seite haben, auch wenn er eher ein schlechter Schüler ist. Ohne den Lehrern was unterstellen zu wollen, aber Menschen sind i.d.R. stark von ihren Emotionen gesteuert.
In unserer Schule wird die Entscheidung bei längerem
Fernbleiben immer davon abhängig gemacht, wie gut/schlecht der
Schüler ist.
Schon klar, allerdings stelle ich dann ganz provokativ die Frage. Steht einem schlechten Schüler nicht zu beurlaubt zu werden, wenn üblicherweise andere auch dafür beurlaubt werden? Vielleicht gerade dem schlechten Schüler könnte etwas gegönnt werden. Er steht ja unter Dauerdruck. Gestern kam ein guter Bericht im ZDF über Kinder und den Leistungsdruck.
Wer gut ist wird belohnt, wer nicht mithalten kann (warum auch immer), wird bestraft. Das ist doch eine der Miseren in unserem System. Der hat es nicht verdient, der aber schon. Hintergründe werden weder berücksichtigt, noch präventiv damit umgegangen.
Statt den schlechten Schüler zu unterstützen und zu fördern, damit er auch mal Erfolge und damit Motivation erfährt, wird er bestraft.
Nein, aber es sendet ein falsches Signal an den Schüler und
auch an die anderen Schüler.
Ja. Das Signal etwas unrechtes zu tun, indem man seine Pflicht verletzt. Wichtig ist doch aber auch in welchem Kontext das passiert, in welchem Maße und aus welchem Grund. Wie man abwägt, wem und ob man jemandem schadet. Ausnahem sind Ausnahmen und Ausnahmen muss und darf es im Leben geben.
Wichtig ist es zu lernen, dass man rote Ampeln nicht übertreten darf, es aber doch mal tut, man dabei aber gut überlegen muss in welcher Situation, warum und wer dadurch gefährdet wird. Verantwortungsbewusstes Handeln besteht für mich eben nicht darin, immer alle Regeln und Vorschriften zu befolgen, sondern darin, ein Maß dafür zu bekommen, wo die Grenzen liegen.
Aber wieder aus der Praxis: an unserer Schule wurde noch kein
Beurlaubungsgesucht abgelehnt, allerdings sind die Anfragen
immer sinnvoll (ob ehrlich, weiß ich nicht) begründet und die
Eltern sprechen mit dem Klassenlehrer, um sich zu versichern,
dass Aufgaben gemacht werden. Ich habe bei 160 Schülern im
Jahr letztes Jahr keine 10 Anträge beantwortet, es ging in 8
Fällen um einen oder max. 2 Tage, in zwei Fällen um eine
längere Zeit.
Ich denke auch, dass vernünftige und interesseierte Eltern eher selten Probleme haben werden und das auf den meisten Schulen auch nicht willkürlich gehandhabt wird. Grundsätzlich ausschließen würde ich es allerdings auch nicht.
Das fällt aber alles unter Fernbleiben. Und genau hier greift
Um diesen geht es hier ja. und dieser welcher ist goosi zu wenig konkretisiert, womit er auch Recht hat. Ermessensspielraum wird üblicherweise eingegrenzt und definiert, um nicht zu sagen von oben vorgegeben.
Das wäre kontraproduktiv, weil dann Eltern denken könnten: oh,
wir haben unser Kontingent nicht ausgeschöpft - es würde zu
mehr Fehlzeiten kommen.
Stimmt! Bei einigen Eltern muss man mit so viel Blödheit rechnen 
Wurde bei uns noch nie verwehrt, und ich kann mich auch an
keinen Fall erinnern innerhalb der Gesamtschule (2000+
Schüler), wo das verwehrt wurde.
Fände ich persönlich auch unangemessen. Auch bei einem „Störer“. Liegt sicher daran, dass ich persönliche und soziale Kontakte sehr hoch bewerte. Und je nach dem sogar höher als einen versäumten Schultag.
Keinesfalls darf die Versagung der Beurlaubung
aber den Touch einer Disziplinarmaßnahme oder Bestrafung
haben.
Auch so einen Fall kenne ich nicht.
Es geht doch hier nicht darum, wer was wie kennt, oder nicht. Es gibt vielleicht unzählige Leute, die das anders kennen als du. Also bringen uns deine Erfahrungen auch nicht weiter, denn sie sind nicht repräsentativ und wir können alle nur mutmaßen.
Sollte wirklich ein schlechter Schüler bzw. seine Eltern
nachfragen, dann wird das vielleicht genutzt, um auf
Schwachstellen hinzuweisen.
Was soll das? Das ist sowieso die Pflicht der Schule und hat mit einer Anfrage auf Sonderurlaub nichts zu tun. Wenn die Schule erst dann aktiv wird, na danke 
Das desinteressierte Elternhaus fragt erst gar nicht nach
Beurlaubung, sondern macht, wenn überhaupt, nur eine
Krankmeldung.
Das ist durchaus denkbar.
Da hast du Stefans und meinen Einwand falsch verstanden.
Ich erlebe gerade, dass Teenager vieles, was sie aus der
Schule kennen (das laxe Umgehen mit Fehlzeiten ist ein Fall),
auf die Arbeits/Lehrstelle übertragen.
Dann haben sie diese Grundeinstellung aber aus dem Elternhaus mitbekommen und hat sich vermutlich über Jahre verfestigt. Ich rede hier immer noch von Einzelausnahmen, nicht von einer grundsätzlichen Einstellung in Bezug auf Pflichterfüllung.
Abgesehen davon: bei einer Schule, wo viel Teamarbeit gemacht
wird, stört das Fehlen eines Einzelnen durchaus.
Sagte ich etwas anderes?
ms